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Aktuelles zum Bürgergeld => Links zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rotti am 13. August 2025, 20:18:23

Titel: Bundessozialgericht Urteil vom 24.06.2020, B 4 AS 7/20 R
Beitrag von: Rotti am 13. August 2025, 20:18:23
Leitsätze

1. Ein Verwaltungsakt wird jedenfalls im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht kraft Gesetzes Gegenstand eines anhängigen Vorverfahrens gegen einen Verwaltungsakt, der einen anderen Zeitraum betrifft.

2. Nebenkostenerstattungen, die nicht die Kosten für Haushaltsenergie betreffen, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nur dann nicht, wenn und soweit sie auf Zahlungen des Leistungsempfängers beruhen, die dieser während des Leistungsbezugs aus eigenen Mitteln erbracht hat, weil der Leistungsträger statt der tatsächlichen nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt hat.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_06_24_B_04_AS_07_20_R.html