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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Maunzi am 04. August 2025, 20:18:31

Titel: Zuflussprinzip bei Rückerstattung
Beitrag von: Maunzi am 04. August 2025, 20:18:31
Jugendamt hat ein Kind in Obhut genommen, da es für die anderen Kinder im Haushalt aufgrund psychischer Probleme untragbar wurde (Kindswohlgefährdung der verbliebenen Kinder durch das raus geholte Kind).

Das Ganze ist unserem Nachbarn passiert und er hat nun um Rat gefragt was er tun kann, da kurz darauf ein Bescheid kam, dass das Kind für die Dauer der Therapie nicht zurück kommen darf und das kann wohl durchaus ein paar Jahre dauern. Bescheid über die dauerhafte Inobhutnahme gab es schon, Hilfeplangespräch hatte er ebenfalls.

Nun zum Problem: Ihm wurde der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld bereits angerechnet, da das Kind etwa 1,5 Wochen vor Ende des Monats gehen musste, gab es nun einen Bescheid, dass er das Geld zurück zahlen muss:

1. Anteilig für die Tage des letzten Monats
2. Vollständig da die Zahlung so schnell nicht eingestellt werden konnte

Nun wurde das natürlich gemacht, da laufen ja auch Fristen, aber das Jobcenter sagt trotz vorlage der Dokumente und Auszüge vom Konto, dass das Geld ja zugeflossen ist und daher korrekt angerechnet wurde. Im Nachhinein könne man da gar nichts mehr tun. Obwohl das Amt durchaus noch vor dem neuen Monat unterrichtet wurde, jedoch nach dem üblichen Zahlungszyklus, sodass die Leistungen tatsächlich in der alten Höhe überwiesen wurden.

Dazu kommt: Das Kindergeld wird abgezweigt ans Jugendamt, wird diesen Monat also nicht zur Verfügung stehen und auf das Konto überwiesen werden, ist dennoch aber angerechnet worden da ja die alte Berechnung zugrunde lag.

Was kann man nun tun? Bitte gerne mit Paragraphen. Oder ist das so korrekt? Zumindest das mit dem Kindergeld kann meiner Empfindung nach nicht korrekt sein weil es ja gar nicht zufließen wird.

PS haben den Bescheid schon durchgerechnet, wenn das Kind aus der BG fällt muss das Amt eine höhere Summe zahlen als zuvor.
Titel: Aw: Zuflussprinzip bei Rückerstattung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2025, 10:22:09
Zitat von: Maunzi am 04. August 2025, 20:18:31Dazu kommt: Das Kindergeld wird abgezweigt ans Jugendamt, wird diesen Monat also nicht zur Verfügung stehen und auf das Konto überwiesen werden, ist dennoch aber angerechnet worden da ja die alte Berechnung zugrunde lag.

Was kann man nun tun? Bitte gerne mit Paragraphen. Oder ist das so korrekt? Zumindest das mit dem Kindergeld kann meiner Empfindung nach nicht korrekt sein weil es ja gar nicht zufließen wird.


Zumindest das Kindergeld darf als Durchreich-Posten nicht angerechnet werden.
Das muss sicherlich belegt werden, also Zufluss auf dem Konto und danach Abbuchung an Stelle XY.
Dauert halt alles bissel.  :coffee:
Titel: Aw: Zuflussprinzip bei Rückerstattung
Beitrag von: Maunzi am 11. August 2025, 11:25:50
Wegen dem Kindergeld hieß es, dass es erst neu berechnet wird, wenn anhand der Auzüge des gesamten Monats nachgewiesen wird, dass kein Zufluss im ganzen Monat stattgefunden hat. Sprich auf das Geld darf nun für über einen Monat verzichtet werden.

PS das ist abgezweigt worden = kein Durchreichposten oder so. Sprich es kommt gar nicht bei ihm an, sondern geht direkt ans Jugendamt.