Wer für seinen Job ein Auto braucht, steht ohne Führerschein oft vor einer unüberwindbaren Hürde. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen und nur ein geringes Einkommen haben – sogenannte Aufstocker –, kann der Erwerb der Fahrerlaubnis daher entscheidend sein, um aus der Niedriglohnschleife herauszukommen. Das gilt sogar, wenn die betroffene Person weder lesen noch schreiben kann.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-wegweisendes-urteil-jobcenter-muss-den-fuehrerschein-zahlen
Ach das kennen wir doch alles. Ist doch bei Ausländern Gang und Gebe. Da wird einfach mal aus Gefälligkeit ein Arbeitsvertrag geschrieben, vielleicht wird da sogar gearbeitet und nach 6 Monaten wird gekündigt. Und schon hat man für lau einen Führerschein.
Jetzt macht man dasselbe Spiel noch mit dem Auto. Das JC zahlt 5 Mille und nach weiteren 6 Monaten ist man voll ausgestattet. :sehrgut:
Wieso wird aus einem Urteil zitiert ohne das Urteil bzw. das AZ zu nennen?
Das hier
ZitatAnbahnung einer konkreten Beschäftigung – Ein Schreiben des potenziellen Arbeitgebers genügt, wenn darin steht, dass die Einstellung vom Besitz des Führerscheins abhängt. Eine rechtlich bindende Zusage ist nicht nötig.
reicht schon seit Jahren nicht mehr als Nachweis der Anbahnung, da muss schon eine rechtlich bindende Zusage in Form eines Arbeits(vor)vertrages vorgelegt werden.