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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 30. August 2025, 09:56:03

Titel: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt – Urteil
Beitrag von: selbiger am 30. August 2025, 09:56:03
Ein alleinstehender Kläger begehrt vom Gericht für die Jahre 2022-2024 einen höheren Regelbedarf in Höhe von 725,00 Euro. Der Widerspruch würde sich nicht gegen die Berechnungen an sich, sondern gegen die Berechnungsgrundlagen, welche verfassungswidrig seien, richten.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-725-euro-regelleistung-plus-stromkosten-sind-fuer-einen-single-haushalt-urteil

schade das dieses nur nebelkerzen sind.. :weisnich:
Titel: Aw: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt – Urteil
Beitrag von: Sheherazade am 30. August 2025, 11:24:15
Nebelkerze?

Aus den im Artikel stehenden Anmerkungen:
Zitat3. Nur wer wirklich nachweist, dass sein Regelbedarf zu niedrig bemessen war, kann vielleicht so zum Erfolg kommen.

Wenn sich ein Hilfebedürftiger eine gesunde Ernährung nicht leisten kann und dies an Hand von Einkaufsbelegen nachweisen kann, Umschichtungen nicht möglich waren, Leistungen Dritter nicht zur Verfügung standen, ja denn sieht das Ganze schon Anders aus.

4. Ich warte immer noch auf den Leistungsbezieher, der dem Gericht auf den Cent genau nachweist, dass der Regelsatz zu niedrig bemessen ist, es ist möglich.

Es hat jeder, der sich benachteiligt fühlt, die Möglichkeit, diesen Weg zu beschreiten um individuell nachzuweisen, dass der Regelsatz zu knapp bemessen ist.
Titel: Aw: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt – Urteil
Beitrag von: selbiger am 31. August 2025, 17:30:24
Zitat von: Sheherazade am 30. August 2025, 11:24:15Es hat jeder, der sich benachteiligt fühlt, die Möglichkeit, diesen Weg zu beschreiten um individuell nachzuweisen, dass der Regelsatz zu knapp bemessen ist.

wer ist den psychisch noch so stramm und wird diesen weg voller steine gehen wollen..bzw können..man sollte lieber den satz entsprechend anpassen und gut ist..das würde ne menge nerven schonen..
Titel: Aw: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt – Urteil
Beitrag von: Sheherazade am 01. September 2025, 10:19:53
Zitat von: selbiger am 31. August 2025, 17:30:24man sollte lieber den satz entsprechend anpassen und gut ist..das würde ne menge nerven schonen..

Dann ist der Regelsatz offenbar nicht zu niedrig, wenn eine entsprechende Dokumentation als Gegenargumehnt so viel Mühe macht.
Titel: Aw: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt – Urteil
Beitrag von: Vollloser am 01. September 2025, 11:02:17
Zitat von: selbiger am 30. August 2025, 09:56:03schade das dieses nur nebelkerzen sind..

In dem Thema können wir jede "Kerze" gebrauchen, würde ich sagen.
Titel: Aw: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt – Urteil
Beitrag von: selbiger am 01. September 2025, 13:30:03
Zitat von: Sheherazade am 01. September 2025, 10:19:53Dann ist der Regelsatz offenbar nicht zu niedrig, wenn eine entsprechende Dokumentation als Gegenargumehnt so viel Mühe macht.

es ist nunmal nicht jeder psychisch und pfysich so stabiel wie du..viele wissen es wahrscheinlich auch garnicht..da ja auch keine aufklärung usw.da zu sagen denn hat der wohl genug rs ist definitiv nicht richtig..