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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 2_Gerhaard am 10. September 2025, 15:31:30

Titel: Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 10. September 2025, 15:31:30
Hallo:
Mal angenommen, ein Bürgergeldempfänger wird durch den Ärztlichen Dienst für weniger als 3 Stunden täglich für länger als 6 Monate aber nicht dauerhaft als erwerbsunfähig eingestuft und wird vom Jobcenter zum Sozialamt geschickt wegen vorrangiger Leistungen.
Das Sozialamt fordert ihn auf Antrag wegen Erwerbsminderungsrente bei der Entenversicherung zu stellen.
Die DRV lehnt den Antrag auf EU Rente ab, weil die Person aus Sicht von DRV mehr arbeiten kann täglich. Die DRV schreibt die Person als ,,gesund"
Wie würde es dann weiter gehen? Wird die Person vom Sozialamt wieder zum Jobcenter geschickt? Und wenn ja? Muss die Person sich wieder und weiter krankschreiben lassen? Weil das Gesund - Schreiben der DRV nicht richtig ist.
Danke

Titel: Aw: Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. September 2025, 17:41:07
Zitat von: 2_Gerhaard am 10. September 2025, 15:31:30Mal angenommen
Zitat von: 2_Gerhaard am 10. September 2025, 15:31:30Wird die Person vom Sozialamt wieder zum Jobcenter geschickt?
Wenn Arbeitsfähig (mind. 6 H am Tag) ist das JC wieder zuständig.

Zitat von: 2_Gerhaard am 10. September 2025, 15:31:30Das Sozialamt fordert ihn auf Antrag wegen Erwerbsminderungsrente bei der Entenversicherung zu stellen
Vermutlich läuft der Antrag ins Leere oder geht im Teich unter :grins: 
Titel: Aw: Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 10. September 2025, 18:29:34
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. September 2025, 17:41:07Vermutlich läuft der Antrag ins Leere oder geht im Teich unter :grins: 
:grins:

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Zitat von: Kopfbahnhof am 10. September 2025, 17:41:07Wenn Arbeitsfähig (mind. 6 H am Tag) ist das JC wieder zuständig.
Dann muss man sich wieder krankschreiben lassen, wenn ich das richtig verstehe.