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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: KB am 14. August 2025, 12:30:35

Titel: Abmeldung Bürgergeld
Beitrag von: KB am 14. August 2025, 12:30:35
Ich habe zum 15.09.2025 eine Festanstellung als Lehrerin angenommen. Da ich verpflichtet bin, dieses dem Jobcenter unverzüglich zu melden, habe ich dieses heute getan. 
Dazu muß ich nach erstem Zahlungeingang die Kontoauszüge als Beleg einreichen.  Das gleiche gilt für den Versicherungsnachweis (GKV/PKV) Allerdings soll auch der zukünftige Arbeitgeber ein Formular ausfüllen, in dem alle Parameter, die im Vertrag stehen bzw. nachgewiesen werden, nochmals von dem Arbeitgeberausgefüllt werden muß. Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet, meinen Arbeitgeber über meinen Bürgergeldbezug zu informieren.  Ist dieser verpflichtet, daß Formular auszufüllen? Ich danke im Voraus für eine kompetente Auskunft!
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2025, 13:10:17
Zitat von: KB am 14. August 2025, 12:30:35Allerdings soll auch der zukünftige Arbeitgeber ein Formular ausfüllen, in dem alle Parameter, die im Vertrag stehen bzw. nachgewiesen werden, nochmals von dem Arbeitgeberausgefüllt werden muß. Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet, meinen Arbeitgeber über meinen Bürgergeldbezug zu informieren.  Ist dieser verpflichtet, daß Formular auszufüllen?

Entweder diese Einkommensbescheinigung oder eine Kopie des Arbeitsvertrages.
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld
Beitrag von: KB am 14. August 2025, 14:04:41
Das Jobcenter möchte aber zusätzlich zur Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber und Kontoauszügen und Nachweis der Krankenversicherung ein Formular ausgefüllt haben vom neuen Arbeitgeber. Angeblich könnte die Akte sonst nicht geschlossen werden und ich würde mich strafbar machen. Einkommensbescheinigung heißt dieses Formular.
Dir Frage ist, muß der Arbeitgeber tatsächlich dieses Formular zusätzlich ausfüllen, wenn alle Nachweise durch mich erbracht wurden?
Was ist mit Datenschutz? Und ist meine Mitwirkungspflicht nicht durch meine Nachweise geklärt?
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2025, 14:17:16
Zitat von: KB am 14. August 2025, 14:04:41Das Jobcenter möchte aber zusätzlich zur Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber und Kontoauszügen und Nachweis der Krankenversicherung ein Formular ausgefüllt haben vom neuen Arbeitgeber.

Ich habe das verstanden. Und weil in deiner Auflistung nicht stand, dass du den Arbeitsvertrag schon vorgelegt hast oder ihn vorlegen willst, habe ich geschrieben: Entweder Kopie Arbeitsvertrag (dann erfährt der AG nichts vom Bürgergeldbezug - auch wenn es evtl. schon aus dem Lebenslauf hervorgehen könnte) ODER die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber. Und ja, der AG ist verpflichtet, das auszufüllen.
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 14. August 2025, 15:18:01
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Du erklärst zum 01.09.2025 den Verzicht auf Bürgergeld, damit bist du raus und muss keine Nachweise über den am 15.09. beginnenden Job erbringen.
2. Du bleibst im Leistungsbezug, dann musst du dem JC die Höhe deines Einkommens nachweisen.

Um deine Frage zu beantworten:
Nein, du musst dieses Formular nicht ausfüllen lassen. Die Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I gilt nur für dich, nicht für Dritte.
Deshalb gibt es §§ 57 und 58 SGB II, wonach AG gegenüber dem JC zur Auskunft verpflichtet sind.
Allerdings vertritt der Bundesdatenschutzbeauftragte die - für Jobcenter verbindliche - Meinung, dass die Erhebung des Arbeitsvertrages das mildere Mittel der Datenerhebung darstellt und die zusätzliche Forderung einer Einkommensbescheinigung unzulässig ist.
=> https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/8-Rundschreiben-Jobcenter-GF.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 14. August 2025, 16:54:46
Zitat von: KB am 14. August 2025, 12:30:35Ich habe zum 15.09.2025 eine Festanstellung als Lehrerin angenommen. Da ich verpflichtet bin, dieses dem Jobcenter unverzüglich zu melden, habe ich dieses heute getan. 
Eine Gehaltsabrechnung und ein Kontoauszug bei Zufluß des Geldes hatte bei meinem Jobcenter immer gereicht als Nachweis.
So ein Arbeitsvertrag sagt ja nichts darüber aus ob man die Stelle wirklich angetreten hat.