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Hilfebereich => Tipps zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: grsaechsin am 17. August 2025, 13:20:17

Titel: Erben beim Bürgergeld
Beitrag von: grsaechsin am 17. August 2025, 13:20:17
Hallo an alle,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich werde bald erben. Bin verheiratet. Mein Mann bezieht EM-Rente und wir bekommen Bürgergeld. Das Erbe wird ca. 12000 € betragen. Wie verhält sich das jetzt mit dem Bezug des Bürgergeldes? Muss ich jetzt vom Erbe leben? Oder greift hier das Schonvermögen. Wie hoch ist das? Und vor allem, wir besitzen jeder ein Konto, werden da die Kontostände zusammengezogen?

Ich weiß das ist alles bisschen viel, aber vielleicht gibt es Antworten. Danke
Titel: Aw: Erben beim Bürgergeld
Beitrag von: Bundspecht am 17. August 2025, 14:19:58
Moin,

wenn ich das richtig gelesen (und verstanden) habe, dann ist ein Erbe seid 2023 kein Einkommen mehr, sondern Vermögen.

Und auf dieses Vermögen gibt es Freibeträge. In ersten Jahr von Bürgergeld Bezug für Dich 40000€ + 15000 €je weiter Person in der BG

Ab dem zweiten Jahr im Bezug dann "nur" noch 15000€ für dich und weiter 15000€ pro Person in der BG.

Ergo (so habe ich das nun verstanden), wird Dir daher das Erbe nicht angerechnet (innerhalb der Freibeträge), und ihr bekommt weiterhin Bürgergeld.

Man möge mich bitte berichtigen, falsch ich daneben gelegen haben wollte.
Titel: Aw: Erben beim Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 18. August 2025, 09:26:46
Ein Erbe ist nach dem Monat des Erbfalles als Vermögen zu berücksichtigen, oder später, wenn es erst danach verwertbar wird (z.B. im Fall einer Erbauseinandersetzung).
Es kommt also darauf an, wie hoch das vor dem Erbfall vom JC bei euch berücksichtigte Vermögen war und wie hoch nach dem Erbfall das Gesamtvermögen ist.
Ausgehend von 2 Personen beträgt euer Vermögensfreibetrag 30.000€, eigenes Haus, Auto und Hausrat sind separat geschützt.
Wenn also euer Vermögen vor dem Erbfall 18.000€ oder weniger war, ist der Vermögenszuwachs aufgrund des Erbfalls kein Problem, da das Gesamtvermögen danach nur 30.000€ oder weniger beträgt.
Ist euer Vermögen vor dem Erbfall höher als 18.000€, gibt es legale Möglichkeiten, dieses zu verringern, z.B. indem man Haushaltgeräte oder Möbel neu anschafft, ein neues Auto kauft, oder auch einen Zweitwagen.
Titel: Aw: Erben beim Bürgergeld
Beitrag von: grsaechsin am 18. August 2025, 12:51:16
Ich danke Euch für die schnelle Antworten.

Wie ist das mit den zwei Konten? Werden die zusammengezählt?
Titel: Aw: Erben beim Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 18. August 2025, 17:52:12
Zitat von: grsaechsin am 18. August 2025, 12:51:16Ich danke Euch für die schnelle Antworten.

Wie ist das mit den zwei Konten? Werden die zusammengezählt?
Die Konten nicht nur euer Erbe
Titel: Aw: Erben beim Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 19. August 2025, 12:19:38
Zitat von: grsaechsin am 18. August 2025, 12:51:16Wie ist das mit den zwei Konten? Werden die zusammengezählt?
Falls du damit meinst, dass du und dein Mann separate Konten habt, dann ja: das Guthaben = Vermögen auf diesen Konten wird addiert, so wie die Freibeträge.