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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Semia am 30. Juli 2025, 23:29:49

Titel: abschließende EKS - Fristversäumnis vom Jobcenter
Beitrag von: Semia am 30. Juli 2025, 23:29:49
Hallo,

habe mal eine Frage.

Wenn du deine abschließende EKS machst und beantragst einen abschließenden Bescheid. Dann hatte das Jobcenter früher ein Jahr Zeit für die Neuberechnung.

Hatten die die Frist verpaßt, konnten sie kein Geld mehr zurückfordern.
(Weiß ich, weil das habe ich mal erfahren, Habe dadurch eine größere Summe für mich behalten können.)

Hat sich diesbezüglich die Gesetzeslage verändert. Ich finde den Paragraphen dazu nicht mehr.

LG

Diana
Titel: Aw: abschließende EKS - Fristversäumnis vom Jobcenter
Beitrag von: Semia am 31. Juli 2025, 13:56:42
Hat sich erledigt. Gesetz wurde verändert.