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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TanteTrulla am 03. September 2025, 16:21:21

Titel: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: TanteTrulla am 03. September 2025, 16:21:21
Hallo da draussen vor den Bildschirmen,

ich habe demnächst einen Termin beim SB und da soll ich einen Bewerbungsnachweis mitbringen. Das Problem liegt allerdings auch darin, dass ich bereits eine größere Lücke in den Bewerbungsbemühungen habe. Zu einem größeren Teil dieser Zeiten gab es aber keine Eingliederungsvereinbahrung oder wie das heute heißt. Erst seit Anfang diesen Jahres gab es wieder eine Vereinbarung, in der lediglich der Zugang zum Bewerbercenter vereinbart wurde, entsprechende Unterlagen wurden dort abgegeben, jedoch mit der Einschränkung, dass es dort eine lange Warteliste gäbe. Bis heute aber hatte sich dazu auch niemand mehr bei mir gemeldet.
Wie lange rückwirkend muss ich Bewerbungen nachweisen?
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: Sheherazade am 03. September 2025, 16:37:03
Hast du seit Anfang des Jahres keinerlei Bewerbungen geschrieben? Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: Harald53 am 03. September 2025, 16:38:50
Je nachdem was im Kooperationsplan steht, wenn es denn einen gibt.
Gibt es keinen oder es ist darüber nichts vereinbart,
dann reicht es aus wenn du mündlich äußerst das du dich fleißig um Arbeit bemühst.
Nachweise kann man darüber nicht verlangen.
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. September 2025, 16:55:08
Zitat von: TanteTrulla am 03. September 2025, 16:21:21Wie lange rückwirkend muss ich Bewerbungen nachweisen?

Wenn du dazu nichts vereinbart hast, dann musst du gar nichts Nachweisen, wie in Antwort 2 schon steht.
Dann warst du eben bei dem ein oder anderen Laden nur persönlich dort und hast nach Jobs gefragt.

Zitat von: TanteTrulla am 03. September 2025, 16:21:21entsprechende Unterlagen wurden dort abgegeben, jedoch mit der Einschränkung, dass es dort eine lange Warteliste gäbe
Was wurde da abgegeben und welche Warteliste soll das sein?
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: TanteTrulla am 03. September 2025, 16:58:06
Zitat von: Sheherazade am 03. September 2025, 16:37:03Hast du seit Anfang des Jahres keinerlei Bewerbungen geschrieben? Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Prinzipiell verstehst Du es richtig. Zunächst hatte ich auf die Benachrichtigung zum vereinbarten Zugang zum Bewerbercenter gewartet. Darauf hatte ich tatsächlich größere Hoffnungen gesetzt um wieder Zugriff auf Hilfe zu haben, wenn man sie braucht, da viele, viele Bewerbungen früher, trotz entsprechend verordneter Bewerbungstrainigs etc., keine Reaktionen oder eben nur Absagen, teils sogar mit Hinweis auf Überqualifizierung, zeigten. Vermutlich aber eben auch weil ich schon etwas gehobeneren Alters bin.
Irgend wann weiß man halt auch nicht mehr, was man noch in die Bewerbungen rein schreiben oder wo man sich noch bewerben soll.
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: Sheherazade am 03. September 2025, 17:05:29
UNd was steht jetzt zu Bewerbungen im Koop-Plan?
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: TanteTrulla am 03. September 2025, 17:14:50
Zitat von: Sheherazade am 03. September 2025, 17:05:29UNd was steht jetzt zu Bewerbungen im Koop-Plan?
Zitat von: Harald53 am 03. September 2025, 16:38:50Je nachdem was im Kooperationsplan steht, wenn es denn einen gibt.
Gibt es keinen oder es ist darüber nichts vereinbart,
dann reicht es aus wenn du mündlich äußerst das du dich fleißig um Arbeit bemühst.
Nachweise kann man darüber nicht verlangen.
Es gibt einen Koopplan, jedoch nur mit eben dem Hinweis auf das Bewerbercenter. Aber da kam bis heute kein weiterer Input oder Einladung zu. Eine vorbereitete Bewerbung etc. wurde gemeinsam mit dem SB dort abgegeben. Es hieß ich solle auf Benachrichtigung warten, da es eine Warteliste gibt. es gibt dort nur zwei Mitarbeiter und jeweils wöchentlich feste Termine.
Zu Bewerbungen gab es sonst keine Angaben.
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: Sheherazade am 03. September 2025, 17:46:35
Zu Eigenbemühungen steht da nichts?
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: TanteTrulla am 03. September 2025, 18:43:38
Zitat von: Sheherazade am 03. September 2025, 17:46:35Zu Eigenbemühungen steht da nichts?
Nüschd ;-) So langsam wird mir das schon etwas unheimlich.
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: turbulent am 03. September 2025, 20:50:14
Zitat von: Harald53 am 03. September 2025, 16:38:50reicht es aus wenn du mündlich äußerst das du dich fleißig um Arbeit bemühst.
Nachweise kann man darüber nicht verlangen.
Aber es ist nicht besonders glaubwürdig, wenn Du behauptest, Läden und Firmen abzuklappern und Dir nicht aufgeschrieben zu haben, bei wem Du mit welchem Erfolg warst und zu wem Du nach dem Urlaub von XY ab dem soundsovielten nochmal nachfragen sollst u.ä.
Will sagen: Wenn Du da Geschichten erfindest, halte sie in sich stimmig. Bzw. wenn Du nicht gut lügen kannst, werd besser nicht zu detailreich.
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: TanteTrulla am 04. September 2025, 09:09:49
Zitat von: turbulent am 03. September 2025, 20:50:14Will sagen: Wenn Du da Geschichten erfindest, halte sie in sich stimmig. Bzw. wenn Du nicht gut lügen kannst, werd besser nicht zu detailreich.
Danke für diesen Tipp. Ich gehe zunächst mal davon aus, das eben auch auf JC Seite eben ein Versäumnis vorliegt. Die Vereinbarung läuft ja noch, also für beide Seiten stehen prinzipiell Korrekturen offen. Ich werde versuchen mich da jetzt nicht verrückt zu machen und warte ab, was das Gespräch bringt.
Sollten irgendwelche Konsequenzen drohen, dann muss ich eben darauf reagieren. Groß ändern kann ich da ja jetzt eh kaum etwas. Ich war halt jetzt etwas im Panikmodus, was ja nun durch aktuelle Entwicklungen politischer Art allgemein und im Umgang mit dem JC eh kaum zu vermeiden ist.
Titel: Aw: Bewerbungsnachweis, wie lange rückwirkend?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. September 2025, 13:00:07
TanteTrulla

Zitat von: TanteTrulla am 04. September 2025, 09:09:49Ich werde versuchen mich da jetzt nicht verrückt zu machen und warte ab, was das Gespräch bringt.
Nimm einen Beistand mit!

Zitat von: TanteTrulla am 03. September 2025, 16:58:06Darauf hatte ich tatsächlich größere Hoffnungen gesetzt um wieder Zugriff auf Hilfe zu haben, wenn man sie braucht, da viele, viele Bewerbungen früher, trotz entsprechend verordneter Bewerbungstrainigs etc., keine Reaktionen oder eben nur Absagen, teils sogar mit Hinweis auf Überqualifizierung, zeigten. Vermutlich aber eben auch weil ich schon etwas gehobeneren Alters bin.
Jetzt weißt du das die keinen Deut besser als das JC sind.

Zitat von: TanteTrulla am 03. September 2025, 16:58:06Irgend wann weiß man halt auch nicht mehr, was man noch in die Bewerbungen rein schreiben oder wo man sich noch bewerben soll.
:weisnich:   nichts anderes als sonst auch und wenn man durch ist mit den Jobmöglichkeiten fängt man von vorne an. Ich habe mich bei verschiedenen Firmen schon mit regelmäßigem Abstand erneut beworben.

Zitat von: TanteTrulla am 04. September 2025, 09:09:49Sollten irgendwelche Konsequenzen drohen, dann muss ich eben darauf reagieren. Groß ändern kann ich da ja jetzt eh kaum etwas.
in dem du dich hier mit dem Ergebnis meldest.denn solange du keine Bewerbungskostenerstattung bekommst kann dir das JC nichts!
und wenn die vom Bewerbercenter nichts auf die Reihe kriegen ist das auch nicht dein Problem. Das wiederum muss man dann dem JC/SB klarmachen.

MfG FN