Das Bundessozialgericht (BSG) hatte entschieden, dass alle Erwerbsminderungs-Bestandsrentner, deren Leistung vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat, keinen Anspruch auf eine Neuberechnung nach den seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten haben. Damit bleiben rund drei Millionen Menschen auf deutlich niedrigeren Renten sitzen – ein Urteil, das sozialpolitisch hohe Wellen schlägt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-urteil-trifft-3-millionen-bestandsrentner-hart
meine fressse ne..hat m,an es nur noch mit krimminellen udn korupten leuten zu tun..?? :teuflisch:
Zitat von: selbiger am 03. August 2025, 08:28:09meine fressse ne..hat m,an es nur noch mit krimminellen udn korupten leuten zu tun..?? :teuflisch:
Genau mit die, die vom "Volk" gewählt worden.