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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Maxi am 24. Juli 2025, 18:59:12

Titel: Notfall-Heizkessel muß sofort erneuert werden
Beitrag von: Maxi am 24. Juli 2025, 18:59:12
Hallo,
das JC fordert ja bei Hausreparaturen ( wir wohnen im eigenen Häuschen) 3 Kostenvoranschläge, bei uns ist aber ein Notfall eingetreten- wir standen im Keller im Wasser , weil der Heizkessel defekt ist, jetzt musste sofort ein neuer Heizkessel installiert werden, ehe der Schaden noch größer wird ( Wasser dringt überall im Haus ein, zerstört Keller, Fundament etc).

Die Rechnung wird so um die 2000 € betragen ( habe sie noch nicht erhalten), wie stehen die Chancen das das JC die Kosten übernimmt, weil ich hab natürlich keine Rücklagen ?
Titel: Aw: Notfall-Heizkessel muß sofort erneuert werden
Beitrag von: Sensoriker am 24. Juli 2025, 19:36:12
Zitat von: Maxi am 24. Juli 2025, 18:59:12ehe der Schaden noch größer wird
Wie wäre es als Erstmaßnahme das Wasser abzuklemmen.
Titel: Aw: Notfall-Heizkessel muß sofort erneuert werden
Beitrag von: Sheherazade am 25. Juli 2025, 09:20:43
Ich schätze, für diesen Tipp ist es zu spät, der Heizkessel ist offenbar schon gewechselt worden.

@ Maxi: Versuch dein Glück und stell einen Antrag auf Kostenübernahme. Auf der Rechnung wird der Notfall hoffentlich vermerkt sein. Zeitgleich solltest du allerdings vorsichtshalber bei deiner Bank anklopfen und nach einem Darlehen fragen, euer Haus ist lastenfrei, wenn ich das richtig gelesen habe, da könntest du gute Chancen haben, ein Darlehen zu bekommen.
Titel: Aw: Notfall-Heizkessel muß sofort erneuert werden
Beitrag von: Maxi am 25. Juli 2025, 14:07:06
Der Sachbearbeiter vom JC hat mir empfohlen zuerst einmal bei der Wohngebäudeversicherung den Schaden begleichen zu lassen, wenn die ablehnen sollte, dann soll ich wieder kommen.
Titel: Aw: Notfall-Heizkessel muß sofort erneuert werden
Beitrag von: Sensoriker am 25. Juli 2025, 16:10:17
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2025, 09:20:43Ich schätze, für diesen Tipp ist es zu spät, der Heizkessel ist offenbar schon gewechselt worden.
Habe muss anstatt musste gelesen.

Zitat von: Maxi am 25. Juli 2025, 14:07:06Der Sachbearbeiter vom JC hat mir empfohlen zuerst einmal bei der Wohngebäudeversicherung den Schaden begleichen zu lassen
Die dürfte, aber nicht für den defekten Heizkessel aufkommen sondern "nur" für den daraus entstandenen Schaden.

Ich würde wie Sheherazade empfohlen
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2025, 09:20:43Versuch dein Glück und stell einen Antrag auf Kostenübernahme.