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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: l30n am 12. August 2025, 01:19:17

Titel: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: l30n am 12. August 2025, 01:19:17
Hallo zusammen!

Ich bin BG-Empfänger und schreibe nun ein Buch, welches auf Amazon veröffentlicht und verkauft wird.
Nun nehmen wir einmal folgende Zahlen an (rein fiktiv, es geht nicht um die Genauigkeit dieser Zahlen!):

Ich verkaufe für 10.000,- EUR Bücher.
Nun kommt die Steuer, und die will 50%, also 5.000,- EUR.
Bleiben 5.000,- EUR für mich.
Davon kaufe ich wichtige Software für 500,- EUR und ein MacBook für 1.500,- EUR, welches ich beides für kommende Bücher benötige.
Bleiben 3.000,- EUR übrig.
Was will nun das Jobcenter von mir?
Die kompletten 10.000,- EUR?
Die 5.000,- EUR?
Oder die 3.000,- EUR?
Kann ich also auf eigene Faust etwas von dem Geld in Arbeitsmittel investieren?

Gruß!
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: Sheherazade am 12. August 2025, 07:20:23
Zitat von: l30n am 12. August 2025, 01:19:17Ich verkaufe für 10.000,- EUR Bücher.

In welchem Zeitraum?
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: xoxoxo am 12. August 2025, 10:18:52
Realistisches Rechnen scheint nicht deine Stärke zu sein.
Steuern werden bei dem Betrag keine anfallen.
Und vor allem für was brauchst du auf einmal Soft- und Hardware obwohl du offensichtlich
schon im Besitz derselben bist, es ist dir ja möglich schon ein Buch zu schreiben.
Es ist also ziemlich sicher das du nichts investieren musst.
Bücher schreiben geht mit jedem Rechner sogar mit DOS, Schreibmaschine und von Hand.
Wichtiger als Macbook ist der Inhalt.
Sinnvoll wäre also das Buch erst mal fertigstellen.
Und mal so ganz unter uns verlege das nicht selber, suche dir einen passenden Verlag.
Dann hast du Chancen dich nicht bei den Tausenden Möchtegern einzureihen.
Wenn du schreiben kannst, auch zügig abliefern, kannst du Überlegen Auftragsarbeiten zu machen.
Dürfen wir wissen in welchem Geistigen Feld sich das bei Dir ansiedelt.
Also was willst du der Menschheit Gutes angedeihen lassen.

Walter Appel ist übrigens jetzt bei 1100 Romane, wahrscheinlich ohne Macbook.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: turbulent am 12. August 2025, 13:11:27
Vom Verkauf eines Buchs bekommst Du von einem Verlag etwa 7%.
Ich weiß, Du hast gesagt, es ginge nicht um diese genannten konkreten Zahlen, aber trotzdem:
Um 10' zu kriegen, müsstest Du Bücher im Wert von 142' verkaufen, also etwa 7' zu je 20 Euro. Klar, möglich. Aber dann ist das JC nicht mehr Dein Problem.
Beim JC bist Du ja nur, so lange Du eben noch nicht genug verdienst. Und auch wenige hundert Euro sind - äh - optimistisch.
Das sollte also nicht Deine größte Sorge sein - leg los und schaffe was, das wir uns alle gerne kaufen!
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: l30n am 12. August 2025, 13:39:43
Zitat von: Sheherazade am 12. August 2025, 07:20:23
Zitat von: l30n am 12. August 2025, 01:19:17Ich verkaufe für 10.000,- EUR Bücher.

In welchem Zeitraum?


So, dass es für JC und Finanzamt "interessant" ist, also sagen wir (mal wieder rein utopisch): Ein Monat


ZitatRealistisches Rechnen scheint nicht deine Stärke zu sein.
.../...

Walter Appel ist übrigens jetzt bei 1100 Romane, wahrscheinlich ohne Macbook.

Hui, jede Menge Dampf mit angelesenem Halbwissen abgelassen, ohne groß Ahnung vom Thema zu haben, wie man eindeutig lesen kann.
Was hast Du denn an

Zitatrein fiktiv, es geht nicht um die Genauigkeit dieser Zahlen!

nicht verstanden? Es scheint wohl eher so, dass Deine Stärke nicht das Lesen und Begreifen desselben zu sein scheint.
Jason Dark hat übrigens noch viel mehr geschrieben als Walter Appel, und zwar auf seiner Schreibmaschine, heute noch, während Walter Appel lediglich in seinem Schatten tanzt, und unter dem Namen Jason Dark veröffentlicht. Lehn Dich also nicht zu weit aus dem Fenster. Deine "Ahnung" ist nicht einmal halb so groß, wie Du denkst.

@Turbulent: Ja, genau, es geht absolut nicht um irgendwelche Zahlen oder Vermutungen.
Was ist, wenn ich plötzlich 10.000,- EUR aus dem Verkauf von Büchern auf dem Konto habe. Alle innerhalb von einem Monat verkauft.
So weit ich weiß, kann das JC auch RÜCKWIRKEND Gelder einstreichen. Also dass das JC nicht mehr mein Problem ist, kann somit also nicht sein.
WAS wollen die davon haben (also eventuell) und hat nun das Finanzamt Vorrecht oder das JC?
 
Habt vielen Dank für Eure Zeit!



Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: turbulent am 12. August 2025, 13:55:46
Wenn Du plötzlich und unerwartet innerhalb von einem Monat 10' Euro verdienst, bist Du nicht mehr bedürftig. Dann darfst Du Dir einen neuen Computer kaufen. War das ernsthaft Deine Frage????

Was hat das Finanzamt mit dem JC zu tun? Wenn Aufstocker keine Einkommensteuer zahlen müssten, wären viele davon nicht bedürftig.

Oder ist Dein Thema selbstständiger/freiberuflicher Aufstocker?
Wie willst Du verhindern, dass sich Dein Buch so gut verkauft? Ich meine, warum willst Du vorher wissen, was dann passiert? Würdest Du es dann verhindern wollen?

Ich verstehe Dein Thema echt nicht. Was willst Du wissen? Hast Du grade den Traum, ein tolles Buch zu schreiben und suchst den Haken daran, Gründe nicht anzufangen? Oder was?

Edit:
Das JC will nichts von Deinen Einkünften haben (das Finanzamt "streicht ein", das JC teilt nur aus, aber nicht bedingungslos). Das JC zahlt Dir weniger (bis gar nichts, wie den meisten Menschen). Wenn Du unberechtigt Leistungen erhalten hast, musst Du diese selbstverständlich zurückzahlen.

Wenn Du letzten Monat noch nichts von den 10' hattest, stand Dir letzten Monat BG zu, Du musst nichts zurück zahlen. Easy.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: l30n am 12. August 2025, 14:36:13
@turbulent: Ich suche nach keiner Ausrede, denn 650 Seiten (zwei Jahre Arbeit, und noch immer ist die Arbeit nicht getan) sind schon fertig, bei Amazon hochgeladen und das JC ist unterrichtet. Zufrieden?

Ich las mal, dass es passieren kann, wenn man einen 6er im Lotto hat, das JC kommt und ALLE Zahlungen zurückverlangen kann, solange es der Gewinn deckt, und dass das nicht nur bei einem  6er im Lotto so ist.
Kann mir das also auch bei einem Buchverkauf so gehen?
Und wenn das JC mein Konto plündert, was sage ich dann dem Finanzamt, welches ja auch Geld haben will?
Dann hätte ich nämlich eine gigantische Lauferei!
Und wenn sich das JC nun "nur" 5.000,- EUR zurückholt, dann wars das mit "ich bin nicht mehr bedürftig".
Und wenn ich mir auf die Schnelle einen Mac kaufe, also so als "Abschreibung", kann das JC ja nur 3.000,- einsacken.

Ist das wirklich sooo schwer zu verstehen?
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. August 2025, 14:53:06
l30n

Zitat von: l30n am 12. August 2025, 14:36:13Ich las mal, dass es passieren kann, wenn man einen 6er im Lotto hat, das JC kommt und ALLE Zahlungen zurückverlangen kann, solange es der Gewinn deckt, und dass das nicht nur bei einem  6er im Lotto so ist.
Kann mir das also auch bei einem Buchverkauf so gehen?
Nein das kann nicht passieren
genauso
wie dass was du gelesen hast und mit ALLE betitelst so nicht stimmen kann.

MfG FN
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: turbulent am 12. August 2025, 15:06:47
Zitat von: l30n am 12. August 2025, 14:36:13Ist das wirklich sooo schwer zu verstehen?
Ja.

Zitat von: l30n am 12. August 2025, 14:36:13Kann mir das also auch bei einem Buchverkauf so gehen?
Nein. Genau so wenig wie bei einem Lottogewinn.

Zitat von: l30n am 12. August 2025, 14:36:13Und wenn das JC mein Konto plündert, was sage ich dann dem Finanzamt, welches ja auch Geld haben will?
Das JC kann keine Konten plündern. Mit dem Finanzamt brauchst Du nicht zu reden, nur zahlen. (Das JC rechnet Einkommen übrigens nach Steuern an, schrieb ich oben schon.)
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: Sheherazade am 12. August 2025, 16:25:06
Zitat von: l30n am 12. August 2025, 13:39:43
Zitat von: Sheherazade am 12. August 2025, 07:20:23
Zitat von: l30n am 12. August 2025, 01:19:17Ich verkaufe für 10.000,- EUR Bücher.

In welchem Zeitraum?


So, dass es für JC und Finanzamt "interessant" ist, also sagen wir (mal wieder rein utopisch): Ein Monat

Jobcenter: Bei vorläufigem Bewilligungsbescheid gilt maximal 1 Bewilligungszeitraum, das entspricht 6 Monaten. Bei nicht vorläufigen Bewilligungsbescheiden (i.d.R. 12 Monate) wird in den Monaten des Zuflusses angerechnet.
Finanzamt: Ein Steuerjahr geht vom 01.01. bis zum 31.12., was du in diesem Zeitraum an Gewinn erwirtschaftest, wird auch versteuert.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: turbulent am 12. August 2025, 16:41:06
Das JC kennt doch aber wahrscheinlich die Tätigkeit gar nicht. TE arbeitet seit zwei Jahren daran. Und hat es (wohl?) jetzt zum Verkauf angeboten (obwohl noch nicht fertig?). Dann ist sie eher nicht als Selbstständige erfasst?
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: l30n am 12. August 2025, 17:25:25
@Turbulent: ER! (also ich) hatte vor ein paar Jahren ein wirklich sehr coole Idee für ein Buch, die bis heute nicht umgesetzt wurde.
Seit 2010 habe ich die SelfpublisherSzene im Auge, und beschäftige mich intensiv damit.
Irgendwann fing ich an zu schreiben, und hatte bald richtig viel Stoff und viele Seiten zusammen, und so langsam war an eine Veröffentlichung zu denken. Ich bin seit Anfang der 80er mit Computern unterwegs, kenne Websites, Photoshop, Word & Co, aber zum VERNÜNFTIGEN!!! (RonaldBW!) Selfpublishing fehlte dann doch noch das ein oder andere Wissen. Ich wollte aber nicht mit meiner Idee Erfahrung sammeln und dabei gegen die Wand fahren. Also suchte ich mir ein neues Thema, die aktuellen Medien machten es mir leicht, und schrieb das Buch und lernte dabei.
Ende Juli lud ich es bei Amazon hoch, und trotzdem kommen noch immer Themen auf, die ich zu wuppen habe und bei denen ich noch immer lernen kann, wie zB diese Sache mit dem JC und Finanzamt, oder dem Erstellen eines druckfertigen Werkes mit einem professionellen Layoutprogramm. Hab ich schon die "brauchbaren" ISBN's erwähnt, den Titelschutz oder die Aufnahme ins VLB, damit die Buchhändler es überhaupt finden?
Die Exemplare für die Landesbibliothek? Und die für die Bundesbibliothek?
Ich bin mir sicher, dass ich noch nicht am Ende des Lernens angekommen bin, aber das ist mir auch egal, denn es macht echt Spaß.
Im Moment schreibe ich Buch 2, denn bei den Theaterleuten ist die zweite Aufführung immer Müll, weshalb ich grad ein Buch zwischen Tür und Angel hinklatsche. Mein Weltbestseller wird also Buch 3.
Übrigens verschenke ich meinen "Misogynen-System-Sarkasmus" über 650 Seiten auch an die, die es sich nicht leisten können. Es werden sich schon Leser finden, die es kaufen.
Ich will hier aber keinen Link veröffentlichen, wer es haben will, schreibt mir einfach eine PN.
Und NEIN, die Werbung nun war wirklich NICHT beabsichtigt! Aber Ihr habt ja hin und her spekuliert.

P.S. Ach so... :-) Sorry... VIELEN Dank für Eure hilfreichen Kommentare. Jetzt hab ich es kapiert. Nimmt mir jede Menge Stress von den Schultern.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: Sheherazade am 12. August 2025, 18:24:07
Zitat von: turbulent am 12. August 2025, 16:41:06Das JC kennt doch aber wahrscheinlich die Tätigkeit gar nicht. TE arbeitet seit zwei Jahren daran. Und hat es (wohl?) jetzt zum Verkauf angeboten (obwohl noch nicht fertig?). Dann ist sie eher nicht als Selbstständige erfasst?

Wahrscheinlich ist er das nicht. Das muss dann eben ab Verkaufsstart nachgeholt werden mit einer Veränderungsmitteilung und einer vorläufigen EKS. Bis zu diesem Zeitpunkt scheint es sich ja um ein Hobby ohne Wareneinsatz und ohne Warenumsatz zu handeln, somit ohne Einnahmen.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: l30n am 12. August 2025, 18:32:38
Dazu hab ich mehrere Infos eingeholt, auch die meiner Sachbearbeiterin, dass ich NICHT selbständig sein muss. Es reicht, dass im Nachhinein zu erledigen, wenn genügend Umsätze getätigt wurden.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: Sheherazade am 12. August 2025, 18:41:34
Die Auskunft dürfte falsch sein oder du hast sie falsch verstanden. SOBALD du Einnahmen erzielst, ist das Einkommen auch dem Jobcenter zu melden. Nix im Nachhinein mit "genügend" Umsätzen.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: l30n am 12. August 2025, 20:41:20
Es geht um eine Gewerbeanmeldung. Dass ich das mit dem Buch dem Jobcenter schon vorher gemeldet habe, hab ich ja bereits erwähnt.
Titel: Aw: Was bleibt vom Buchverkauf übrig?
Beitrag von: Sheherazade am 13. August 2025, 09:07:57
Zitat von: l30n am 12. August 2025, 20:41:20Es geht um eine Gewerbeanmeldung.

Das, was ich schrieb, gilt auch für eine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit. Du solltest dich wirklich bei den richtigen Stellen informieren.