Leistungsberechtigte beim Bürgergeld haben Mitwirkungspflichten. So steht es im Gesetz. In der Praxis dient ,,fehlende Mitwirkung" aber allzu oft als Hebel, um Druck aufzubauen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-drohbrief-vom-jobcenter-das-geht-zu-weit