Moin,
Frage an die Experten im Forum.
Ehefrau will von Bremerhaven nach Bayern umziehen. Seit 12 Jahren Hausfrau. Aktuell in Trennung von mir.
Frage 1:) Kann Sie während der Trennung Antrag auf Bürgergeld, plus Umzugskosten, neue Wohnung mieten?
Wie bekommt Sie eine neue Wohnung? Hat ja kein Einkommen zurzeit. Will aber Teilzeit arbeiten. Wo muss der Antrag gestellt werden? Behinderung 70 Grad ohne Merkzeichen. Wie ist das mit der Suche einer Arbeit.
Muss der Antrag persönlich in Bayern gestellt werden ?
Frage 2:) Besser erst die Scheidung durchziehen und dann erst den Antrag stellen?
Anmerkung : Laut Ehevertrag kein Unterhalt von mit. Sie 38 ich 74 Jahre alt.
Für jeden Ratschlag und Tipps bin ich ihnen dankbar.
Frage 1: Ja. Suchen. Der Antrag auf Bürgeld muss am neuen Wohnort gestellt werden, persönlich.
Frage 2: Macht keinen Sinn. Im übrigen kann man den Trennungsunterhalt per Ehevertrag NICHT ausschließen, nur den nachehelichen Unterhalt, also den Unterhalt nach der Scheidung. Bis dahin wirst du also noch zur Kasse gebeten.
Berndf
Zitat von: Berndf am 09. August 2025, 06:37:52Kann Sie während der Trennung Antrag auf Bürgergeld, plus Umzugskosten, neue Wohnung mieten?
Ja
Der Antrag kann vorher gestellt werden aber das JC will dann eine pers. Vorlage des Personalausweises. Also da den Aufenthaltsort aktualisieren!
Neue Whg. da gilt, momentan noch die Sonderregelung für ein Jahr, dass die tatsächlichen KdUH übernommen werden.
Ansonsten gelten die Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer (http://hartz.info/index.php?topic=5597.0) genauer bei > https://www.harald-thome.de/informationen.html
Zitat von: Berndf am 09. August 2025, 06:37:52Wie bekommt Sie eine neue Wohnung?
Genauso wie eine neue Arbeit also suchen.
Ein schönes WE
FN