Hallo zusammen,
heute habe ich eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung zu einer Informationsveranstaltung bezüglich eines Coaching-Angebots erhalten. Im Portal der Agentur für Arbeit wird das als ,,Gruppenveranstaltung" geführt.
Soweit ich weiß, ist dieses Coaching über den AVGS-Gutschein freiwillig und kann nicht per Verwaltungsakt erzwungen werden, oder liege ich da falsch?
Den Termin werde ich nicht wahrnehmen. Zum einen sind Ferien, zum anderen gibt es von meinem Wohnort keine öffentlichen Verkehrsmittel zum Veranstaltungsort – auch nicht über Umwege. Zur Absicherung kann ich mir bei Bedarf auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen.
Ich erkläre seit Monaten – sowohl meinen Sachbearbeitern als auch in allen Schreiben –, dass ich grundsätzlich fit genug bin, um im Rahmen des ärztlichen Gutachtens arbeiten zu können. Das größte Problem ist aber meine fehlende Mobilität. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es mit einem eigenen Fahrzeug funktionieren würde, doch darauf bekomme ich keine Rückmeldung. Stattdessen rät mir mein Sachbearbeiter immer wieder, mich krankschreiben zu lassen. Das habe ich schon öfter getan, was offenbar dazu führt, dass man mich psychisch krank sieht. Mein Arzt stellt mir aufgrund von Depressionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus – Depressionen, die teilweise durch die Situation mit dem Jobcenter und den Maßnahmen ausgelöst werden.
Ich bekomme schon Panikattacken und schlafe schlecht, wenn ich morgens sehe, dass ich eine neue Nachricht von der Bundesagentur im Postfach habe.
Wie dem auch sei: Ich möchte das Coaching-Angebot nicht nutzen und auch nicht an dieser Gruppenveranstaltung teilnehmen, da bekannt ist, dass dort häufig starker Druck ausgeübt wird, etwas zu unterschreiben.
Anbei Anonymisierte Einladung und der Fyler
Wenn man nicht mit dem Unfug solcher Einladungen belästigt werden möchte , ist man nicht beim jobcenter digital 24 stunden erreichbar .
Das Gesetz sagt auf dem postalischen Postweg .
Die Sb interessiert deine Einwendungen nicht ,sondern nur wie Sie ihre Job behält und macht Dienst nach Vorschrift .
Die Antwort mit der Au hast du dir schon gegeben
Diese "Coaches" sind keine Mediziner. Die können Dir gar nicht helfen, selbst wenn sie es wollten. Lass Dich krank schreiben und gut ist
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. August 2025, 22:18:37Wenn man nicht mit dem Unfug solcher Einladungen belästigt werden möchte , ist man nicht beim jobcenter digital 24 stunden erreichbar .
Das Gesetz sagt auf dem postalischen Postweg .
Die Sb interessiert deine Einwendungen nicht ,sondern nur wie Sie ihre Job behält und macht Dienst nach Vorschrift .
Die Antwort mit der Au hast du dir schon gegeben
Naja, der online Kommunikation habe ich nicht zugestimmt. Trotzdem sieht man dort wenn neue Termine sind. Dort steht aber nicht direkt dabei ob mit oder ohne RFB, sondern nur der Hinweis, dass man evtl. Rechtsfolgen aus der Einladung beachten soll.
Und selbst wenn ich dort einen Termin sehe und nicht wahrnehme, weil mich die Einladung mit RFB mit der Post nicht erreicht hat, kann man mich dafür nicht sanktionieren. Es gibt da ein Urteil, dass die RFB jedesmal beigefügt sein müssen ansonsten wäre eine Anwendung dessen nicht anwendbar.
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Zitat von: Chefkoch am 10. August 2025, 01:00:53Diese "Coaches" sind keine Mediziner. Die können Dir gar nicht helfen, selbst wenn sie es wollten. Lass Dich krank schreiben und gut ist
Ich bin ja laut meinen Ärzten austherapiert, und dann habe ich noch eine Autoimmunerkrankung, die ist so wie so unheilbar. Das habe ich bereits in vielen Schreiben an das JC immer wieder erwähnt. Anscheinend liest das dort keiner oder es wird nicht in der Akte erwähnt. Beim ÄD war ich ja schon zwei mal und dort wurde alle berücksichtig und ein Gutachten erstellt.
So weit so gut. Ich warte jetzt noch auf eine Experten einschätzung ob diese Coaching verpflichtent gemacht werden kann oder nicht. Also ob freiwillig. Krankschreibung verschiebt das ganze meiner Erfahrung nach nur nach hinten. Übrigens scheint das ganze Methode zu haben.
2024 auch im August habe ich auch eine Einladung zur einer Gruppeninfo erhalten, dort gibt es auch um eine sehr ähnliche Maßnahme mit Psycho blabla blubb usw... Sobald die AU auslief kam eine neue Einladung. Damals hatte ich gut und sachlich ein Schreiben ausgesetzt, warum dieses Angebot mir nicht weiterhelfen würde. Einfach nur ablehnen ist mir in den jetzigen Zeiten zu riskant. Da wird einem ja sofort fehlende Mitwirkung unterstellt und alle Leistungen sofort eingestellt. Deswegen bin ich der Meinung, man muss immer gut und sachlich Gegenargumente benennen, warum eine solche Maßnahme keinen Erfolgt verspricht. Dann kann man einem zumindest keine fehlende Mitwirkung unterstellen :zwinker:
Außerdem wir bereits gesagt fahren keine Bus wo ich den Termin überhaupt wahrnehmen könnte. Es gibt zwar so einen Anruf Bus seit neustem, aber ob das tatsächlich funktioniert weis ich nicht. Dazu kommt, dass ich überhaupt kein Telefon habe und deswegen auch nicht anrufen könnte. Internet habe ich zwar, aber kein Festnetz und auch kein Mobiler Empfang hier im Ort.
Zitat von: Blade1982 am 10. August 2025, 09:10:51Damals hatte ich gut und sachlich ein Schreiben ausgesetzt, warum dieses Angebot mir nicht weiterhelfen würde.
Und was würde dir weiterhelfen, hast du das als Gegenvorschlag formuliert?
Blade1982
Wenn eine RfB dabei ist dann weißt du das du auch sanktioniert werden kannst wenn du den Termin nicht wahrnimmst.
Im Prinzip also hingehen sich die Info anhören, bestätigen lassen das du anwesend warst und wieder gehen ohne etwas zu unterschreiben.
Das nächste wäre dann wo die Veranstaltung stattfindet und ob jemand vom JC aktiv mitgestaltet. s. Anhang
Zitat von: Blade1982 am 09. August 2025, 21:47:20Den Termin werde ich nicht wahrnehmen. Zum einen sind Ferien, zum anderen gibt es von meinem Wohnort keine öffentlichen Verkehrsmittel zum Veranstaltungsort – auch nicht über Umwege. Zur Absicherung kann ich mir bei Bedarf auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen.
also Ferien sind wirklich kein Grund, von was träumst du nachts?
Der Rest würde aber passen.
Zitat von: Blade1982 am 09. August 2025, 21:47:20Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es mit einem eigenen Fahrzeug funktionieren würde, doch darauf bekomme ich keine Rückmeldung.
da stellt man einen Antrag und das klappt nur, wenn überhaupt, wenn man einen AV bzw. die Zusicherung zu einer Anstellung schriftlich mit einreicht.
Darauf hinweisen bringt nichts.
Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (http://hartz.info/index.php?topic=1349.msg10536#msg10536)
Zitat von: Blade1982 am 09. August 2025, 21:47:20Stattdessen rät mir mein Sachbearbeiter immer wieder, mich krankschreiben zu lassen. Das habe ich schon öfter getan, was offenbar dazu führt, dass man mich psychisch krank sieht.
Deswegen macht man das auch nicht. Auf einen SB zu hören ist schon sehr blauäugig, besonders wenn man deine Erfahrungswerte zugrunde legt.
Zitat von: Blade1982 am 10. August 2025, 09:10:51Und selbst wenn ich dort einen Termin sehe
Zitat von: Blade1982 am 09. August 2025, 21:47:20heute habe ich eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung zu einer Informationsveranstaltung bezüglich eines Coaching-Angebots erhalten.
in welcher Form hast du die Einladung erhalten?
Zitat von: Blade1982 am 10. August 2025, 09:10:51Beim ÄD war ich ja schon zwei mal und dort wurde alle berücksichtig und ein Gutachten erstellt.
und was sagt die sozialmedizinische Stellungsnahme aus?
MfG FN