Vom Jobcenter ,,vorläufig" gezahlte Heizkostenzuschüsse an eine Grundsicherungsempfängerin können bei einer Überzahlung wieder zurückgefordert werden. Auf Vertrauensschutz können sich Bürgergeldbezieher bei vorläufigen Zahlungen nicht berufen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag, 12. August 2025, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 11 AS 597/23).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieher-muessen-jetzt-hohe-heizkostenzuschuesse-zurueckzahlen
damit werden erst recht viele in die bedürftigkeit getrieben..
Zitat von: selbiger am 15. August 2025, 16:44:18damit werden erst recht viele in die bedürftigkeit getrieben..
Du denkst, viele Leistungsbezieher streichen unberechtigt jeden Monat 480€ zuviel ein ohne was zu sagen? Also ich persönlich halte den Großteil der Bürgergeldempfänger für ehrliche Menschen.
ZitatFür ihre Unterkunft, ein Halbhaus mit Keller und Dachgeschoss, fielen von März 2019 bis Februar 2020 eine monatliche Miete in Höhe von 219,86 Euro an. Zusätzlich kamen noch Heizkosten für den Kauf von Heizöl hinzu.
Sie beantragte daher beim Jobcenter für eine einmalige Heizöllieferung im Frühjahr 2019 einen Heizkostenzuschuss. Sie legte hierfür einen Kostenvoranschlag des Heizölanbieters in Höhe von 480 Euro vor.
JC bezahlte 480 € Monatlich an Heizöl :grins: mehr als ihre Miete ausmacht im Monat sowas zu übersehen ist schon ein wenig fahrlässig von der Frau da hatte die über 5 jährige Erkenntnis schon lange gedauert um das feststellen zu müssen. Versuchung machte sie klug. :lachen: