Brisanter Vorstoß zur Verschärfung des Asylrechts – und das aus den Reihen der SPD!
Zwei Landräte aus Thüringen fordern: Sozialleistungen für volljährige Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern sollen künftig nur noch als zinsloses Darlehen gewährt werden.
Der Landrat des Kreises Nordhausen, Matthias Jendricke (53), sagte dem ,,Stern"-Magazin: ,,Wer in unser Land kommt und hier bisher nichts eingezahlt hat, darf Sozialleistungen nur noch als zinsloses Darlehen bekommen".
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warum nicht..??ist doch völlig ok..von bg oder sgb 123 empfängern kann mman das ebndso handhaben..udn was die könen könen die doch auch..oder etwa nicht..?? :weisnich:
Solange das Geld fließt... ist es den Asylanten sicher egal
wie sich die Finanzierung nennt oder wie sie abgewickelt wird.
,,Damit würde ein positiver Anreiz entstehen, sich zügig zu integrieren"
das kann auch das ganze Gegenteil bewirken.
Zitat von: Meck am 14. August 2025, 11:16:19Brisanter Vorstoß zur Verschärfung des Asylrechts – und das aus den Reihen der SPD!
Das entscheidet in einer Demokratie immer noch die Mehrheit im Bundestag. Eine Debatte darüber zu führen finde ich auch gut in Reihen der SPD.
Zitat von: Meck am 14. August 2025, 11:16:19,Wer in unser Land kommt und hier bisher nichts eingezahlt hat, darf Sozialleistungen nur noch als zinsloses Darlehen bekommen".
Bafög muss ja auch zurückgezahlt werden.
Wenn es gegen andere geht, ist man dafür.
Gibt es dann für jene auch eine Garantie,
das die nicht abgeschoben werden,
so lange das Geld noch zurück gezahlt wurde ?
Zitat von: GoetzB am 14. August 2025, 17:34:12Wenn es gegen andere geht, ist man dafür.
naja..ist ja nicht wirklich so..weil der einheimische bg bezieher auch zurück zahlen muss..bzw zurück gefordert werden kann..also sehe ich zumindest dahingehend kein zusammenhang..
Zitat von: anne am 14. August 2025, 14:20:01das kann auch das ganze Gegenteil bewirken
Vermute ich auch.
Kommt aber eh nicht, da Sommerlochmeldung.
Zitat von: Rotti am 14. August 2025, 17:23:09Bafög muss ja auch zurückgezahlt werden.
nicht immer
aber davon mal abgesehen ...
warum sollte Asylant sich einen Job suchen, um dann auch noch mit einer Rückzahlung "belohnt" zu werden. Dann bleibt der doch lieber gleich arbeitslos
und bekommt sein Geld weiterhin vollumfänglich vom Staat?
Zitat von: GoetzB am 14. August 2025, 17:34:12Gibt es dann für jene auch eine Garantie,
das die nicht abgeschoben werden,
so lange das Geld noch zurück gezahlt wurde ?
erst wenn das Geld komplett zurückgezahlt wurde, wird abgeschoben ...
ne keine Ahnung
aber wer gehen muß, sollte nunmal gehen.
ZitatSPD: Verschärfung Asylrecht - Migranten sollen Sozialleistungen zurückzahlen
Was ist daran verschärfend und wovon sollen Migranten das Bürgergeld zurückzahlen?
Verschärfend wäre für mich die sofortige Abschiebung innerhalb einer gewissen Frist.
Zitat von: selbiger am 14. August 2025, 17:47:05naja..ist ja nicht wirklich so..weil der einheimische bg bezieher auch zurück zahlen muss..bzw zurück gefordert werden kann..also sehe ich zumindest dahingehend kein zusammenhang..
wenn der Aufenthalt länger wird haben die sowieso einen Anspruch auf Bürgergeld dann werden die genauso behandelt oder besser gestellt.
Übersicht mit KI
Asylberechtigte und Flüchtlinge, die als solche anerkannt wurden, oder subsidiären Schutz erhalten, haben in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen (erwerbsfähig, hilfebedürftig, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland). Der Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem der Aufenthalt als erlaubt gilt, also ab Zustellung des entsprechenden Bescheids durch das BAMF, und ab dem 1. Tag des Folgemonats.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=asyl+ab+wann+b%C3%BCrgergeld&sei=mUSfaPf_CdCO9u8Pn5zs0AM