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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 25. Juli 2025, 12:03:24

Titel: Rentner muss zu Unrecht bezogene Rente nicht zurückzahlen
Beitrag von: selbiger am 25. Juli 2025, 12:03:24
Die Renten�ver�si�cherung kann eine zu Unrecht gezahlte Rente nur dann zurückzufordern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Außerdem muss die Renten�ver�si�cherung innerhalb eines Jahres tätig werden, nachdem Tatsachen, die zur Rechtswidrigkeit geführt haben, bekannt geworden sind. Ist beides nicht der Fall darf die Rente behalten werden. So entschied das Sozialgericht Gießen zugunsten einer Rentnerin. (S 4 R 45112)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/rentner-muss-zu-unrecht-bezogene-rente-nicht-zurueckzahlen

richtig so..schuld sind ja immer die kleinen rentner..ämter versagen nie..nieemals..es sind immerhin götter.. :ironie: