Hallo ich habe efahren das Heizkosten wenn man ein guthaben hat nicht mehr Zurückgezahlt werden müssen.
Stimmt das oder ist das wieder ein Gerücht?
Was Muss man den zurückzahlen?
Auch Stromguthaben?
MFG:Andre
Zitat von: Andre am 10. September 2025, 23:15:47Hallo ich habe efahren das Heizkosten wenn man ein guthaben hat nicht mehr Zurückgezahlt werden müssen.
Stimmt das oder ist das wieder ein Gerücht?
Was Muss man den zurückzahlen?
Auch Stromguthaben?
nur das was auf deinen Bescheid steht was das JC dir bezahlt schau einfach nach. Zahlt du mehr aus eigener Tasche dann bekommst du vielleicht etwas zurück.
Kann ich die Kosten in der Jahresabrechnung der Stadtwerke auser für Gas(warmwasser) Schwärzen?
Zitat von: Andre am 10. September 2025, 23:15:47Stimmt das oder ist das wieder ein Gerücht?
Dürfte ein Gerücht sein, HK die vom JC bezahlt werden sind bei einem Guthaben ans JC zurückzugeben.
Zitat von: Andre am 10. September 2025, 23:15:47Auch Stromguthaben?
Wenn es um reinen Haushaltsstrom geht nicht, Guthaben wäre dann deins.
Zitat von: Andre am 11. September 2025, 03:24:46Kann ich die Kosten in der Jahresabrechnung der Stadtwerke auser für Gas(warmwasser) Schwärzen?
Strom schon, aber macht kaum Sinn, da eh nichts angerechnet werden darf.
Danke Kopfbahnhof.
kann ich auch das Guthaben Schwärzen?
Welches Guthaben? Das aus Strom? Warum? Es darf eh nicht angerechnet werden. Und das aus Guthaben der Heizkosten darfst du selbstverständlich nicht schwärzen, weil das Guthaben angerechnet wird.