kann gelöscht werden
Zitat von: NRWMaster am 24. Juli 2025, 17:46:48Aus meiner Sicht ist ein solcher PLan aber nicht SGB im Sinne des Altertsvorsorgevermögens geschützt ?
Diese Frage konnte dir derjenige, von dem du diesen Tipp bekommen hast, nicht beantworten? Ich bin mir nicht sicher ob du mit deiner gewünschten Finanzberatung bei bröckchenweisen Vorinformationen hier richtig bist.
NRWMaster
Halte dich doch an die Forenregeln und schreibe in deinem Ursprungsthema zu dem Erbenthema/Vermögensthema weiter.
Bringt doch nur Verdruß (jedem) wenn jetzt alles wieder von vorne erklärt erfragt oder oder oder ....
MfG FN
vllt solltest du dir auch mal die Auszahlungsmodalitäten (d)eines Riestervertrages dazu anschauen.
30.- mtl Euro auf die vorgegebene Laufzeitgarantie/dauer ist dann auch nicht so toll wenn du 111 Jahre werden musst um dein Eigenkapital zurückzubekommen.