Das Bundesverfassungsgericht hat sich erneut mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befasst. Auslöser war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen, der die Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für nicht hinreichend staatsfern und zu intransparent hält.
https://www.gegen-hartz.de/news/gez-fehlender-staatsferne-beim-rundfunkbeitrag-karlsruhe-laesst-hintertuer-offen
typisch nicht anders zu erwarten..es ist ja immer was nicht io bei diesen richtern..man findet immer nen grund oder gründe klagen etz usw..nicht anzunehmen..so funktioniert die politisch gewollte weg erschwerung,und das steine in den weg legen..bis man freiwillig aufgibt..unabhängig davon was die da jetzt offen gelassen haben..
Zitat von: selbiger am 06. September 2025, 13:39:14typisch nicht anders zu erwarten..es ist ja immer was nicht io bei diesen richtern..man findet immer nen grund oder gründe klagen etz usw..nicht anzunehmen..s
ja die deutsche Sprache ist sehr auslegefähig wie früher bei den Pfaffen das Latein. :grins: Kein Normal sterblicher versteht es.