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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 07. August 2025, 07:44:34

Titel: Beweislast umgedreht – So schwer ist es, eine Benachteiligung zu belegen
Beitrag von: selbiger am 07. August 2025, 07:44:34
Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat, wenn der Arbeitnehmer seinerseits Indizien beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-beweislast-umgedreht-so-schwer-ist-es-eine-benachteiligung-zu-belegen

der einzige grund warum man beweislasten auf die betroffene abwälzt..ist nicht zahlen zu müssen..aber nehmen tuhen sie alle gerne.. :teuflisch:
Titel: Aw: Beweislast umgedreht – So schwer ist es, eine Benachteiligung zu belegen
Beitrag von: orpheus am 07. August 2025, 08:17:31
Tja, wenn es keine Benachteiligung gibt, ist es natürlich schwer, diese zu belegen
Titel: Aw: Beweislast umgedreht – So schwer ist es, eine Benachteiligung zu belegen
Beitrag von: selbiger am 07. August 2025, 08:36:42
Zitat von: orpheus am 07. August 2025, 08:17:31Tja, wenn es keine Benachteiligung gibt, ist es natürlich schwer, diese zu belegen

tja wenn es keinen anlass gibt sicherlich..aber wenn doch denn schon..nur dann machen die einem das schöön schwer..
Titel: Aw: Beweislast umgedreht – So schwer ist es, eine Benachteiligung zu belegen
Beitrag von: Konstantin am 07. August 2025, 13:44:25
Der gute Mann oder sollte man sagen Frau hat es richtig gemacht.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article255385384/Trans-Person-klagt-240-Mal-wegen-Diskriminierung-und-kassiert-240-000-Euro-Entschaedigung.html

Richtig so verklagt diese kapitalistischen Ausbeuter bis sie pleite gehen. :grins:
Titel: Aw: Beweislast umgedreht – So schwer ist es, eine Benachteiligung zu belegen
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2025, 13:56:12
ZitatIm ersten Schritt muss also der Beschäftigte Indizien vortragen und möglicherweise auch beweisen, die eine Benachteiligung vermuten lassen.

Und genau das konnte der Beschäftigte hier nicht. Er hat gegen allgemeingültige Arbeitsvorschriften verstoßen und beruft sich im Nachhinein (nach der fristlosen Kündigung) auf Diskriminierung von Schwerbehinderten, hat aber zu keinem Zeitpunkt des AV einen leidensgerechten Arbeitsplatz gefordert?