Wenn ein Mensch (Bürgergeld und Verschuldet) merkt, daß die Lebenszeit sich dem Ende nähert oder Vorsorge treffen will, wirds kompliziert.
Der Betroffene möchte, daß die von ihm geliebten Bücher, Möbel und Dekogegenstände nicht verwertet, weggeworfen o.ä. werden, sonder daß die Sachen Leute bekommen, die sie zu würdigen wissen.
Wie geht man da am besten rechtssicher vor?
Hilft da ein Testament überhaupt?
Warm weggeben wenn es Jemand nehmen möchte.
Es sind Leute da, die die Sachen gerne haben wollen und als liebende Freunde sich freuen. Nur VOR dem dahinfleuchen hergeben ist schwierig, der Mensch lebt ja noch in seinem Heim.
Es gibt immer Dinge die nicht gebraucht werden.
Der Mensch ist verschuldet, also wer nach dessen Tod was bekommt und annimmt erkennt auch die Schulden an
Das kann bedeuten das auch ein Vermächtnis durchaus gegen bar ausgelöst werden muss.
Außerdem kann es passieren das auch der Vermächtnisnehmer als Erbe gesehen wird
nimmt er oder sie an, könnten auch die Schulden Teil des Geschenks werden.
Wertsachen sollte er zu Geld machen, Schulden abzahlen oder verbrauchen.
Natürlich kann er Gegenstände die nur einen Ideellen Wert haben als Vermächtnis verteilen.
Aber auch da Vorsicht.
Er sollte nur niemand als Erbe einsetzen.Wer erbt bekommt auch die Schulden.
Da hilft dann nur ausschlagen.
Wenn am besten mit Rechtsanwalt beim Notar ein Testament machen das wasserdicht ist, wenn es denn lohnt.
Zitat von: castagir am 27. August 2025, 18:37:51Hilft da ein Testament überhaupt?
Wenn außer Schulden nichts vorhanden ist, nutzt auch ein Testament nichts.
Zitat von: castagir am 27. August 2025, 18:37:51Wie geht man da am besten rechtssicher vor?
Die vorhanden Schulden machen es eigentlich unmöglich, solche Gegenstände nach dem Tod zu bekommen.
Maximal, wenn eine Firma zum Entrümpeln kommt und alles was in den Container soll evtl. abgibt.