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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FAX am 22. August 2025, 17:46:25

Titel: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: FAX am 22. August 2025, 17:46:25
Angenommen, eine Person wohnt in einem Haus und bezieht Leistungen nach SGB II. Eine weitere Person mit separatem Mietvertrag zieht in das Haus ein (und bezieht ebenfalls Leistungen und hat auch einen separaten Mietvertrag). Warum will das Jobcenter wissen, ob die neu hinzugezogene Person im selben Haushalt wohnt und ob Küche und Bad gemeinsam genutzt werden? Ist die gemeinsame Nutzung von Bad und Küche relevant für das Vorhandensein einer Haushaltsgemeinschaft (oder was ist mit Haushalt gemeint)?



Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. August 2025, 18:35:10
Zitat von: FAX am 22. August 2025, 17:46:25Ist die gemeinsame Nutzung von Bad und Küche relevant für das Vorhandensein einer Haushaltsgemeinschaft
Nein ist es nicht.

Jede Person ist seine eigene BG, das muss klar und deutlich beim JC kommuniziert werden, schriftlich.

Wenn es in dem Haus nur ein Bad und eine Küche gibt, kann man das auch gemeinsam nutzen, ohne gleich eine BG zu sein.

Aber die Nachfrage vom JC ist völlig normal.
Die müssen es ja irgendwie berechnen können.

Einfach beide Mietverträge (Kopie) beim JC abgeben oder vorlegen.
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: Sheherazade am 22. August 2025, 19:02:41
Das Jobcenter will wissen ob es sich um getrennte Wohneinheiten handelt, weil es offensichtlich getrennte Mietverträge gibt, aus denen nicht hervor geht, dass es sich um eine WG handelt.
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: FAX am 23. August 2025, 07:50:42
Angenommen, Person X lebt mit ihrer Schwester in einer Immobilie, und zwar in zwei jeweils getrennten Haushaltsgemeinschaften, was vom JC auch so anerkannt ist. Wenn nun eine dritte Person, welche mit Person X bzw. deren Schwester weder verwandt noch verschwägert ist, einzieht, und das JC der Person X die Anlage HG zukommen lässt (" Füllen Sie dieses Formular bitte aus, wenn Ihre Bedarfsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten in einem Haushalt lebt.") - dann muss X diese Anlage aber auf jeden Fall (nochmal) ausfüllen - oder irre ich mich da?
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: xoxoxo am 23. August 2025, 08:12:04
Wäre es nicht einfacher du würdest den realen Sachverhalt schildern,
statt mal angenommen in China fällt ein Sack Reis um könnte sich das in Deutschland auswirken.
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: Sheherazade am 23. August 2025, 09:24:18
Ist das hier die Erweiterung dieses Beitrages aus Mai? (https://hartz.info/index.php/topic,136045.msg1630012.html#msg1630012)

Zitat von: FAX am 23. August 2025, 07:50:42Angenommen, Person X lebt mit ihrer Schwester in einer Immobilie, und zwar in zwei jeweils getrennten Haushaltsgemeinschaften, was vom JC auch so anerkannt ist. Wenn nun eine dritte Person, welche mit Person X bzw. deren Schwester weder verwandt noch verschwägert ist, einzieht,

Ist diese Immobilie eine Wohnung? Und in wessen Wohnungsteil zieht die dritte Person da jetzt ein, in den von Person X oder dessen/deren Schwester? Verringern sich jetzt die Mietanteile von Person X und dessen/deren Schwester um die Miete, die die dritte Person jetzt zu zahlen hat?

Person X und die Schwester sind jeder für sich eine Bedarfsgemeinschaft, nehme ich an. Die Wohnung oder das Haus wurde durch 2 geteilt, nehme ich an. Irgendwoher muss der Wohnraum, den die dritte Person jetzt mietet, herkommen. Ist diese dritte Person über 25 Jahre alt und auch im Bürgergeldbezug?
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: Ottokar am 23. August 2025, 10:42:23
Wenn ein WG Bewohner mit keinem der anderen Bewohner verwandt ist, muss auch keine Anlage HG ausgefüllt werden, da aus offensichtlichen Gründen keine HG vorliegen kann.
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: FAX am 23. August 2025, 15:08:50
Zitat von: Sheherazade am 23. August 2025, 09:24:18Person X und die Schwester sind jeder für sich eine Bedarfsgemeinschaft, nehme ich an. Die Wohnung oder das Haus wurde durch 2 geteilt, nehme ich an. Irgendwoher muss der Wohnraum, den die dritte Person jetzt mietet, herkommen. Ist diese dritte Person über 25 Jahre alt und auch im Bürgergeldbezug?

Das ist ein Haus mit mehreren Zimmern. Eines stand leer, und die neue Person (ü25, ebenfalls Bürgergeld), zieht halt in dieses ein. Die Person ist eine separate HG mit einem eigenen Mietvertrag.
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: Sheherazade am 23. August 2025, 16:13:04
Zitat von: FAX am 23. August 2025, 15:08:50Die Person ist eine separate HG mit einem eigenen Mietvertrag.

Nimm mal den Begriff HG aus deinem Wortschatz, das führt nur zu Missverständnissen. Die Person ist eine separate BG ( = Bedarfsgemeinschaft) mit einem eigenen Mietvertrag für eigene/separate Räume.

Und nein, dann muss auch keine Anlage HG ausgefüllt werden.
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: FAX am 23. August 2025, 16:22:42
Ok danke  :smile:
Titel: Aw: Frage des JC zu gemeinsamer Nutzung von Bad u. Küche bei hinzugezogener Person
Beitrag von: Ottokar am 24. August 2025, 12:43:18
Zitat von: FAX am 23. August 2025, 15:08:50Das ist ein Haus mit mehreren Zimmern. Eines stand leer, und die neue Person (ü25, ebenfalls Bürgergeld), zieht halt in dieses ein.
Dann handelt es sich bei dieser Form des Zusammenwohnens um eine Wohngemeinschaft.