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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 30. Juli 2025, 01:41:41

Titel: LAG Mainz: Zu oft krank - Gericht erkennt Kündigung als zulässig an
Beitrag von: Meck am 30. Juli 2025, 01:41:41
Viele Fehltage, unterschiedlichste Diagnosen und eine negative Gesundheitsprognose: Wer seinem Arbeitgeber auf diese Weise zur Last fällt, muss damit rechnen, eine Kündigung. Können häufige Kurzzeiterkrankungen zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Mainz kürzlich. Auf das Urteil verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

In dem konkreten Fall ging es um einen Logistikmitarbeiter, der bereits viele Jahre lang bei einem Unternehmen beschäftigt war. Zwischen 2020 und Anfang 2023 war der Mann wiederholt und teilweise über längere Zeiträume hinweg krankheitsbedingt arbeitsunfähig. In dem relevanten Dreijahreszeitraum beliefen sich die Fehlzeiten auf insgesamt 166 Arbeitstage, in denen der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlen musste.

Entgeltfortzahlung aufgrund vielfältiger Diagnosen

Die Diagnosen waren vielfältig und umfassten grippale Infekte, Atemwegserkrankungen, psychische Belastungssyndrome sowie Nachwirkungen eines Herzinfarkts. Trotzdem erachtete der Mann im Rahmen von Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) keine Anpassungsmaßnahmen als notwendig und verneinte Unterstützungsbedarf.

Daraufhin kündigte das Unternehmen dem Mann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Begründet wurde die Kündigung mit einer negativen Gesundheitsprognose des Mannes und der erheblichen wirtschaftlichen Belastung.

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