Die vielzitierte ,,Grundrente von 850 €" gibt es so nicht. Die Grundrente ist kein fester Mindestbetrag, sondern ein individueller Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.
https://www.gegen-hartz.de/news/rente-wer-bekommt-die-grundrente-von-850-euro
da kann man echt nur noch mit dem kopf schütteln..was sollen solche sugerierungen..??
Was ist mit den Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit? Da kommt bei manchem hier einiges zusammen, z. B. bei mir.
Man bekommt Grundrente nur für Jahre, in denen man Beiträge gezahlt hat.
Trotzdem verstehe ich den Artikel nicht; sie könnte doch selbst Zahlen ausrechnen und nennen.
Wenn jemand 35 Jahre lang 0,4 Punkte pro Jahr mit Arbeit erzielt hat, wird das Ganze auf pro Jahr 0,8 Punkte erhöht; von dieser Erhöhung werden pauschal 12,5% abgezogen.
Bei einem Rentenwert von 40,79 Euro monatlicher Rente je Punkt erhält jemand mit 0,4 Punkten in jedem der 35 Jahre also 35 x 0,4 x 40,79 EUR = 571 EUR Rente pro Monat und 35 x (0,8 - 0,4) * 40,79 * (1 - 12,75%) = 500 EUR Zuschuss (nicht 420, wie die Autorin offenbar einer zwei Jahre alten Zeitung entnommen hat).
Jemand, der 35 Jahre lang 0,8 Punkte pro Jahr eingezahlt hat, erhält 35 x 0,8 x 40,79 EUR = 1142 EUR, keinen Zuschuss.
Wer übrigens in anderen als den 35 Jahren mehr als 0,8 Punkte erzielt hat, bekommt diese Rente zusätzlich.
Man bekommt also bei 35 Beitragsjahren mindestens 1071 EUR!
Zitat von: Davis am 05. September 2025, 16:20:30Was ist mit den Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit? Da kommt bei manchem hier einiges zusammen, z. B. bei mir.
Das war früher mal so, aber auch nur bei ALG I
Zitat von: selbiger am 05. September 2025, 15:59:52Die vielzitierte ,,Grundrente von 850 €" gibt es so nicht. Die Grundrente ist kein fester Mindestbetrag, sondern ein individueller Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.
Ja man kann auch sagen der Mohr hat seine Schuldigkeit getan.
Zitat von: Rotti am 05. September 2025, 22:33:30Das war früher mal so, aber auch nur bei ALG I
Im Bescheid der DRV werden sie weiterhin als Anrechnungszeiten geführt. Nur halt nicht Beitragszeiten (wie eben bei ALG1).