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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: reigen am 02. August 2025, 08:17:51

Titel: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: reigen am 02. August 2025, 08:17:51
Guten tag,
Bürgergeld wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt.
Wie ist es wenn man es beantragt, es abgelehnt wird und klage sich Jahre lang hinzieht. Müsste man theoretisch trotzdem jedes Jahr neu beantragen?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: turbulent am 02. August 2025, 09:08:08
Ja. Besser noch alle sechs Monate einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: reigen am 02. August 2025, 09:23:25
Weiterbewilligungsantrag ohne Bewilligung?

Was wenn es nicht gemacht wurde, gibt da noch Möglichkeiten es rückwirkend zu tun?
Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: turbulent am 02. August 2025, 10:01:39
Zitat von: reigen am 02. August 2025, 09:23:25Was wenn es nicht gemacht wurde, gibt da noch Möglichkeiten es rückwirkend zu tun?
Nein. Es ist nicht wichtig, wie Du den Antrag nennst. Aber ohne Antrag bekommst Du kein Geld.
Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. August 2025, 13:35:09
reigen

Zitat von: reigen am 02. August 2025, 08:17:51Wie ist es wenn man es beantragt, es abgelehnt wird und klage sich Jahre lang hinzieht. Müsste man theoretisch trotzdem jedes Jahr neu beantragen?
Da kommt es auf den Ablehnungsgrund an.
Und warum ein Jahr auf einen neuen Antrag warten?  :scratch:

Wenn dir das passiert ist dann liefere doch mal den anonymisierten Ablehnungsbescheid nach ansonsten gilt:
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.

MfG FN
Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 02. August 2025, 15:10:00
Ich würde jeden Monat einen Antrag stellen, in dem ich mich als bedürftig ansehe, bzw immer dann, wenn eine Ablehnung kommt.
(Unter Berücksichtigung der Ablehnungsgründe natürlich.)
Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: reigen am 02. August 2025, 16:25:20
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. August 2025, 13:35:09Da kommt es auf den Ablehnungsgrund an.
Fehlende Unterlagen, die man nicht hatte und auch nie bekam.
Jobcenter wurde eine vollmacht gegeben und konnte auch Monate lang
auch keine Auskunft bekommen und den Antrag abgelehnt.
Jobcenter ging rechtlich gegen das Unternehmen vor und
hatte die Unterlagen dann irgendwann doch ausgehändigt bekommen.
Da war nichts drin was eine Bewilligung entgegen sprechen würde.
Aber das jobcenter fabriziert einfach neue fragen,
wo selbst das Gericht denen mitteilt, das es denen nichts angeht und nicht relevant ist.
Klage zieht sich hin, da kurz vor den Termin bei Gericht eine Umstrukturierung bei Gericht gab
und bis Gott weiß wann verschoben wurde.
 

Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Sheherazade am 02. August 2025, 16:42:52
Offenbar geht es um dieses Thema aus August 2023. (https://hartz.info/index.php/topic,132210.msg1585873.html#msg1585873)
Titel: Aw: Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. August 2025, 10:30:57
reigen

Wenn es so ist:
Zitat von: Sheherazade am 02. August 2025, 16:42:52Offenbar geht es um dieses Thema aus August 2023. (https://hartz.info/index.php/topic,132210.msg1585873.html#msg1585873)
Zitat von: reigen am 02. August 2025, 16:25:20Klage zieht sich hin, da kurz vor den Termin bei Gericht eine Umstrukturierung bei Gericht gab
und bis Gott weiß wann verschoben wurde.
wirst du meiner Meinung nach abwarten müssen was weiter passiert und wann dann ein Urteil fällt.

Eilbedürftigkeit besteht ja bei der Höhe deines VM nicht.

Ist ein RA involviert?

MfG FN