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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 07. September 2025, 14:10:27

Titel: Auszahlung Entschädigung überlanges Verfahren 198 gvg Steuerpflichtig?
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. September 2025, 14:10:27
Hallo , ich habe Anspruch auf eine Entschädigung des überlangen Verfahrens nach 198 GVG
Die Stadt Hamburg die die Entschädigung nach 198 GVG ausbezahlt ,schreibt in ihrem Schreiben an mich das Sie die Bankverbindung zur Auszahlung der Entschädigung  sowie die Steuernummer haben möchte .
Wird eine Entschädigung nach  198 GVG steuerpflichtigt?
Nach meinen Recherchen eigentlich nicht
Ich verstehe nicht warum man von mir die Steuernummer verlangt ?
Will die Stadt hh die Entschädigung versteuern?
Titel: Aw: Auszahlung Entschädigung überlanges Verfahren 198 gvg Steuerpflichtig?
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:27:55
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. September 2025, 14:10:27Ich verstehe nicht warum man von mir die Steuernummer verlangt ?

Vermutlich unterliegt diese Entschädigungszahlung dem Progressionsvorbehalt und dann muss dise Zahlung vom Absender dem Finanzamt des Empfängers gemeldet werden.
Titel: Aw: Auszahlung Entschädigung überlanges Verfahren 198 gvg Steuerpflichtig?
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. September 2025, 16:14:19
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:27:55
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. September 2025, 14:10:27Ich verstehe nicht warum man von mir die Steuernummer verlangt ?

Vermutlich unterliegt diese Entschädigungszahlung dem Progressionsvorbehalt und dann muss dise Zahlung vom Absender dem Finanzamt des Empfängers gemeldet werden.

Ich bin der Meinung nein , denn es ist keine Lohnersatzleistung sondern eine Entschädigung weil das Verfahren beim Sg und LSg zu lange gedauert hat .
Ich habe schon mal eine Entschädigung genauer gesagt zweimal erhalten und da musste ich auch keine Steuernr angeben
.Das würde auch den Entschädigungsanspruch nach  198 GVG widersprechen .
Der Staat kann ja nicht nach langen prozessen entschädigen und dann das Geld mit einet Steuer wieder wegnehmen .
Das wäre ein Widerspruch insich
Was sagen die anderen dazu?
Titel: Aw: Auszahlung Entschädigung überlanges Verfahren 198 gvg Steuerpflichtig?
Beitrag von: Ronald BW am 07. September 2025, 23:46:36
Frage doch einfach nach der gesetzlichen Grundlage für die Anforderung der Steuernummer.
Titel: Aw: Auszahlung Entschädigung überlanges Verfahren 198 gvg Steuerpflichtig?
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2025, 10:04:22
Eine Entschädigung nach § 198 GVG (für einen immateriellen Schaden) ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.