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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 13. September 2025, 15:12:09

Titel: Vorverrentung kehrt zurück
Beitrag von: selbiger am 13. September 2025, 15:12:09
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt ein klarer Schutz. Jobcenter dürfen keine vorgezogene Altersrente erzwingen. Ab dem 1. Januar 2027 endet diese Befristung automatisch. Ohne neue Regel kann die frühere Praxis zurückkehren. Das bedeutet: Rente früher, aber dauerhaft gekürzt. Hier erfahren Sie, wer betroffen wäre, wie hoch die Abschläge sind und welche Ausnahmen helfen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-vorverrentung-kehrt-zurueck-das-droht-nach-dem-schutzende
Titel: Aw: Vorverrentung kehrt zurück
Beitrag von: Rotti am 13. September 2025, 20:41:29
Zitat von: selbiger am 13. September 2025, 15:12:09Bis zum 31. Dezember 2026 gilt ein klarer Schutz. Jobcenter dürfen keine vorgezogene Altersrente erzwingen. Ab dem 1. Januar 2027 endet diese Befristung automatisch. Ohne neue Regel kann die frühere Praxis zurückkehren. Das bedeutet: Rente früher, aber dauerhaft gekürzt.
wer keine Aussicht auf eine Arbeit hat und in die Rente abgeschoben wird da werden für viele die nie viel in das System eingezahlt haben auch nicht betroffen sein ich denke da z.b. an die alten die Asyl beantragt hatten und jetzt im Bürgergeld.
Titel: Aw: Vorverrentung kehrt zurück
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2025, 12:07:06
§ 12a Satz 3 SGB II ist nicht in Stein gemeißelt. Diese Regelung kann jederzeit durch ein Änderungsgesetz geändert werden. Wenn also Union und SPD die neue Grundsicherung im Herbst 2025 ersetzen, kann es durchaus sein, dass auch diese Regelung ab 01.01.2026 entfällt. Aufgrund des Vorranges von Einsparungen bei den Kosten für die Grundsicherung halte ich das sogar für sehr warscheinlich.