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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: juerv123 am 07. September 2025, 03:42:53

Titel: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: juerv123 am 07. September 2025, 03:42:53
Hallo, ich habe vor ein paar Jahren geerbt und in letzer Zeit von meinem Erbe gelebt. Habe auch relativ viel ausgegeben. Jetzt geht das Geld aus und ich muss erstmals Bürgergeld beantragen. Kann mein Antrag abgelehnt werden, weil ich mit meinem Erbe zu verschwenderisch war? Bedanke mich für jede Antwort.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2025, 08:53:33
Präzisiere bitte
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 03:42:53vor ein paar Jahren geerbt
und
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 03:42:53relativ viel ausgegeben

Dann kann man besser was dazu sagen.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Ottokar am 07. September 2025, 11:10:54
Wenn man voll erwerbsfähig ist und z.B. 2022 geerbt hat, kann man nicht unterstellen, dass man hätte wissen müssen, dass man 2025 Bürgergeld benötigt.
Man muss auch nicht in Erwartung eines solchen Falles auf Bürgergeldniveau leben.
Gerichte stellen hier auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung ab, d.h. dass man monatlich das 2 1/2 fache des Regelsatzes zzgl. Warmmiete und Krankenversicherung ausgeben darf. Außerdem darf man Schulden tilgen, einmal pro Jahr Urlaub machen und sich z.B. ein Auto kaufen.
Es kommt also darauf an, wie hoch das Erbe war und wieviel man davon pro Jahr wofür ausgegeben hat.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: juerv123 am 07. September 2025, 13:38:18
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2025, 08:53:33Präzisiere bitte
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 03:42:53vor ein paar Jahren geerbt
und
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 03:42:53relativ viel ausgegeben

Dann kann man besser was dazu sagen.

Hallo, es waren 110 000 vor 3 Jahren.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:13:39
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 13:38:18es waren 110 000 vor 3 Jahren

Das entspricht ca. 3055€ pro Monat, sofern du sonst kein Einkommen hattest. Überschlag doch einfach mal ob das zu dem nachfolgend zitierten passt.

Zitat von: Ottokar am 07. September 2025, 11:10:54Gerichte stellen hier auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung ab, d.h. dass man monatlich das 2 1/2 fache des Regelsatzes zzgl. Warmmiete und Krankenversicherung ausgeben darf. Außerdem darf man Schulden tilgen, einmal pro Jahr Urlaub machen und sich z.B. ein Auto kaufen.

Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: juerv123 am 07. September 2025, 14:26:11
Zitat von: Ottokar am 07. September 2025, 11:10:54Wenn man voll erwerbsfähig ist und z.B. 2022 geerbt hat, kann man nicht unterstellen, dass man hätte wissen müssen, dass man 2025 Bürgergeld benötigt.
Man muss auch nicht in Erwartung eines solchen Falles auf Bürgergeldniveau leben.
Gerichte stellen hier auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung ab, d.h. dass man monatlich das 2 1/2 fache des Regelsatzes zzgl. Warmmiete und Krankenversicherung ausgeben darf. Außerdem darf man Schulden tilgen, einmal pro Jahr Urlaub machen und sich z.B. ein Auto kaufen.
Es kommt also darauf an, wie hoch das Erbe war und wieviel man davon pro Jahr wofür ausgegeben hat.


Hallo, danke für die Antwort. Und wenn ich nun mehr ausgegeben habe als nach diesen Regelegungen erlaubt ist, und ich nun einfach nichts mehr habe? Dann darf mir das Bürgergeld verweigert werden? Das heißt ja, dass ich obdachlos werde...
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:13:39
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 13:38:18es waren 110 000 vor 3 Jahren

Das entspricht ca. 3055€ pro Monat, sofern du sonst kein Einkommen hattest. Überschlag doch einfach mal ob das zu dem nachfolgend zitierten passt.

Zitat von: Ottokar am 07. September 2025, 11:10:54Gerichte stellen hier auf § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung ab, d.h. dass man monatlich das 2 1/2 fache des Regelsatzes zzgl. Warmmiete und Krankenversicherung ausgeben darf. Außerdem darf man Schulden tilgen, einmal pro Jahr Urlaub machen und sich z.B. ein Auto kaufen.


Danke für die Antwort. Tja, da habe ich dann wohl mehr ausgegeben als erlaubt... :( Das bedeutet dann ja, dass ich kein Bürgergeld bekomme und obdachlos werde.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:28:53
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 14:26:11da habe ich dann wohl mehr ausgegeben als erlaubt

Wie kommst du darauf?
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: juerv123 am 07. September 2025, 14:44:03
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:28:53
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 14:26:11da habe ich dann wohl mehr ausgegeben als erlaubt

Wie kommst du darauf?


Hallo, weil ich zunächst parallel auch noch Arbeitslosengeld bekommen habe. Komplett von dem Erbe lebe ich erst seit 2 Jahren. Und da habe ich dann relativ sorglos Geld ausgegeben. Da komme ich insgesamt auf jeden Fall über diesen 2,5fachen Betrag, den ich ausgeben durfte. Dachte ja auch, dass ich wieder in Arbeit komme aber das hat nicht geklappt... alles in allem sieht es jetzt wohl sehr duster aus für mich... :(

Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:58:48
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 14:44:03Da komme ich insgesamt auf jeden Fall über diesen 2,5fachen Betrag, den ich ausgeben durfte.

Das ist ein Richtwert, keine statische Grenze. Dazu kommen noch Miete und Mietnebenkosten, Krankenversicherung etc. - du hast keinen Urlaub gemacht, kein Auto gekauft oder irgendeinen Vermögensgegenstand erworben?
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: juerv123 am 07. September 2025, 15:53:23
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:58:48
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 14:44:03Da komme ich insgesamt auf jeden Fall über diesen 2,5fachen Betrag, den ich ausgeben durfte.

Das ist ein Richtwert, keine statische Grenze. Dazu kommen noch Miete und Mietnebenkosten, Krankenversicherung etc. - du hast keinen Urlaub gemacht, kein Auto gekauft oder irgendeinen Vermögensgegenstand erworben?


Hallo vielen Dank für die Antwort... Urlaub und Auto gabs nicht... habe mir einen Fernseher, ein notebook, ein fahrrad gekauft... war alles etwas teurer... ansonsten ging das Geld halt irgendwie weg... dachte sowieso, ich komme wieder in Arbeit, aber das hat nicht funktioniert...

Angenommen, die lehnen meinen Antrag ab, dann gibt es ja noch die Sozialhilfe... hätte ich in einem solchen Fall Anspruch drauf, oder können die auch ablehnen wegen Erbe? Eltern und Kinder, die sichum mich kümmern könnten, habe ich keine...
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2025, 16:22:08
Stell doch erstmal den Antrag auf Bürgergeld. Mach dir vorsorglich schon mal eine Ausgabenliste fertig, damit man in etwa nachvollziehen kann, wo das Geld geblieben ist, sofern überhaupt jemand nachfragt.

Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 15:53:23dann gibt es ja noch die Sozialhilfe... hätte ich in einem solchen Fall Anspruch drauf

Nein, für erwerbsfähige Hilfebedürftige gibt es das Bürgergeld, für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige die Sozialhilfe.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: juerv123 am 07. September 2025, 16:35:53
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2025, 16:22:08Stell doch erstmal den Antrag auf Bürgergeld. Mach dir vorsorglich schon mal eine Ausgabenliste fertig, damit man in etwa nachvollziehen kann, wo das Geld geblieben ist, sofern überhaupt jemand nachfragt.

Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 15:53:23dann gibt es ja noch die Sozialhilfe... hätte ich in einem solchen Fall Anspruch drauf

Nein, für erwerbsfähige Hilfebedürftige gibt es das Bürgergeld, für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige die Sozialhilfe.



Danke für die Antwort. Aber es kann auf jeden Fall passieren, dass einer in die Lücke zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe fällt und dann faktisch am Ende ist und aus seiner Wohnung geworfen wird. Denn: Bürgergeld kann ja abgelehnt werden. Und wenn das passiert, hat man kein Geld mehr, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das ist der worst case, den ich auf mich zukommen sehe...
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2025, 16:50:37
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 16:35:53Aber es kann auf jeden Fall passieren, dass einer in die Lücke zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe fällt

Da gibt es keine Lücke.

Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 16:35:53Bürgergeld kann ja abgelehnt werden.

Kann, aber dagegen kann man auch Widerspruch einlegen. Und damit es gar nicht erst soweit kommt, wirst du dir (vorsorglich!) die Zeit nehmen müssen, den Verbleib deines Vermögens (oder zumindest des größten Teiles davon)  nachvollziehbar darzulegen.

Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: juerv123 am 07. September 2025, 18:33:35
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 16:35:53Bürgergeld kann ja abgelehnt werden.
Kann, aber dagegen kann man auch Widerspruch einlegen. Und damit es gar nicht erst soweit kommt, wirst du dir (vorsorglich!) die Zeit nehmen müssen, den Verbleib deines Vermögens (oder zumindest des größten Teiles davon) nachvollziehbar darzulegen. [/quote]

Tja, ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll ... das waren alles normale, alltägliche Ausgaben und Käufe über die letzten Jahre hinweg ... aber halt in gehäufter Zahl. Da kommen hunderte von Käufen zusammen, gerade über Amazon ... und zum Beispiel bin ich dauernd gut essen gegangen ... aber für sowas habe ich ja keine Belege ... und das kann mir das Amt natürlich als Verschwendung auslegen...

Danke für die Infos. Ich sehe halt schwarz für meine Zukunft. Ohne das BG ist Sense für mich.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2025, 09:15:35
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 13:38:18es waren 110 000 vor 3 Jahren.
110.000€
- 15.000€ Freibetrag
- 12.500€ PKW Kauf
- 4.500€ 3x Urlaub zu je 1.500€
= 78.000€

2 1/2-fach des Regelsatzes + Miete + KV = ca. 2.200€

78.000€ / 2.200€ = 35 Monate

Also 3 Jahre können in etwa hinkommen.



Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 14:26:11Und wenn ich nun mehr ausgegeben habe als nach diesen Regelegungen erlaubt ist, und ich nun einfach nichts mehr habe? Dann darf mir das Bürgergeld verweigert werden?
Das ist keine Regelung, sondern ein Richtwert.

Das Bürgergeld darf dir nicht verweigert werden, allerdings kann das JC einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II prüfen und geltend machen. Dazu muss das JC aber beweisen, dass du dein Vermögen in der Absicht verschleudert hast, Bürgergeld beantragen zu können (u.a. BSG in B 4 AS 39/12 R vom 02.11.2012). Die fehlende Fähigkeit, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen, ist für einen Ersatzanspruch unrelevant.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Sheherazade am 08. September 2025, 09:37:31
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 18:33:35Tja, ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll ...

@Ottokar hat es dir mit seinem Beispiel vorgemacht. Dabei verwendest du natürlich deine Zahlen, hier weiß niemand, was deine Neuanschaffungen (TV, Notebook etc) gekostet haben oder evtl. Urlaubsreisen oder wie hoch deine Miete ist und was du tatsächlich an die Krankenversicherung gezahlt hast.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: turbulent am 08. September 2025, 11:08:31
Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 18:33:35Ohne das BG ist Sense für mich.
Bist Du denn gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten? Oder hast Du einfach in der Position/Branche, in der Du Dich umgeguckt hast, nichts gefunden? Denn im Einzelhandel, in der Pflege und in der Gastro kommen Gesunde ziemlich schnell unter - das ist zumindest ein besserer Job-Such-Ausgangspunkt als eine Obdachlosigkeit, die Du hoffentlich nicht ernsthaft in Erwägung ziehst.
Titel: Aw: Bürgergeld nach Erbe
Beitrag von: Birgit63 am 08. September 2025, 15:33:56
Du weißt aber schon, dass du im Bürgergeld jeden dir zumutbaren Job annehmen musst. Von daher würde ich mir an deiner Stelle erstmal einen 0815-Job suchen und daraus dann versuchen einen Job zu ergattern, der deinen Fähigkeiten entspricht. Dann hast du mit dem JC nichts zu tun und musst dich nicht rechtfertigen. Dass dir das JC einen Job vermittelt, der deinen Fähigkeiten entspricht, kannst du vergessen. Eigenbemühungen sind hier angesagt. Ansonsten bist du schneller in einer Maßnahme als du gucken kannst.