Hallo ich bin neu hier und habe eine Brennende Frage, ich Bin im Juni mit meiner Freundin und ihrem Sohn (16 Jahre Alt) zusammen gezogen.
Da meine Psyche sehr Angeschlagen war (Psychose und Depressionen) hatte ich zu dem Zeitpunkt nur einen Minijob.
Meine Freundin Hatte auch durch ihre Arbeit Psychiche Probleme und hat den Job Gewechselt (Ärztliches Attest liegt vor).
Theoretisch reichen Unterhalt Kindergeld und Ihr Einkommen vollkommen. Das Problem bin ich.
Das Jobcenter hat uns direkt auf Eheänlich genötigt und wieder besseren Wissen haben wir ums darauf eingelassen.
Frage Nr1: Dürfen die das Einkommen von ihrem Sohn bei mir mit Reinrechnen?
Frage Nr2: macht es Sinn einen Wiederspruch einzulegen was das Eheänlich angeht, die haben niemals darüber aufgeklärt das es 1 Jahr "Schonfrist" gibt.
Ich Habe seit dem 15.08.2025 einen Neuen Job wo ich knapp über Minijob bin und will demnächst aufstocken wozu ich aber noch eine Qualifikation brauche, auf lange Sicht will ich natürlich da raus kommen. Aber leider bin ich zur Zeit darauf angewiesen.
Danke für eure Antworten
Schlupp
Zitat von: Schlupp am 03. September 2025, 18:56:21Frage Nr1: Dürfen die das Einkommen von ihrem Sohn bei mir mit Reinrechnen?
Nein, von dem Kind darf weder bei dir noch bei ihr etwas angerechnet werden, ausgenommen er braucht Unterhalt und Kindergeld nicht vollständig zur Bedarfsdeckung (Regelsatz und anteilige Miete), dann wird max. bis zur Höhe des Kindergeldes bei der Mutter Einkommen angerechnet.