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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 23. Juli 2025, 23:14:37

Titel: LAG Niedersachsen: Urteil mit Signalwirkung: Entschädigung für Dienstwagen
Beitrag von: Meck am 23. Juli 2025, 23:14:37
Wer kündigt, wird manchmal freigestellt. Einem Arbeitnehmer gefiel nicht, dass er damit auch seinen Dienstwagen verlor. Er verlangte eine Entschädigung. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für viele Dienstwagenregelungen haben.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat eine arbeitsvertragliche Klausel für unwirksam erklärt, die Arbeitgebern pauschal das Recht einräumt, Beschäftigte nach Ausspruch einer Kündigung einseitig freizustellen. In dem am 22. Mai 2025 verkündeten Urteil (Az. 5 SLa 249/25), über das die Arag berichtete, gaben die Richter einem Kläger Recht, der für den Entzug seines Dienstwagens nach einer Freistellung eine monatliche Entschädigung gefordert hatte.

Dienstwagen ohne sachlichen Grund entzogen


Der Kläger, ein langjähriger Gebietsleiter, hatte im Mai 2024 selbst gekündigt. Die Arbeitgeberin reagierte darauf mit einer sofortigen Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist zum 30. November 2024 und forderte die Rückgabe des Dienstwagens bis Ende Juni. Das Fahrzeug war dem Kläger auch zur privaten Nutzung überlassen worden und stellte sein einziges Auto dar.

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