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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 06. August 2025, 18:47:47

Titel: LSG Sachsen-Anhalt: Jobcenter muss zahlen – Schulgeld jetzt absetzbar
Beitrag von: Meck am 06. August 2025, 18:47:47
Wer als Bürgergeld-Bezieher eine private Berufsfachschule besucht, kann das Schulgeld unter bestimmten Voraussetzungen als notwendige Ausgabe absetzen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt am 12. Juni 2025 (Az. L 2 AS 79/24) entschieden. Für Betroffene bedeutet das mehr finanziellen Spielraum und eine stärkere Rechtssicherheit gegenüber dem Jobcenter.

Das Gericht befasste sich mit einer Auszubildenden, die ergänzend Bürgergeld bezieht und monatlich mehrere Hundert Euro Schulgeld zahlt. Das Jobcenter rechnete die komplette Ausbildungsförderung (BAföG) als Einkommen an und gewährte nur den pauschalen Absetzbetrag von 100 Euro. Das LSG stellte klar:

Wenn keine zumutbare, kostenfreie Ausbildungsalternative existiert, gehört das Schulgeld zu den ,,mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. Das Jobcenter muss die tatsächlichen Kosten abziehen – notfalls auch oberhalb der Pauschale.

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Volltext -->> https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001615744