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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: DiniHH am 27. Juli 2025, 14:55:51

Titel: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: DiniHH am 27. Juli 2025, 14:55:51
Hallöchen.

Ich habe ein Schreiben erhalten, in dem ein Hinweis eingegangen ist, dass ich mit einem Mann(Name wurde genannt)zusammen lebe.

Dieser Mann ist der Betreuer meines volljährigen Sohnes und geht hier regelmäßig ein und aus.

Mit der Melderin bin ich vor ca. einem Jahr im Streit auseinander gegangen.

Nun soll ich mich zu dem Vorwurf äußern, weiß aber nicht wie es richtig ist und was ich schreiben soll und muss.

Bin damit wirklich überfordert.

Dankeschön 🥺
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sheherazade am 27. Juli 2025, 14:59:55
Du schreibst einfach wie es ist: Herr XY ist der amtlich festgestellte Betreuer deines volljährigen, bei dir lebenden Sohnes und nimmt mit regelmäßigen Besuchen bei deinem Sohn (nicht bei dir) seine Aufgaben als Betreuer wahr.

Natürlich schreibst du das nur so, wenn ich alles richtig interpretiert habe und die Betreuerfunktion auch nachweisbar ist auf Nachfrage.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: DiniHH am 27. Juli 2025, 15:03:59
Er ist kein amtlicher Betreuer sondern seit Jahren der Betreuer im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Mein Sohn ist tagsüber in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sheherazade am 27. Juli 2025, 15:51:07
Dann lass das amtlich einfach weg und ergänze mit "der Nachbarschaftshilfe". Fakt ist, Herr XY lebt nachweislich nicht bei dir, er besucht nur regelmäßig deinen Sohn und kümmert sich als Betreuer um ihn.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: DiniHH am 27. Juli 2025, 16:06:24
Dankeschön. Das werde ich so schreiben
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Juli 2025, 13:32:21
DiniHH

Zitat von: DiniHH am 27. Juli 2025, 14:55:51Ich habe ein Schreiben erhalten, in dem ein Hinweis eingegangen ist, dass ich mit einem Mann(Name wurde genannt)zusammen lebe.
Der Inhalt wäre sehr interessant denn genau genommen dürfen die von Dir keine Auskunft verlangen.

Zitat von: DiniHH am 27. Juli 2025, 14:55:51Nun soll ich mich zu dem Vorwurf äußern, weiß aber nicht wie es richtig ist und was ich schreiben soll und muss.
Von Amtswegen muss ein begründeter Verdacht und Bewiese vorliegen für so eine Datenerfassung. Und die könntest du u.U ablehnen. Dann müsste das JC den betreffenden Herren anschreiben.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sensoriker am 28. Juli 2025, 13:37:03
Man kann sich auch das Leben unnötig schwer machen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: DiniHH am 30. Juli 2025, 10:26:56
Guten Morgen Sensoriker.

Wie ist das gemeint?
Ich habe das erste Mal so ein Schreiben bekommen und weiß garnicht, wie ich mich zu verhalten habe. Was auf mich zukommt...

In dem Schreiben steht folgendes:

Dem Jobcenter ist durch ein Hinweis bekannt geworden, dass sie in einer Verantwortungs und Einsstehungsgemeinschaft mit einem Mann leben sollen. ( als Name wurde xxx genannt)
Ich bitte Sie, sich hierzu schriftlich zu erklären, ob der  genannte Sachverhalt zutrifft.  Lg
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sheherazade am 30. Juli 2025, 10:41:48
Zitat von: DiniHH am 30. Juli 2025, 10:26:56Wie ist das gemeint?
Ich glaube, du warst nicht gemeint, sondern der Beitrag vor der Antwort von @Sensoriker.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sensoriker am 30. Juli 2025, 10:53:55
Zitat von: DiniHH am 30. Juli 2025, 10:26:56Wie ist das gemeint?

Sorry. Zitieren vergessen.
Sheherazade hat recht. Das bezog sich auf Antwort #5
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: DiniHH am 30. Juli 2025, 11:04:57
Ups.....ok :)
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2025, 13:31:29
DiniHH

Zitat von: DiniHH am 30. Juli 2025, 10:26:56Wie ist das gemeint?
Manche Beiträge muss man nicht wirklich beachten, besonders wenn sie sinnfrei sind.

Ich wusste das ich gemeint war aber da ist jede Antwort darauf überflüssig. Manche stört es halt wenn mehr geantwortet wird als unbedingt nötig ist. Andere freuen sich wenn sie was dazulernen.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sensoriker am 30. Juli 2025, 14:34:56
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2025, 13:31:29Manche Beiträge muss man nicht wirklich beachten, besonders wenn sie sinnfrei sind.
Was hast du denn für ein Problem?
Das ganze lässt sich in der Regel durch ein einfaches Schreiben wie von Sheherazade vorgeschlagen aus der Welt schaffen.

Von dir kommt dann
- dürfen die von Dir keine Auskunft verlangen.
- die könntest du u.U ablehnen. Dann müsste das JC den betreffenden Herren anschreiben.

Das nenne ich sich das Leben unnötig schwer machen.