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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Semia am 31. Juli 2025, 14:53:06

Titel: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Semia am 31. Juli 2025, 14:53:06
Hallo,

ab der Zeit von Corona war die Abteilung die meine Anträge bearbeitete chronisch unterbesetzt. Es schien mir so, als ob die Anträge bearbeitet wurden, Ausgaben einfach durchgewunken wurden, weil eben kein Personal da war, was für eine entspannte Zeit. Leider verändert sich jetzt alles wieder und man hat die Abteilung wohl neu strukturiert und jetzt gehen sie mir wieder auf den Sack. Nun habe ich eine Sachbearbeiterin die für die Berechnung der Bescheide zu ständig ist und eine die die Selbständigen betreut.

In meinen jetzigen vorläufigen Bescheid ab 08/25 sind mir meine Ausgaben künstlich runtergerechnet worden. Dadurch steigt natürlich der Gewinn, den ich im Moment so gar nicht habe. Weil ich mit meiner Selbständigkeit auch an einem Wendepunkt bin. Das Alte bricht weg und das Neue ist noch nicht da.

Klar, da verändert sich einiges und das was zuvor jahrelang akzeptiert wurden ist, wird jetzt nicht mehr als Ausgabe anerkannt. Zum Schluß hat man im Monat weniger als einer der kein Aufstocker ist.

Ich hänge mal eine Kopie des Bescheides an, dann könnt ihr euch selbst ein Bild machen.

Will jetzt einen Widerspruch einlegen.

Wäre schön, wenn ihr mir Tipps gebt, wie ich hier argumentieren kann. Strom z. b. möchte man als Ausgabe nicht mehr anerkennen.

Danke erstmal für die Unterstützung.

Diana

Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Sheherazade am 31. Juli 2025, 16:31:03
Strom dürfte zu den gewerblichen Raumkosten gehören, die du aber offenbar als Betriebsausgabe nicht geltend machst. Abrechnung der Telefonkosten als Pauschale: Ohne den betrieblichen bzw. beruflichen Anteil der Telekommunikationskosten umständlich nachweisen zu müssen, kann man 20% des monatlichen Rechnungsbetrages als betriebliche Ausgaben geltend machen. Wenn man dir sogar 50% zugesteht, ist das doch prima.

Bei den restlichen Kringeln sehe ich nur, dass dir scheinbar Nachweise fehlen - keine Buchung ohne Beleg.
Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Semia am 31. Juli 2025, 21:03:13
Das ist ein vorläufiger Bescheid. Die Kringel sagen aus, das die Ausgaben nicht in der Berechnung ist. (Nicht weil ich sie nicht angegeben habe, sondern weil das Amt sie einfach nicht berechnet hat. Man schreibt einfach, ja wenn die Kosten angemessen sind, dann akzeptieren wir sie, aber erst beim abschließenden Bescheid - vielleicht.)

Wieviel kann ich denn von den Stromkosten gelten machen?
Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Sheherazade am 01. August 2025, 07:34:19
Zitat von: Semia am 31. Juli 2025, 21:03:13Das ist ein vorläufiger Bescheid

Das wäre eine gute Info für den Anfang gewesen.

Zitat von: Semia am 31. Juli 2025, 21:03:13Man schreibt einfach, ja wenn die Kosten angemessen sind, dann akzeptieren wir sie, aber erst beim abschließenden Bescheid - vielleicht.)

Fahrtkosten, Werbungskosten und Netzwerktreffengebühr können im voraus nicht berücksichtigt werden, da es keine in der Summe feststehenden Fixkosten sind, deshalb werden diese Kosten erst bei der abschließenden EKS und bei Vorlage von Belegen berücksichtigt werden können.

Zitat von: Semia am 31. Juli 2025, 21:03:13Wieviel kann ich denn von den Stromkosten gelten machen?

Keine, so wie es da steht, da im Regelsatz enthalten. Du hast keine Raumkosten, für die man anteiligen Stromverbrauch berechnen könnte, als betriebliche Ausgabe geltend gemacht.



Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Ottokar am 01. August 2025, 10:39:52
Hast du ein Arbeitszimmer?
Hast du einen pauschalen Internetvertrag mit Flatrate? Wenn ja, wieso fallen dann "Netzwerktreffengebühren" an und wie werden die nachgewiesen?
Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Semia am 01. Oktober 2025, 13:19:12
Ich habe kein seperates Arbeitszimmer. Ich habe einen pauschalen Internetvertrag. Die Netzwerktreffengebühren haben nichts mit dem Internet zu tun.
Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Maunzi am 07. Oktober 2025, 01:07:58
@Ottokar Netzwerktreffen sind Treffen bei denen neue Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder Kunden geknüpft werden. Oftmals innerhalb einer gewissen Rahmenveranstaltung mit Vorträgen, Austausch von Ideen, oder einfach nur beim gemeinsamen Essen. Kann auf unterschiedliche Arten stattfinden, aber dafür zahlt man eben u.a. Gebühren/Eintritt (ob online oder offline ist dabei egal).

Dient letztlich zur Weiterbildung und zur Kontaktaufnahme mit Kunden, Dienstleistern etc.
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Wieso das gestrichen wird kann ich mir aber denken. Sofern du nicht nachweisen kannst, dass es ursächlich für mehr Umsätze war und dich somit weiter ans Ziel nicht mehr hilfebedürftig zu sein bringt, wird es der SB in seinem Ermessen raus streichen.

Du bist in deiner Geschäftsführung zb den Finanzamt gegenüber absolut frei, wenn du da meinst du musst 3x im Jahr von München nach Berlin fahren um dort einen Bleistift zu kaufen der für dich das nonplusultra ist, dann ist das zwar rechnerischer Irrsinn, aber das ist dem Finanzamt egal, ist ja dein Problem ob du weniger in der Tasche hast oder nicht.


Beim Sozialamt/JC ist das anders, denn da stehst du nicht auf eigenen Beinen und man "erlaubt" dir eben nur das zu tun, was den maximalen Gewinn erzielt, damit du schnellstmöglich keine Leistungen mehr vom Amt brauchst. Und da haben die durchaus viel Spielraum um nach Ermessen zu entscheiden und zu streichen, auch wenn die Ausgaben wirklich vorhanden sind.

Was sie aber zB nicht streichen dürfen, sind Dinge ohne die die Arbeit faktisch nicht möglich ist. Zb Internet/Telefonkosten (anteilig falls auch privat genutzt) wenn du darüber arbeitest. Oder eben wenn du Verpflichtungen hast jährlich x Fortbildungen zu machen, da du sonst nicht arbeiten darfst (gibt Berufsgruppen, da gibt es solche Verpflichtungen), dann dürfen sie dir die nicht raus streichen da du ohne diese bei 0 landest oder dich ggf strafbar machen könntest.

Auch wenn du Beiträge zum Berufsverband hast oder entsprechende Versicherungen Pflicht sind, dann muss das akzeptiert werden.

Nur halt alles wovon du nicht direkt nachweisen kannst, dass es ohne keinen Umsatz gibt, das steht auf der Kippe und kann vom SB gestrichen werden.

So ganz grob erklärt :)
Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Chakotay am 08. Oktober 2025, 15:45:34
Sorry, ich bin zu spät dran, aber für die weiteren Leser:
Das gewerblich genutzter Strom vom Regelsatz gedeckt ist habe ich noch nicht gehört  :lachen: .


https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/170805
S 19 AS 2420/15
Kosten für den (privaten) Strom würden über den Regelbedarf abgedeckt (vgl. hierzu nur Saitzek in Eicher/Luik, a.a.O., Rn. 66 zu § 20 SGB II).
Als gewinnschmälernd könne nur der Strom abgesetzt werden, der durch das Gewerbe angefallen sei. Da der gewerblich veranlasste Stromverbrauch bei einem Gewerbe, das die Kläger von der eigenen Wohnung aus ausgeübt hätten, nicht gemessen worden sei, müsse auf eine Schätzung im Sinne von § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) zurückgegriffen werden.


Meine SB wollte es entsprechend der Raumfläche schätzen. Da ich aber auch kein richtiges Büro betreiben, sondern nur einen PC Arbeitsplatz, haben wir uns auf eine Erhebung geeinigt:

Empirische Stromkosten (Betriebsausgabe )
Ausgangsdaten:
Netzteil PC: 500 Watt
Monitor: 25 Watt
Durchschnitt AZ 8 h/Tag
Arbeitstage 25/Monat
Verbrauchspreis xxx ct/kWh (netto)

Da nur 2 PCI Slot auf dem Motherboard, nur 2 SATA-Schnittstellen sowie nur 2 USBSchnittstellenbelegt sind , und nicht alle Komponenten gleichzeitig genutzt werden ist von einer Leistungsaufnahme 250 W auszugehen.

Berechnung:

Leistungsaufnahme je Monat
(250W + 25W) x 8h x 25 T          =  55000 W/Monat
Gesamt in kWh /Monat : 1000       =  55.0 kW/Monat
Kosten (netto)
55,0 kW x  xx €                   =    xx € /Monat

Die 'x' mußt du durch deine eigenen Stromkosten ersetzen. Ob du jetzt Nettopreis oder Brutto nimmst hängt davon ab ob du von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht hast. Bist Ust Befreit nimmst du Brutto.

Den Leistungsverbrauch (Watt oder nur W) deines PC und Bildschirm findest du auf dem Typenschild.

Titel: Aw: Widerspruch vorläufige EKS - Ausgaben werden künstlich weggerechnet
Beitrag von: Ottokar am 09. Oktober 2025, 10:36:04
Ein 500 Watt NT liefert an die im PC verbauten Komponenten bis zu 500 Watt Leistung.
Wieviele Komponenten da verbaut sind, ist egal, auch bei Minimalausbau kann ein PC maximale Leistung verbrauchen.
Im Übrigen ist die Leistungsabgabe nicht gleichbedeutend mit der Leistungsaufnahme, die liegt deutlich höher, wobei auch noch ein Leistungsverlust von bis zu 20% entsteht.
Maßgeblich für die max. Leistungsaufnahme ist der AC Input, der auf dem NT steht. Beim ASUS ROG Strix 850W Gold sind das z.B. "100-240V~, 12-6A, 50-60Hz" was eine Leistungsaufnahme von 1.200 bis 1.440 Watt ergibt, also 1,2kW/h bis 1,44kW/h unter Vollast.
Wenn man wissen will, das der PC tatsächlich verbraucht, kann man das mit einem Energiemessgerät ermitteln, das kostet 10 bis 15 Euro. Am Besten mit einer Langzeitmessung über mind. 2 Wochen, noch besser einen Monat.  Der misst permanent Spannung und Strom und ermittelt daraus die verbrauchte Leistung.