Hallo liebes Forum,
da ihr mir in der weiten Vergangenheit bereits einmal geholfen habt, würde ich gerne erneut im Hilfe bitten.
Mein Vater ist im September 24 verstorben und seit dem bekommt meine Mutter Bürgergeld und Witwenrente.
Heute hat Sie eine Anhörung zur Aufrechnung bekommen (siehe Dokumente anbei). Könntet ihr mir evtl. hier helfen, ob es ggf. einen passenden Widerspruch gibt, welchen man hier formulieren könnte oder ob man ggf. sich anders helfen kann?
Über jeden Tipp/Hilfe wäre ich dankbar!
Vielen Dank
*Bitte verzeiht die sQualität der Bilder, aber mit der Technik hat es meine Mutter nicht so :grins:
Sorrow
Zitat von: Sorrow am 07. August 2025, 20:02:48Heute hat Sie eine Anhörung zur Aufrechnung bekommen (siehe Dokumente anbei). Könntet ihr mir evtl. hier helfen, ob es ggf. einen passenden Widerspruch gibt, welchen man hier formulieren könnte oder ob man ggf. sich anders helfen kann?
Über jeden Tipp/Hilfe wäre ich dankbar!
Ich gehe jetzt mal davon aus dass die Berechnung korrekt war. Die Witwenrente wurde die ersten drei Monate nicht angerechnet was korrekt ist und daher vermute ich das der Rest auch richtig gemacht wurde.
Wogegen willst du da jetzt vorgehen?
Geht es um die Rückzahlung in einer Summe oder etwas anderes.
Bei ersterem kann man mit Recklinghausen Kontakt aufnehmen wenn die Forderung von denen kommt
und da dann normalerweise auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
MfG FN
Witwerrente darf in den ersten 3 Monaten m. E. bis zur Höhe der regulären Witwerrente angerechnet werden. Beruht glaube ich auf einem noch gar nicht so alten BSG Urteil. Danach wird sie mit Abzug Freibetrag von 30,00 Euro falls kein weiteres Einkommen voll angerechnet.
D.h.du musst genau prüfen, ob dir nur die "normale" Witwerrente angerechnet worden ist und nichts darüber hinaus.
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2025, 14:34:34Sorrow
Zitat von: Sorrow am 07. August 2025, 20:02:48Heute hat Sie eine Anhörung zur Aufrechnung bekommen (siehe Dokumente anbei). Könntet ihr mir evtl. hier helfen, ob es ggf. einen passenden Widerspruch gibt, welchen man hier formulieren könnte oder ob man ggf. sich anders helfen kann?
Über jeden Tipp/Hilfe wäre ich dankbar!
Ich gehe jetzt mal davon aus dass die Berechnung korrekt war. Die Witwenrente wurde die ersten drei Monate nicht angerechnet was korrekt ist und daher vermute ich das der Rest auch richtig gemacht wurde.
Wogegen willst du da jetzt vorgehen?
Geht es um die Rückzahlung in einer Summe oder etwas anderes.
Bei ersterem kann man mit Recklinghausen Kontakt aufnehmen wenn die Forderung von denen kommt
und da dann normalerweise auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
MfG FN
vielen Dank für deine Einschätzung.
Mir ist wichtig, zunächst zu verstehen, ob diese Berechnung rechtlich und gesetzlich korrekt ist.
Als Laie fehlt mir hier leider das Fachwissen, deshalb möchte ich sicherstellen, dass alles seine Richtigkeit hat. Außerdem würde ich gerne wissen, ob es eventuell Möglichkeiten gibt, die Forderung zu mindern oder sie in sehr kleinen Raten zu begleichen.
Besonders schwierig finde ich, dass jemand, der ohnehin schon einen Verlust erlitten hat und nichts falsch gemacht hat, rückwirkend für etwas belangt wird, das er nicht zu verantworten hat.
Daher meine Frage: Gibt es in diesem Fall Spielraum oder Optionen, die geprüft werden könnten?
Danke 🙏🏼
Sorrow
Zitat von: Sorrow am 09. August 2025, 11:32:29Mir ist wichtig, zunächst zu verstehen, ob diese Berechnung rechtlich und gesetzlich korrekt ist.
Dazu müsstest du schon die entsprechenden Schreiben einstellen, anonymisiert natürlich.
Wie soll das ohne gehen, dass kann man sich ja nicht aus den Fingern saugen oder was meinst du wenn du darüber nachdenkst.
Ich selber habe es mit Berechnungen nicht drauf weil es .... so ist. Im Prinzip können das andere User die müssen das halt lesen und Antworten.
Zitat von: Sorrow am 09. August 2025, 11:32:29ob es eventuell Möglichkeiten gibt, die Forderung zu mindern oder sie in sehr kleinen Raten zu begleichen.
Wenn korrekt berechnet wurde gibt es nichts zu mindern und das mir der Ratenzahlung habe ich gestern schon erwähnt.
Zitat von: Sorrow am 09. August 2025, 11:32:29Besonders schwierig finde ich, dass jemand, der ohnehin schon einen Verlust erlitten hat und nichts falsch gemacht hat, rückwirkend für etwas belangt wird, das er nicht zu verantworten hat.
:scratch:
Denke mal andersrum.
Gelder die zu viel angewiesen wurden werden nun mal zurück gefordert.
Stell dir vor das JC hätte anders berechnet, also unterhalb des Einkommens, dann hätte sie jeden Monat weniger Leistungen ausbezahlt bekommen.
Das wäre ungerecht und darüber könnte man sich eher aufregen.
Ein schönes WE
FN
Vielen Dank für deine Antwort. Aber ich merke wir beide kommen hier nicht weiter.
Anhand deiner Art zu antworten, lässt sich schon erahnen, wohin die Reise gehen soll.
Dann versuche ich es woanders, wo man wirklich auch Hilfe bekommt, wenn man danach fragt. Und nicht so antworten von oben herab erhält.
Zitat von: Sorrow am 11. August 2025, 08:11:07Aber ich merke wir beide kommen hier nicht weiter.
Anhand deiner Art zu antworten, lässt sich schon erahnen, wohin die Reise gehen soll.
Ja , meinst Du denn das Du nur Antworten bekommst , die DU auch hören willst ???? :wand:
Dann versuche dein Glück doch woanders. Würde mich schlapp lachen, wenn Du da die selben Antworten bekommst
Zitat von: Sorrow am 11. August 2025, 08:11:07Dann versuche ich es woanders, wo man wirklich auch Hilfe bekommt, wenn man danach fragt.
Alle, die sinnvoll antworten können, müssen aber doch die Fakten kennen. Wie kann jemand beurteilen, ob die Bescheide stimmen, ohne die jeweiligen Einkommen (und Kosten) zu kennen?
Wenn ich die extrem unsortierten Anhänge richtig in einem sinnvollen Zusammenhang verstanden habe, gab es im Oktober einen vorläufigen Bescheid mit Berücksichtigung des (schwankenden) Einkommens aus Erwerbstätigkeit der Mutter. Jetzt im abschließenden Bescheid wurde das tatsächliche Einkommen und auch die Witwenrente ab Januar berücksichtigt - ob die Mutter die Witwenrente nicht früher angegeben hat oder das Jobcenter diese Änderung nicht berücksichtigt hat, weiß man nicht. Unterm Strich war eine teilweise Rückzahlung der vorläufig erhaltenen Leistungen zu erwarten, mangels Berechnungsbogen ist die Richtigkeit der Höhe der Rückzahlung nicht zu kontroliieren.
Zitat von: Sheherazade am 11. August 2025, 09:35:50extrem unsortierten Anhänge
Findest Du etwa, es wäre sinnvoller gewesen, die Anhänge sortiert in eine einzige Datei (je Bescheid) zu packen? Damit Hilfe leichter ist?
Edit
Guten Morgen.
Zitat von: turbulent am 11. August 2025, 09:29:53Zitat von: Sorrow am 11. August 2025, 08:11:07Dann versuche ich es woanders, wo man wirklich auch Hilfe bekommt, wenn man danach fragt.
Alle, die sinnvoll antworten können, müssen aber doch die Fakten kennen. Wie kann jemand beurteilen, ob die Bescheide stimmen, ohne die jeweiligen Einkommen (und Kosten) zu kennen?
Dann wäre die richtige Antwort gewesen, lade bitte zur besseren Beurteilung, den vorläufigen Bescheid etc. hoch, meinst du nicht? Und nicht so Antworten wie von den anderes Usern. Scheinbar ist der ein oder andere gar nicht daran interessiert zu helfen, bzw. nur dann zu helfen, wenn man als unwissender sofort alles organisiert hat....
Der Thread kann auf jeden Fall geschlossen werden...
@turbulent: Dir auch einen guten Morgen!
Zumindest eine Reihenfolge wäre (für mich) schön gewesen, ich bin schon zu alt um ein loses Puzzle sinnerfassend zu lesen.
Wer sich davon überfordert fühlt, diese 6 Seiten in die richtige Reihenfolge zu bringen, sollte vielleicht mal Urlaub machen.
Zunächst mal musst du die vom JC genannten Zahlen zum Einkommen prüfen.
Von der Witwenrente ist dabei monatlich ein Freibetrag i.H.v. 30€ abzusetzen, sofern dieser nicht bereits von anderem Einkommen abgesetzt wurde.
Außerdem musst du prüfen, ob die vom JC im sog. Sterbevierteljahr angerechnete Witwenrente nur in der Höhe angerechnet wurde, die auch danach gezahlt wird, denn der sog. Sterbevierteljahresbonus (das was ber die normale Witwenrente hinaus geht) ist lt. § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-Verordnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Falls die Zahlen zum Einkommen nicht stimmen, oder das JC den Sterbevierteljahresbonus angerechnet hat, muss gegen die abschließende Bewillgung UND die Rückforderung Widerspruch eingelegt werden.
Die Aufrechnung selbst ist hier i.H.v. 10% des Regelsatzes zulässig.