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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 07. August 2025, 18:15:21

Titel: Ba schaltet Inkasso ein trotz Widerspruch und Klage
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. August 2025, 18:15:21
Ich habe gegen eine Kdu Aufrechnung und Aufforderung zuviel bezahlte Kdu Widerspruch und Klage eingereicht und heute kommt inkasso Schreiben aus Recklinghausen .
Das Sozialgericht hat falsche Aktenzeichen vergeben und die Präsidentin wurde schon mit der Beschwerde angeschrieben .
Trotz hat eine zweite Mitarbeiterin die Agentur für Arbeit angeschrieben und die haben natürlich geantwortet das es der falsche Beklagte ist .
Die Präsidentin hat bis jetzt nicht reagiert auf das Schreiben .
Noch kein neues richtiges Az As Verfahren erhalten .
Bekommt die Bundesagentur für Arbeit nicht mit wenn der Bürgergeldempfänger Widerspruch eingelegt hat zumal der Widerspruchbescheid erstellt worden ist
Titel: Aw: Ba schaltet Inkasso ein trotz Widerspruch und Klage
Beitrag von: Bimimaus5421 am 08. August 2025, 12:06:39
Hat hier keiner eine Antwort dazu ?
Wieso beauftragt das Jc Inkasso ,wenn dagegen Widerspruch und Klage eingereicht wurde?
Titel: Aw: Ba schaltet Inkasso ein trotz Widerspruch und Klage
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. August 2025, 14:11:42
Bimimaus5421

Zitat von: Bimimaus5421 am 07. August 2025, 18:15:21Das Sozialgericht hat falsche Aktenzeichen vergeben und die Präsidentin wurde schon mit der Beschwerde angeschrieben .
Wenn das dem JC mitgeteilt wurde oder eben nicht mitgeteilt wurde könnte es noch zusätzliche andere Gründe geben.

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. August 2025, 12:06:39Wieso beauftragt das Jc Inkasso ,wenn dagegen Widerspruch und Klage eingereicht wurde?
Nur meine Meinung: (kursiv ist noch mehr meine Meinung)
Widerspruch heißt beim JC. Also wissen die Bescheid
und Klage heisst beim SG. Da wissen die vom JC auch Bescheid denn das SG unterrichtet ja das JC und ich gehe davon aus dass das so lange her ist das es Aktenkundig wurde.

Also müsste da der SB in die Akte schauen.   :schock:
Also Arbeit  :no:  da ist es leichter das durch Meldung (evtl automatisch weil das nach Klageeingang nicht in der Akte geändert wurde) abzuwälzen und im Endeffekt Dir die Arbeit zu machen die du darauf hin machen musst.
Sprich gegen die Zahlungsaufforderung vorzugehen und auch dem JC klar zu machen was gemacht werden sollte. Wenn du Pech hast hat der SB nämlich keine Ahnung davon.

MfG FN