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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35

Titel: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35
Hallo,

ich benötige wieder einmal Eure Hilfe wie ich nun weiter vorgehen kann.

Am 5.Februar diesen Jahred erhielt ich von meiner Optionskommune Essen ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde das meine Bruttokaltmiete um 85,69 Euro zu hoch ist. Angemessen wäre nur eine Bruttokaltmiete von 472,00 Euro.
Diese ist durch die stetig steigenden Mieten in den letzten Jahren gestiegen.

In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert eigeninitiativ zu versuchen meine Mietkosten zu senken.
Das Schreiben enthielt dann Vorschläge wie mit dem Vermieter zu sprechen, einen Untermieter zu suchen(ich habe eine 51m/2 große 2 Zimmerwohnung), oder mir eben eine günstigere Wohnung zu suchen.
Ich solle dann die Optionskommune über meine Bemühungen informieren.
Der Weiterbewilligungsantrag wurde somit erstmal nur auf ein halbes Jahr bewilligt.
Also begab ich mich auf Wohnungssuche, schaute auf Immoscout und ähnlichen Portalen nach passenden Wohnungen, erkundigte mich im Freundeskreis und zu guter letzt habe ich auch nach einigem hin und her einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragt und auch erhalten.
Über all diese Schritte informierte ich die Optionskommune.
Als ich Anfangs Screeshots meiner Wohnungssuche auf Immonet via e-mail an diese schickte, erhielt ich wenige Tage später einen Brief mit folgendem Wortlaut :

"Es ist nicht notwendig, dass Sie uns einreichen, dass Sie sich Wohnungen anschauen möchten (zumal Links nicht geöffnet werden).
Reichen Sie ein personalisiertes Mietangebot ein, wenn Sie eine Wohnung gefunden haben."

Was denn nun? Ich wollte die auf dem Laufenden halten, damit Sie sich meine Eigenbemphungen sehen.

Habe aber dennoch weitergemacht.

Jetzt habe ich am Montag dieser Woche meinen Weiterbewilligungsantrag an die Optionskommune gesendet, und just  heute erhielt ich Antwort das ich von nun an nicht mehr meinen vollen Regelsatz von 563 Euro erhalten solle, sondern abzüglich der zu hohen Wohnkosten von 81,69 soll ich von nun an nur noch 481,31 Euro erhalten.

Ich verstehe das nicht, habe ich mich doch um eine neue Wohnung bemüht. Aber finde mal im Ballungszentrum eine angemessene Wohnung bei den Mietpreisen.

Wie kann ich nun dagegen vorgehen? Könnt Ihr mir da mal bitte weiterhelfen?
Muss ich mir nun einen Anwalt für Sozialrecht nehmen?

Widerspruch gegen diesen Bescheid kann ich innerhalb von 4 Wochen machen.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. August 2025, 18:27:26
Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35nicht mehr meinen vollen Regelsatz von 563 Euro erhalten solle, sondern abzüglich der zu hohen Wohnkosten von 81,69

Vom Regelsatz dürfen die das schon mal gar nicht abziehen.

Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Reichen Sie ein personalisiertes Mietangebot ein, wenn Sie eine Wohnung gefunden haben.

Ehrlich ziemlich dämlich, sammle auf jeden Fall alles, was du zu deiner Wohnungssuche hast.

Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Widerspruch gegen diesen Bescheid kann ich innerhalb von 4 Wochen machen
Scheint hier Pflicht zu sein, allein schon um keine Fristen zu verpassen.

Je nachdem was zurückkommt, wird es dann möglicherweise so werden...

Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Muss ich mir nun einen Anwalt für Sozialrecht nehmen
Darum musst du auch alles, um deine Wohnungssuche, gut dokumentieren.


War deine Wohnung schon mal angemessen?
Wurde ein ordentliches Kostensenkungsverfahren im Februar eingeleitet?


Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 08. August 2025, 18:37:24
Ja, meine Wohnung war schonmal angemessen.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. August 2025, 18:42:16
Zitat von: Eric am 08. August 2025, 18:37:24Ja, meine Wohnung war schonmal angemessen.
Dann solltest du erst recht dagegen vorgehen und diesen Bescheid auf keinen Fall so akzeptieren.

Dazu kommt evtl. eh noch, dass ein Umzug gar nicht wirtschaftlich wäre.
Wenn es denn so weit kommen sollte, ein Anwalt dürfte das dann auch wissen.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 08. August 2025, 19:02:05
Danke Dir!

Seit Oktober 2022 beziehe ich Bürgergeld, und bisher war das auch kein Problem.
Ich habe mich ja bemüht, aber, wen wundert's heutzutage, keine angemessene Wohnung gefunden.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2025, 08:05:23
Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Reichen Sie ein personalisiertes Mietangebot ein, wenn Sie eine Wohnung gefunden haben."

Jetzt habe ich am Montag dieser Woche meinen Weiterbewilligungsantrag an die Optionskommune gesendet, und just  heute erhielt ich Antwort das ich von nun an nicht mehr meinen vollen Regelsatz von 563 Euro erhalten solle, sondern abzüglich der zu hohen Wohnkosten von 81,69 soll ich von nun an nur noch 481,31 Euro erhalten.

Ich verstehe das nicht, habe ich mich doch um eine neue Wohnung bemüht.
 

Ich vermute, das ist schlecht ausgedrückt vom JC.
Sie kürzen nicht den Regelsatz (steht das genau so da?), sondern zahlen nur noch die angemessenen KdU, den Rest musst Du selber aufbringen. Das ist dann natürlich von Deinem Regelsatz.

Die Bemühungen wollen die eigentlich erst zum WBA sehen, also nach den 6 Monaten (bzw kurz davor zur Antrag Stellung).
Und wenn Du kein konkretes Wohnungsangebot einreichst (Deine Bemühungen sind ja bis zum neuen Antrag auf diese 6 Monate begrenzt), dann ist das Ziel nicht erfüllt.

Ich hatte das auch schon in meiner jetzigen Wohnung, obwohl ich bereits vor paar Jahren aus demselben Grund umgezogen bin. Aber die Mieten steigen ja unaufhörlich...

Habe dann begründet, warum ich nicht untervermieten kann, der Vermieter die Miete nicht senkt für mich und warum ein Umzug für mich nicht (mehr) möglich bzw zielführend sei. Usw usf.
Natürlich erkennen die im JC nichts an (ich kenne niemand, wo das so war oder ist). Man zahlt dann aus dem Regelsatz den Rest bzw ist Aufstocker und gibt das von dem Verdienst, den man behalten darf, dazu.

Es werden immer mehr, denen es so geht.


Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. August 2025, 15:01:21
Eric

Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Habe aber dennoch weitergemacht.
:sehrgut: damit ist das wichtigste gemacht!
und es war sogar korrekt* denn so soll es gemacht werden, war dem SB offensichtlich zu viel Arbeit oder eine interne Anweisung.

Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Wie kann ich nun dagegen vorgehen? Könnt Ihr mir da mal bitte weiterhelfen?
* siehe Seite 2 von "Formblatt zur Wohnungssuche"  (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf) aber ruhig auch die erste Seite lesen.

Du machst einen Widerspruch zu dem Bewilligungsbescheid.
Ein Begründung die anerkannt werden sollte sind deine Eigenbemühungen die du ja alle abgegeben/übermittelt hast und nichts in den Angemessenheitskriterien https://www.harald-thome.de/informationen.html gelegen hat.
Bei dem Link überprüfst du sofort ob die KdUH auch aktualisiert wurden die dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn älter dann ist das noch ein Argument mehr und jedes Gericht wird dir dann Recht geben. Allerspätestens wenn es zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung kommt.
Dann das es nicht möglich war unterzuvermieten und der VM auch keine Kürzung vorgenommen hat.

Dann (falls es stimmt) das die erhöhten Kosten an den Preissteigerungen der letzten Jahre gelegen hat und das am Verbrauch festzustellen ist. Belegen!

Als nächstes das die gesetzl. Regelung vorsieht dass wenn es keinen billigeren Wohnraum gab das JC verpflichtet ist die Kosten weiterhin zu übernehmen.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

MfG FN
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. August 2025, 17:15:46
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2025, 08:05:23Die Bemühungen wollen die eigentlich erst zum WBA sehen, also nach den 6 Monaten
TE schreibt aber, die Leistungen werden im aktuellen Bescheid bereits gekürzt.
Somit ist hier Widerspruch schon mal Pflicht.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2025, 08:05:23Es werden immer mehr, denen es so geht.
Leider, darum sollten ALLE betroffen auch dagegen vorgehen.

Jedenfalls alle, bei denen die Wohnung vorher mal angemessen gewesen ist.
Keiner kann etwas dafür, wenn die Politik es verursacht, dass die Mieten immer höher gehen.
Die Angemessenheitsregeln dem aber immer mehr Hinterherhinken.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 10. August 2025, 09:31:54
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. August 2025, 17:15:46
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2025, 08:05:23Die Bemühungen wollen die eigentlich erst zum WBA sehen, also nach den 6 Monaten
TE schreibt aber, die Leistungen werden im aktuellen Bescheid bereits gekürzt.
Somit ist hier Widerspruch schon mal Pflicht.


5. Februar Schreiben erhalten.
6 Monate Zeit gehabt.
Ab jetzt (also August) wird nun gekürzt, da die 6 Monate rum sind.
:scratch:

Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 10. August 2025, 13:21:55
Hallo,

erstmal danke für Euer Feedback.

Ja, ich werde auf jeden Fall dagegen vorgehen.
Ich habe nochmals alles genau überprüft, es geht um die Bruttokaltmiete, diese ist um 81,69 Euro zu hoch. Das heißt nun, das ich diese Differenz aus meinem Regelsatz zu zahlen habe.

Wie ich schon schrieb, war dies in den vergangenen Jahren kein Problem für das hiesige Jobcenter.
Ich wusste das die Miete meiner Wohnung etwas zu hoch war, und habe deshalb unter anderem sehr darauf geachtet möglichst wenig Heizkosten zu verursachen(28 Euro monatlich), damit die beim Jobcenter sehen das ich mich bemühe etwas Ausgleich zu schaffen.
Nun, dann werde ich jetzt zukünftig beim heizen deutlich verschwenderischer sein...

Ja, ich habe denen damals e-mails geschickt, in denen Wohnungen aufgeführt waren, welche passender gewesen wären, auch mit Screenshots meiner Anfragen, aber dann kam ja schriftlich von denen das dies nicht nötig sei. Daher habe ich danneine weitere Dokumentation meiner Eigenbemühungen unterlassen.
Lediglich über meine Bemühungen einen Wohnberechtigungsschein zu erlangen, und diesen dann letztendlich auch erhalten zu haben, habe ich dem Jobcenter gegenüber noch dokumentiert.
Tja, scheint denen wohl nicht zu reichen.

Widerspruchsschreiben ist schon vorgefertigt, am Dienstag gehe ich zu einem hier ansässigen Anwalt für Sozialrecht, welcher auch kostenlose Erstberatungen anbietet in Sachen Jobcenterprobleme, und lasse ihn das Ganze mal einschätzen.
Mal sehen, wenn's klappt mit 'nem Widerspruch, dann super, wenn nicht, so muss ich's zwar vorerst hinnehmen, aber ich werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Jedenfalls wird das Jobcenter sehen, das von mir dann zukünftig immer mit Gegenwehr zu rechnen ist, und ich denen viel Arbeit machen werde.

Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Sheherazade am 10. August 2025, 13:28:17
Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:21:55Ja, ich habe denen damals e-mails geschickt, in denen Wohnungen aufgeführt waren, welche passender gewesen wären, auch mit Screenshots meiner Anfragen, aber dann kam ja schriftlich von denen das dies nicht nötig sei. Daher habe ich danneine weitere Dokumentation meiner Eigenbemühungen unterlassen.
Lediglich über meine Bemühungen einen Wohnberechtigungsschein zu erlangen, und diesen dann letztendlich auch erhalten zu haben, habe ich dem Jobcenter gegenüber noch dokumentiert.
Tja, scheint denen wohl nicht zu reichen.

Das reicht auch alles nicht um dem Jobcenter die Unwirtschaftlichkeit eines Umzuges nachzuweisen. Und wenn du passendere Wohnungen gefunden hast, sollst du dir die Angemessenheit bestätigen lassen, die Wohnung anmieten und dann auch umziehen. Oder was sollte das Jobcenter deiner Meinung nach mit den Screenshots anfangen?

Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 10. August 2025, 13:31:58
Meiner werten Meinung nach sollte das Jobcenter damit meine Bemühungen um eine kostengünstigere Wohnung sehen, denn im Schreiben vom 05.02.'25 wurde ja darauf hingewiesen das ich das denen gegenüber dokumentieren soll.

@Fettnäpfchen

Die Kaltmiete, welche sich auf 387 Euro beläuft, und somit 81 Euro zu hoch ist, bezahlt das Jobcenter schon seit 2021.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Sheherazade am 10. August 2025, 14:07:08
Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:31:58Meiner werten Meinung nach sollte das Jobcenter damit meine Bemühungen um eine kostengünstigere Wohnung sehen, denn im Schreiben vom 05.02.'25 wurde ja darauf hingewiesen das ich das denen gegenüber dokumentieren soll.

Du solltest das in den ganzen 6 Monaten für dich dokumentieren, damit du JETZT auf einen Schwung nachweisen kannst, dass es keinen günstigeren Wohnraum gibt bzw. du dich auf die Unwirtschaftlichkeit eines Umzuges berufen kannst.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. August 2025, 14:26:46
Eric

Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:31:58@Fettnäpfchen

Die Kaltmiete, welche sich auf 387 Euro beläuft, und somit 81 Euro zu hoch ist, bezahlt das Jobcenter schon seit 2021.
2021 2023 jetzt 2025
theoretisch hätte das JC die KdUH dreimal anpassen müssen wenn 2019 die letzte Anpassung war sonst halt zweimal.

mit den 387.- seit 2021 hält das auf keinen Fall stand!

und darüber hinaus gilt die Gesamtangemessenheit, also plus dem max. der HK.

Wahrscheinlich hat das JC auch deswegen:
Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:21:55nd habe deshalb unter anderem sehr darauf geachtet möglichst wenig Heizkosten zu verursachen(28 Euro monatlich), damit die beim Jobcenter sehen das ich mich bemühe etwas Ausgleich zu schaffen.
auch keine Kostensenkungsaufforderung geschickt. Also jetzt heizen und die Fenster aufmachen macht eher Probleme. Frieren muss/sollte man nicht.
Wenn du glaubst das JC erkennt deine Bemühung an dann täuscht du dich dass interessiert die nicht. Im Gegenteil bei einem üblen SB kann es passieren das er der Meinung ist das du gar nicht zu Hause wohnst und entsprechende Schritte unternimmt.


Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:21:55Ich habe nochmals alles genau überprüft, es geht um die Bruttokaltmiete, diese ist um 81,69 Euro zu hoch.
Was stimmt denn jetzt? Genau überprüft geht anders.
2021 waren es 81.- Euro und jetzt sind es 81,69 da kann nach einer gesetzl. vorgeschriebenen Anpassung nicht stimmen.
Was hat die Überprüfung aus dem Link v. H. Thome ergeben wie hoch jetzt die aktuellen KdUH sind?


Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Am 5.Februar diesen Jahred erhielt ich von meiner Optionskommune Essen ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde das meine Bruttokaltmiete um 85,69 Euro zu hoch ist. Angemessen wäre nur eine Bruttokaltmiete von 472,00 Euro.
:weisnich:  :scratch: Ist denn deine Miete in den Jahren um diese Differnz 2021 mit gestiegen.
387 Euro bis jetzt auf 472 Euro gestiegen?

Alles ein bißerl verwirrend daher auch so viele Nachfragen.

Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:21:55Daher habe ich danneine weitere Dokumentation meiner Eigenbemühungen unterlassen.
hoffentlich nicht für deine Unterlagen. Geschrieben hast du das du weiterhin Bemühungen unternommen hast.
Zitat von: Eric am 08. August 2025, 17:34:35Habe aber dennoch weitergemacht.

Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:21:55Widerspruchsschreiben ist schon vorgefertigt, am Dienstag gehe ich zu einem hier ansässigen Anwalt für Sozialrecht, welcher auch kostenlose Erstberatungen anbietet in Sachen Jobcenterprobleme, und lasse ihn das Ganze mal einschätzen
Gut wenn es so einen SGB 2 RA gibt.
Du kannst das Schreiben auch hier einstellen dann hast du noch mehr Meinungen.
Sobald ein RA involviert ist halte ich mich zurück da will ich keine Probleme.

MfG FN
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 10. August 2025, 14:31:06
Zitat von: Sheherazade am 10. August 2025, 14:07:08
Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:31:58Meiner werten Meinung nach sollte das Jobcenter damit meine Bemühungen um eine kostengünstigere Wohnung sehen, denn im Schreiben vom 05.02.'25 wurde ja darauf hingewiesen das ich das denen gegenüber dokumentieren soll.

Du solltest das in den ganzen 6 Monaten für dich dokumentieren, damit du JETZT auf einen Schwung nachweisen kannst, dass es keinen günstigeren Wohnraum gibt bzw. du dich auf die Unwirtschaftlichkeit eines Umzuges berufen kannst.


So haben die es aber im ersten Schreiben nicht formuliert.
Nun, Widerspruch wird dennoch eingereicht, ich spreche nochmal mit dem Fachanwalt ob sich da dennoch etwas machen läßt, und wenn nicht, na, dann wird ab kommenden Winter wieder jeden Tag geheizt, und mind. jeden Tag einmal ausgiebig und lange geduscht.
So wie es viele andere auch machen, welche im Gegensatz zu mir, nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

@ Fettnäpfchen

Okay, sorry...waren ein paar Fehler dabei.

Aaaalso, die Nettokaltmiete ist seit meinem Einzug im Dezember 2020 unverändert, sie beträgt 387,69 monatlich.
Damals beliefen sich die Betriebskosten auf nur 60 Euro monatlich.
Diese sind im Laufe der Jahre, seit der Energiekrise schrittweise um 110 Euro gestiegen, und belaufen sich inzwischen auf satte 170 Euro.
Meine Heizkostenvorauszshlung betrug damals 75 Euro monatlich. Inzwischen ist diese aber auf 28 Euro gesunken.
Von den 387,69 Kaltmiete wird mir nun nur noch 306 Euro gewährt, so das ich 81,69 Euro für die Miete von meinem Regelsatz zu leisten habe.
Eben nochmal alles genau nachgesehen

Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. August 2025, 16:20:37
Zitat von: Eric am 10. August 2025, 14:31:06na, dann wird ab kommenden Winter wieder jeden Tag geheizt, und mind. jeden Tag einmal ausgiebig und lange geduscht.
Was genau möchtest du damit erreichen?


Zitat von: Eric am 10. August 2025, 14:31:06Von den 387,69 Kaltmiete wird mir nun nur noch 306 Euro gewährt
Schon etwas eigenartig, ich dachte, es geht auch um die Heizkosten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. August 2025, 14:26:46und darüber hinaus gilt die Gesamtangemessenheit, also plus dem max. der HK
Somit war die Kaltmiete doch schon unangemessen?
Aber es zählt, was @Fettnäpfchen da geschrieben hat.

Zitat von: Eric am 10. August 2025, 13:21:55Daher habe ich danneine weitere Dokumentation meiner Eigenbemühungen unterlassen
Was leider ein Fehler gewesen ist, gab es ein richtiges Kostensenkungsverfahren?
Dann müsste doch dazu auch etwas drin gestanden haben, was die Wohnungssuche angeht.

Zitat von: Eric am 10. August 2025, 14:31:06Nun, Widerspruch wird dennoch eingereicht, ich spreche nochmal mit dem Fachanwalt
Wenn noch genügend Zeit, kann er evtl. den Widerspruch gleich machen?

Hilft dir jetzt nicht weiter, aber du bist mit dem Problem nicht allein.

https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/wohnkostenluecke-buergergeldbetroffene-zahlen-500-mio-euro-aus-eigener-tasche

Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 10. August 2025, 16:36:21
Auf Deine Frage, was ich erreichen möchte, indem ich zukünftig mehr heize und ausgiebiger Dusche...nun, wie eigentlich jede(r) der/die das tut. Wohlfühlen, es in den kalten Monaten warm haben. Ist doch eigentlich selbsterklärend.
Ich hatte in den vergangenen Jahren sehr darauf geachtet, sparsam zu heizen und nicht zu lange heiß zu duschen, wohlwissend, wie ich bereits schrieb, dass meine Mietkosten etwas höher lagen. Um genau zu sagen, jene 81,69 Euro.
Nun, da das Jobcenter mein sparsames heizen nicht zum Anlass nimmt, von einer Mietkürzung Abstand zu nehmen, werde ich von nun an dieses sparsame Heizen eben nicht mehr durchführen.
Somit fühle ich mich wohler und es gleicht dann für mich das Ganze etwas mehr aus.

Nein, um die Heizkosten geht es nicht, diese sind ja mit nur 28 Euro vergleichsweise sehr niedrig.
Es geht lediglich um die Angemessenheit der Kaltmiete.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. August 2025, 16:49:12
Zitat von: Eric am 10. August 2025, 16:36:21Es geht lediglich um die Angemessenheit der Kaltmiete
Trotzdem zählt am Ende die Gesamtmiete inkl. der HK.
Sind die recht niedrig, kann die Wohnung immer noch in der Angemessenheit liegen.

Allein an der KM zu kürzen nur, weil die etwas zu hoch ist, wäre nicht rechtens.

Zitat von: Eric am 10. August 2025, 16:36:21Ist doch eigentlich selbsterklärend
Klar ist es das, nur juckt das kein JC, weil du allein auf den Mehrkosten sitzen bleiben wirst.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Eric am 10. August 2025, 17:46:15
Kaltmiete   = 387,69 Euro
Nebenkosten = 170 Euro (60 Euro)
Heizkosten  =  28 Euro (75 Euro)

In Klammern dahinter gesetzt habe ich die Kosten beim Einzug, welche über '21 auch so zunächst blieben.

Als ich Ende 2020 einzog, da war ich noch in Lohn und Brot, beliefen sich die Nebenkosten auf nur 60 Euro. Anfang '22 und dann Anfang '23 wurden diese jeweils erhöht, angeblich wegen der Energiekrise.

Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. August 2025, 18:08:04
Die HK sind ja wirklich nicht hoch, aber die NK von 170 € scheinen recht hoch zu sein.
Das wären ja über 3 € auf den m², warum so viel, evtl. dies einmal prüfen?

Energiekrise bei HK, ok. aber bei den NK?
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Birgit63 am 12. August 2025, 06:36:10
Wir zahlen über 200 Euro an Betriebskosten (ohne Heizkosten). Da hat man keinen Einfluss drauf.
Titel: Aw: Kürzung des Regesatzes wg. zu hoher Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. August 2025, 18:25:24
Zitat von: Birgit63 am 12. August 2025, 06:36:10Da hat man keinen Einfluss drauf
Hat man schon, mir erscheinen halt die 3 € auf den m² schon relativ hoch.

Keine Ahnung was @TE davon zurückbekommt, bei einem recht hohen Betrag kann man vom VM schon verlangen, dass er mit der Vorauszahlung runter geht.

Hier sind es auf den m² ca. 1,30 €, gibt aber keinen Fahrstuhl.
Falls das beim @TE so sein sollte, finde ich über 3 € dennoch recht hoch.

Zitat von: Birgit63 am 12. August 2025, 06:36:10Wir zahlen über 200 Euro an Betriebskosten
Auch für ca. 50 m²?