Hallo,
Heute ein Briefchen vom Jobcenter bekommen, ich dachte die antworten mir auf meinen neuen eingereichten Mietvertrag aber es ging um folgendes:
Wenn meine Grundsicherung am Anfang des Monats kommt, dann hebe ich 300€ Euro ab. Ungefähr...der Rest auf dem Konto geht auf Fixkosten oder Schulden bei Gläubigern.
Da das ganze nicht viel Geld ist und es sehr schnell dazu kommt, dass mein Konto nicht gedeckt ist, ich kein Dispo habe und bei nicht Deckung mein Konto gesperrt wird (so eingerichtet) also ich muss meiner Betreuerin bescheid geben und ihr das erklären und sie gibt das dann weiter an die Sparkasse.
Damit das nicht passiert, habe ich von den 300€, wieder 150 Euro eingezahlt, damit Konto gedeckt ist.
Anscheinend hat das Jobcenter mein Konto in der Überwachung...ist das normal? Die scheinen mir ja ganz schön zu Misstrauen 🤭
Im Anhang findet ihr den Bescheid.
Ich würde es genau so erklären wie es ist, muss ich auf etwas achten?
Die schreiben ja selbst *vom Bürgergeld...kann ich nicht selber entscheiden wie ich mein Konto führe bzw. Was ich mit dem Geld mache? Ist das rechtens? Ich habe ja nichts falsch gemacht...
Vielen Dank.
Ich sehe keinen Anhang, aber ich würde es so erklären (vll etwas kürzer) wie es ist, nämlich das die 300€ Bargeld zu hoch angesetzt waren und du etwas davon wieder eingezahlt hast.
An sich können die deine Kontobewegungen nur an eingereichten Kontoauszügen sehen.
Zitat von: DanshiDo am 07. August 2025, 17:10:12Ist das rechtens?
Dass du 150 € wieder eingezahlt hast? Natürlich ist das rechtens.
Ansonsten tappen wir, ohne weitere Info, einfach nur im Dunklen.
Ach sorry, habe es nicht hochgeladen.
Mit rechtens meinte ich, dass die das sehen...
Ja dann haben die das auf dem Kontoauszug gesehen...daran habe ich jetzt nicht gedacht 🤭
Kann man auf den Kontoauszügen denn die Barabhebung von 300€ sehen, die zuvor erfolgt ist? Wenn ja, antworte eben so wie ich es oben schon schrieb. Hast du bei der Bareinzahlung einen Verwendungszweck "Bürgergeld" angegeben (sofern man das überhaupt kann, ich habe keine Ahnung)? Ich versuche nur die Fragestellung des Jobcenters zu verstehen.
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2025, 18:49:54Kann man auf den Kontoauszügen denn die Barabhebung von 300€ sehen, die zuvor erfolgt ist? Wenn ja, antworte eben so wie ich es oben schon schrieb. Hast du bei der Bareinzahlung einen Verwendungszweck "Bürgergeld" angegeben (sofern man das überhaupt kann, ich habe keine Ahnung)? Ich versuche nur die Fragestellung des Jobcenters zu verstehen.
Nö, kann man beim Automaten nicht machen, also meine Bank bietet das nicht an.
Ich würde es verstehen wenn das dauerhaft wäre, also regelmäßig aber die sagen ja selber das davon Bürgergeld ist...
Aber diese absolute sich erklären müssen ist schon niederträchtig.
Es ist äußerst unklug Geld auf sein Konto einzuzahlen, man sieht, wozu das führt. Beim nächsten mal weniger abheben damit für Notfälle das Konto gedeckt bleibt.
Zitat von: DanshiDo am 07. August 2025, 18:57:07Aber diese absolute sich erklären müssen ist schon niederträchtig.
Das ist eben das Merkmal von Sozialleistungen, man muss sich immer nackig machen
Ja man lernt halt immer dazu richtig?
Man muss halt immer daran denken das man sich für alles rechtfertigen muss, selbst für eine Schenkung... Aber ob ich 50 Euro von meiner Oma geschenkt bekomme, auf dem Konto einzahlen oder nicht...
Prüft keiner das manche tausende von Euros zu Hause bunkert...
Die können froh sein daß man das wenigstens auf dem Konto einzahlt. Naja
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2025, 18:49:54Ich versuche nur die Fragestellung des Jobcenters zu verstehen.
Frage mich gerade auch, was der Blödsinn vom JC soll.
Wenn die schon wissen, dass er von SEINEM Bürgergeld wieder etwas auf sein Konto überwiesen hat,
Warum, geht das JC meiner Meinung nach gar nichts an.
Zitat von: DanshiDo am 08. August 2025, 12:00:03Die können froh sein daß man das wenigstens auf dem Konto einzahlt
Beim JC eher ein Fehler wie du gemerkt haben solltest.
Schreib denen du musstes es machen damit das Konto gedeckt ist, um keine Gebühren für eine evtl. Rücklastschrift zu schlucken.
Zitat von: DanshiDo am 08. August 2025, 12:00:03auf dem Konto einzahlen oder nicht...
oder nicht :grins:
Zitat von: DanshiDo am 07. August 2025, 17:10:12Damit das nicht passiert, habe ich von den 300€, wieder 150 Euro eingezahlt, damit Konto gedeckt ist.
Bei dir ging es um einer Weiterbewilligung also dann schreibe das deiner SB so beim JC. Wenn du das klären kannst woher das Geld auf deinen Konto stammt ist alles ok.
Du kannst von deinem Konto so viel Bargeld abheben wir du willst. Du bist nicht dazu verpflichtet alles auf dem Konto zu lassen, wo jede Zahlung dann nachvollziehbar ist. Genau aus dem Grund arbeiten ja Staat und EU daran, dass Bargeld abzuschaffen. Die totale Überwachung.
Du darfst auch von deinem Regelsatz was wegsparen und zur Seite legen. Früher sollte man das sogar für kleiner Anschaffungen oder wenn ein Kühlschrank oder so kaputt ging. Ob das heute immer noch so ist, weis ich allerdings nicht. Jedenfalls ist es dein Geld und ob du das auf der Bank oder zu Hause hast, geht das JC nichts an. Wenn du dich dazu entschliesst wieder etwas davon auf dein Konto einzuzahlen, dann ist das rechtens und nicht illegal. Du kannst auch sachen die du erworben hast oder sich in deinem Besitz befinden ganz legal verkaufen und das Geld dann auf dein Konto einzahlen. Das wäre dann eine Vermögensumwandlung.
Allerdings plant die neue Regierung an dem schonvermögen herum zu basteln. Was und wieviel danach jeder Einzelne noch haben darf, ist derzeit ja noch ungewiss! Wenn es nach Linemann und Merz geht, wahrscheinlich gar nichts mehr :weisnich:
Also wenn du zuvor 300 abgehoben hast und jetzt davon wieder 150 eingezahlt hast, dann würde ich das jetzt einfach so mitteilen.
Da du ein Weiterbewilligungsantrag gestellt hast, nehme ich an, dass du auch Kontoauszüge eingereicht hast und das JC das halt dort gesehen hat.