Bei einem vollständigen Entzug des Regelbedarfs ist der Grundsatz der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu berücksichtigen.Heißt für das Jobcenter, eine Versagungsentscheidung ist nur rechtmäßig, wenn der Leistungsträger sein Entscheidungs- und Auswahlermessen betätigt, dabei die Grenzen des Ermessensspielraums eingehalten und seine Entscheidung hinreichend begründet hat.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-kann-buergergeld-zu-100-versagen-muss-aber-nicht-urteil-mit-signalwirkung