Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat, wenn der Arbeitnehmer seinerseits Indizien beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-beweislast-umgedreht-so-schwer-ist-es-eine-benachteiligung-zu-belegen
der einzige grund warum man beweislasten auf die betroffene abwälzt..ist nicht zahlen zu müssen..aber nehmen tuhen sie alle gerne.. :teuflisch:
Tja, wenn es keine Benachteiligung gibt, ist es natürlich schwer, diese zu belegen
Zitat von: orpheus am 07. August 2025, 08:17:31Tja, wenn es keine Benachteiligung gibt, ist es natürlich schwer, diese zu belegen
tja wenn es keinen anlass gibt sicherlich..aber wenn doch denn schon..nur dann machen die einem das schöön schwer..
Der gute Mann oder sollte man sagen Frau hat es richtig gemacht.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article255385384/Trans-Person-klagt-240-Mal-wegen-Diskriminierung-und-kassiert-240-000-Euro-Entschaedigung.html
Richtig so verklagt diese kapitalistischen Ausbeuter bis sie pleite gehen. :grins:
ZitatIm ersten Schritt muss also der Beschäftigte Indizien vortragen und möglicherweise auch beweisen, die eine Benachteiligung vermuten lassen.
Und genau das konnte der Beschäftigte hier nicht. Er hat gegen allgemeingültige Arbeitsvorschriften verstoßen und beruft sich im Nachhinein (nach der fristlosen Kündigung) auf Diskriminierung von Schwerbehinderten, hat aber zu keinem Zeitpunkt des AV einen leidensgerechten Arbeitsplatz gefordert?