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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Sucher am 04. August 2025, 09:07:02

Titel: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Sucher am 04. August 2025, 09:07:02
Guten Morgen und Hallo,

ich habe eine drängende Frage zur Anlage VM; diese muss ich zeitnah nachreichen.

Folgender Sachverhalt:

Auf meinen Namen sind 2 Fahrzeuge versichert;
aus versicherungstechnischen Gründen
(SFR-Schadensfreiheitsrabatt/günstigere Örtlichkeit/Wartung der Fahrzeuge, Parkplätze usw.)

Diese Fahrzeuge gehören meinem Sohn, er hat sie gekauft, er hat die Briefe,...

Da ich lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I habe;
dürfte es nicht in mein Vermögen gem. Anlage VM fließen.

Ist das so korrekt?
Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Sheherazade am 04. August 2025, 09:57:47
Ja, das ist korrekt, wenn du nur Versicherungsnehmer bist, also die Fahrzeuge nicht auf deinen Namen zugelassen sind.
Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 04. August 2025, 09:59:22
Stehst Du denn als Fahrzeughalter in der Zulassung?

Ich habe schon 2x ein Auto als Zweitwagen versichert, was nicht meins war. Ich brauchte den Schein 1 dafür nicht auf meinen Namen.

Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Sucher am 04. August 2025, 10:50:49
Moin und Danke!

Ich bin mir nicht sicher;
wer der Fahrzeugeigentümer -rein rechtlich betrachtet- ist.

Da ich keines der beiden Fahrzeuge verwerten - sprich verkaufen - kann und sie mir faktisch nicht gehören, gehören sie auch nicht zu meinem -nicht vorhandenen- Vermögen.
---> Unlängst stimmte mir mein Obergerichtsvollzieher auch zu!!

Dadurch das beide Fahrzeuge auf mich angemeldet sind, unterliegen sie einer günstigeren Einstufung (Hannover zu Hamburg), die Parkmöglichkeiten sind hier besser als in HH, ich habe dieZeit, die Fahrzeuge zu warten, zu pflegen, zu reparieren,... und Einsatzbereit zu halten. Die auftretenden Kosten trägt der Eigentümer; also mein Sohn!
Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Sheherazade am 04. August 2025, 11:07:13
Wir haben das schon verstanden, du bist also der Halter (= Besitzer) und Versicherungsnehmer, der Eigentümer ist dein Sohn.

ZitatExkurs: Der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer

Im Alltag wird oft davon gesprochen, dass jemand eine Sache besitzt und damit meint man dann in Wirklichkeit den Eigentümer. Zum Beispiel ist mit ,,Fahrzeugbesitzer" oder ,,Hausbesitzer" meist der Eigentümer gemeint. Verwirrend?

Das Gesetz unterscheidet – anders als die meisten Menschen – sehr genau zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Besitzer. Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Im Kfz-Bereich wäre das der Halter.

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache. Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.

Oft hat der Eigentümer seine Sache, also das Auto, selbst. Dann ist er zugleich Besitzer. Er kann aber auch die Sache tatsächlich weggeben und das Eigentum behalten. Der Besitzer darf dann mit der Sache nicht alles machen, was er möchte, sondern nur das, was der Eigentümer ihm erlaubt hat.
Quelle (https://www.sv-sachsen.de/content/service/blog/fahrzeughalter-eigentuemer-fahrer/)

Für das Jobcenter wäre es nicht schlecht, du würdest mit deinem Sohn einen Nutzungsvertrag aufsetzen, wenn du auch Halter bist.

Theoretisch hätte es gereicht, dein Sohn hätte die Fahrzeuge auf seinen Namen zugelassen und du wärst Vesicherungsnehmer gewesen - so mache ich das mit meinen Kindern (jetzt gerade mit dem Jüngsten) schon seit Jahren.
Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Sucher am 04. August 2025, 11:38:02
Nun habe ich recherchiert:

Der Halter ist nicht zwangsläufig auch der Eigentümer des Fahrzeugs.

Der Eigentumsbeweis wird nur durch Kaufvertrag nachgewiesen;
da kann die Zulassung, auf fremden Namen, nichts ändern.

Ich werde aber, eine Erläuterung, an die Anlage VM geben und darauf hinweisen.
Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Sucher am 04. August 2025, 12:51:43
Vielen Dank für den Hinweis mit dem Nutzungsvertrag; das werde ich aufgreifen und auch so machen!  Danke...
Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. August 2025, 13:29:35
Sucher

Zitat von: Sucher am 04. August 2025, 12:51:43Vielen Dank für den Hinweis mit dem Nutzungsvertrag;
Hier mal ein Muster vllt- passt es ansonsten anpassen.
Nutzungsvertrag und Kostenbeteiligungsvereinbarung für ein KFZ (http://hartz.info/index.php?topic=11957.msg102644#msg102644)

MfG FN
Titel: Aw: WBA und Anlage VM
Beitrag von: turbulent am 04. August 2025, 21:07:09
Zitat von: Sucher am 04. August 2025, 10:50:49die Parkmöglichkeiten sind hier besser als in HH, ich habe dieZeit, die Fahrzeuge zu warten, zu pflegen, zu reparieren,... und Einsatzbereit zu halten.
Die beiden Autos sind also bei Dir, nicht beim "Eigentümer"? Nutzt Du sie auch beide?