Guten Tag zusammen,
ich bin seit 2019 dauerhaft krankgeschrieben und habe meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis einschließlich 2023 regelmäßig per Post an das Jobcenter gesendet.
Seit 2023 hieß es von meinem Arzt, dass die AUs nun elektronisch übermittelt werden. Daher bin ich davon ausgegangen, dass auch das Jobcenter entsprechend informiert wird. Nachdem ich jedoch seit etwa vier Monaten regelmäßig Einladungen zur Berufsberatung vom Jobcenter erhalte, habe ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt.
Dort wurde mir erklärt, dass bei Arbeitslosen die AU-Daten nicht so abgespeichert würden, dass das Jobcenter sie automatisch abrufen kann. Daraufhin habe ich die AUs wieder in Papierform beim Jobcenter eingereicht.
Am 12.08.2025 habe ich – fristgerecht – meine Folgebescheinigung in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen. Dennoch erhielt ich heute ein Schreiben mit dem Vorwurf, ich sei dem Termin vom 13.08.2025 unentschuldigt ferngeblieben, obwohl ich durch die AU verhindert war. Es wird eine Sanktion von 10 % angedroht.Meine Frage: Ist diese Sanktion rechtens, obwohl ich die AU pünktlich eingereicht habe? Gibt es eine Pflicht zur zusätzlichen Mitteilung trotz AU? Und was kann ich jetzt tun?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Inwieweit du trotz AU zum Termin hättest erscheinen müssen, sollte in der Einladung gestanden haben. Wegeunfähig scheinst du ja nicht zu sein, den Weg bis zum Hausbriefkasten hast du ja hinbekommen.
Guido
Zitat von: Guido am 15. August 2025, 17:09:22Dennoch erhielt ich heute ein Schreiben mit dem Vorwurf, ich sei dem Termin vom 13.08.2025 unentschuldigt ferngeblieben, obwohl ich durch die AU verhindert war. Es wird eine Sanktion von 10 % angedroht.Meine Frage: Ist diese Sanktion rechtens, obwohl ich die AU pünktlich eingereicht habe? Gibt es eine Pflicht zur zusätzlichen Mitteilung trotz AU? Und was kann ich jetzt tun?
Also eine Anhörung.
Kannst du das schriftl. beantworten oder
hast du einen persönlichen Termin bekommen und wenn
könntest du diesen auch wahrnehmen oder
steht deine Erkrankung im Weg?
Meine Frage: Ist diese Sanktion rechtens, obwohl ich die AU pünktlich eingereicht habe?
Zitat von: Guido am 15. August 2025, 17:09:22Am 12.08.2025 habe ich – fristgerecht – meine Folgebescheinigung in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen. Dennoch erhielt ich heute ein Schreiben mit dem Vorwurf, ich sei dem Termin vom 13.08.2025 unentschuldigt ferngeblieben,
Solange du es nachweislich gemacht hast nicht. Wenn nicht nachweislich würde eine Akteneinsicht für Klarheit schaffen falls das JC behauptet das es keine AU hat.
Ansonsten kann man es auch so machen. Da wäre ein persönlicher Termin der schnellste Weg, aber schriftlich geht auch da du ja erst die Ankündigung hast und noch keinen Abzug.
Zitat von: Guido am 15. August 2025, 17:09:22Seit 2023 hieß es von meinem Arzt, dass die AUs nun elektronisch übermittelt werden. Daher bin ich davon ausgegangen, dass auch das Jobcenter entsprechend informiert wird. Nachdem ich jedoch seit etwa vier Monaten regelmäßig Einladungen zur Berufsberatung vom Jobcenter erhalte, habe ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt.
Das müsste ja problemlos nachweisbar sein da es ja auch in deiner Akte beim Arzt gespeichert wird.
Im Prinzip solltest duz das also ausdrucken lassen und dem JC zukommen lassen mit der Erklärung das dein Arzt nicht wusste das die elektronisch Übermittlung bei den JC nicht funktioniert(immer noch nicht).
Wenn dein Arzt Geld dafür will soll er sagen wieviel und dann sagst du ihm dass du das erst beim JC beantragen musst.
Ergo Antrag beim JC auf Kostenübernahme für ein ärztlichen Nachweis.
Da diese Kosten nicht im RL Satz sind muss das JC diese übernehmen. Wahrscheinlich eine niedrigere Pauschale als vom JC verlangt, aber das soll dann das JC und der Arzt unter sich ausmachen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2025, 14:07:01Meine Frage: Ist diese Sanktion rechtens, obwohl ich die AU pünktlich eingereicht habe?
Zitat von: Guido am 15. August 2025, 17:09:22Am 12.08.2025 habe ich – fristgerecht – meine Folgebescheinigung in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen. Dennoch erhielt ich heute ein Schreiben mit dem Vorwurf, ich sei dem Termin vom 13.08.2025 unentschuldigt ferngeblieben,
Solange du es nachweislich gemacht hast nicht. Wenn nicht nachweislich würde eine Akteneinsicht für Klarheit schaffen falls das JC behauptet das es keine AU hat.
Die behaupten ja nicht, dass sie keine AU bekommen haben, sondern das der TE dem Termin unentschuldigt ferngeblieben ist. Er hätte den Termin schon absagen müssen.
Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 16. August 2025, 14:15:12Die behaupten ja nicht, dass sie keine AU bekommen haben, sondern das der TE dem Termin unentschuldigt ferngeblieben ist. Er hätte den Termin schon absagen müssen.
dass alleine rechtfertigt aber keine Minderung,
oder hast du mir da etwas zum nachlesen dass die das dürfen.
Und die Pflicht zum Aktenstudium besteht daran hätte man erkennen können das eine AU besteht und der Termin damit erledigt ist/sein könnte-
Vllt. stellt der TE ja das Anhörungsschreiben mal komplett ein oder tippt es Wortgenau ab wenn er sich mal wieder melden sollte.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2025, 12:54:20daran hätte man erkennen können das eine AU besteht und der Termin damit erledigt ist/sein könnte-
Außer in der Einladung stand schon was drin bezüglich Terminwahrnehmung und AU.
Zitat von: Sheherazade am 15. August 2025, 20:15:29Inwieweit du trotz AU zum Termin hättest erscheinen müssen, sollte in der Einladung gestanden haben.
Nicht immer rechtfertigt eine AU ein Nichterscheinen ohne Absage, zumal uns der Grund dieser Einladung nicht bekannt ist.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist regelmäßig als zulässiger Grund für eine Nichtmeldung anzuerkennen.
Ausnahme: das JC hat dich in der Meldeaufforderung ausdrücklich daauf hingewiesen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Grund nicht ausreicht.
Also lies die Meldeaufforderung!
Steht da so ein Hinweis drin, dann kannst du dich beim JC nur dafür entschuldigen, dass du diesen Hinweis übersehen hast und eine Nachholung der Meldung anbieten.
Steht da so ein Hinweis nicht drin, antwortest du dem JC auf die Anhörung das, was ich hier als 1. Satz schrieb.
Zitat von: Guido am 15. August 2025, 17:09:22Am 12.08.2025 habe ich – fristgerecht – meine Folgebescheinigung in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen. Dennoch erhielt ich heute ein Schreiben mit dem Vorwurf, ich sei dem Termin vom 13.08.2025 unentschuldigt ferngeblieben, obwohl ich durch die AU verhindert war. Es wird eine Sanktion von 10 % angedroht.Meine Frage: Ist diese Sanktion rechtens, obwohl ich die AU pünktlich eingereicht habe? Gibt es eine Pflicht zur zusätzlichen Mitteilung trotz AU? Und was kann ich jetzt tun?
Die werden deine AU beim JC in der kürze noch nicht übermittelt haben aber zum Anstand wäre es besser gewesen deinen SB wenigsten Telefonisch bescheid zu sagen das du nicht kommst zum Termin.
Ich sage meinem Arbeitgeber ja auch Bescheid, wenn ich nicht zur Arbeit erscheinen kann, weil ich krank bin. Das hat was mit Anstand zu tun.