Hallo und guten Abend, folgende Frage treibt mich derzeit um:
Person A hat am 27.05.2016 eine Immobilie an Person B verschenkt.
Seit Mitte 2024 lebt Person A in einem Pflegeheim. Ein erster Antrag auf Sozialhilfe wurde abgelehnt, da noch Barvermögen vorhanden war. Dem Sozialamt ist die Immobilienübertragung jedoch bekannt.
Da das Vermögen von Person A inzwischen fast auf das Schonvermögen gesunken ist, stellt sich folgende Frage:
Wenn Person B durch freiwillige Zahlungen sicherstellt, dass Person A bis Mai (2026) nicht verarmt, endet damit die Zehnjahresfrist für einen möglichen Sozialhilferegress des Sozialamts?
Danke für eure Antworten.