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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ingo799 am 13. September 2025, 11:36:01

Titel: Warum sind beim Weiterbewilligungsantrag "Sonstige Wohnkosten" zu nennen?
Beitrag von: Ingo799 am 13. September 2025, 11:36:01
Hi liebes Forum, diese "sonstigen Wohnkosten" wie z.B. Strom und Internetanbieter werden doch nicht separat als Mietkosten übernommen,
-sondern eh vom eigenen Regelsatz bezahlt. Warum dann im WBA angeben?
Titel: Aw: Warum sind beim Weiterbewilligungsantrag "Sonstige Wohnkosten" zu nennen?
Beitrag von: Ronald BW am 13. September 2025, 13:23:48
Liste halt mal alles auf was du zahlst
Hausmeister, Gärtner?
Titel: Aw: Warum sind beim Weiterbewilligungsantrag "Sonstige Wohnkosten" zu nennen?
Beitrag von: Konstantin am 13. September 2025, 13:33:36
Gibt auch die Möglichkeit wenn Einbauküche in der Wohnung vorhanden ist das man dafür monatlich 10€ zahlen muss. Schau in den Mietvertrag.
Titel: Aw: Warum sind beim Weiterbewilligungsantrag "Sonstige Wohnkosten" zu nennen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. September 2025, 18:03:45
Zitat von: Ingo799 am 13. September 2025, 11:36:01Warum dann im WBA angeben?
Muss man doch gar nicht.

Es geht nur um Wohnkosten, welche auch vom JC übernommen werden.
So z.B. die Pauschale für WW, wenn es über einen Boiler läuft, oder eine Elektroheizung im Bad.

Haushaltsstrom oder Tel. hat damit nichts zu tun und muss auch nicht da rein.

Zitat von: Ronald BW am 13. September 2025, 13:23:48Liste halt mal alles auf was du zahlst
Hausmeister, Gärtner?
Als Mieter ist das völliger Blödsinn, da in den BK.