Moin,
hoffe ihr könnt mir mit Gesetzen, zum um die Ohren hauen, helfen.
Meine Tochter geboren 09.2002, hat folgendes Forderungsschreiben erhalten:IMG_0378.jpegIMG_0379.jpeg
Sie war damals noch ein Kind und ich die Leistungsberechtigte.
Wir sind 2012 aus der Region Hannover weggezogen. Wegen Ausbildungsaufnahme meinerseits, gefördert in ein anderes Einzugsgebiet.
Seit 2016/2017 beziehen wir keine Leistungen mehr.
Kann mich nicht mehr entsinnen das damals was zurückgefordert worden wäre, kann es auch nicht mehr nachvollziehen, da ich alle Bescheide, die älter als 10 Jahre waren, entsorgt hab.
Macht für mich auch keinen Sinn, das mitten drin ein Monat zurückgefordert wird und das direkt von meiner Tochter zurückgefordert wird. Und dann jetzt erst. Um aufs Schreiben da Bezug zu nehmen, 2020 hat uns definitiv auch kein Mahnschreiben erreicht.
Falls ihr noch Fragen habt, versuche ich alles so gut es geht zu beantworten.
Vielen Dank schon mal
Ich weiß, ich werde sicher sofort übertönt, aber: Warum nicht bezahlen?
Notfalls geht das in Raten, siehe Hinweis im Brief.
Sollte es berechtigt sein, haste alles noch zinslos, (außer Mahngeb.).
Ich würde das nochmal anfordern, was da in der Zeit gerechnet wurde, das muss denen ja noch vorliegen.
Möglich ist es ja, Du kannst Dich nicht erinnern, ob oder ob nicht.
Dass das an Dein Kind gerichtet war, ist normal. Als Mitglied einer BG bekommt ja jeder seinen Teil ausgerechnet.
Wenn ich mal zurückzahlen musste für mich und Kind, dann hatte jeder für sich seine Nummer und Summe extra.
Was hast du denn seit Erhalt des Briefes unternommen?
Es sollte ja bis spätestens 18.07.25 bezahlt werden.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 31. Juli 2025, 10:02:44Ich weiß, ich werde sicher sofort übertönt, aber: Warum nicht bezahlen?
Notfalls geht das in Raten, siehe Hinweis im Brief.
Sollte es berechtigt sein, haste alles noch zinslos, (außer Mahngeb.).
Ich würde das nochmal anfordern, was da in der Zeit gerechnet wurde, das muss denen ja noch vorliegen.
Möglich ist es ja, Du kannst Dich nicht erinnern, ob oder ob nicht.
Dass das an Dein Kind gerichtet war, ist normal. Als Mitglied einer BG bekommt ja jeder seinen Teil ausgerechnet.
Wenn ich mal zurückzahlen musste für mich und Kind, dann hatte jeder für sich seine Nummer und Summe extra.
Warum etwas einfach bezahlen von dem ich mir doch recht sicher bin, das es nicht sein kann? Ein einzelner Monat mitten drin, ohne das irgendwas an Veränderung war, ergibt keinen Sinn.
Bin mir ehrlich nicht sicher ob ich das offiziell alles anfordern mag.
Meiner Meinung nach wäre die Geschichte auch schon verjährt.
Zitat von: Sensoriker am 31. Juli 2025, 10:51:44Was hast du denn seit Erhalt des Briefes unternommen?
Es sollte ja bis spätestens 18.07.25 bezahlt werden.
Tatsächlich noch nichts, ich selbst habe erst nach Ablauf der Frist davon erfahren. War im Urlaub und meine Tochter wollte den nicht versauen...
Hallo, m.W.n könnte es sich um einen Fall des § 1629a BGB handeln.
Mit Volljährigkeit kann die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung erhoben werden.
Hierzu hat die Verbraucherzentrale NRW ein Muster erstellt.
Viel Spass beim googlen.
Tschuldigung, aber schon mal an Verjährung gedacht, die hat auch ein JC, wenn da bis jetzt von denen nich tnachgewiesen werden kann das die Verjährung ruhte, ist das Verjährt.