Hallo zusammen,ich habe eine kurze Frage,wenn ich vom Bürgergeld in Rente gehe, muss ich mich
bei der GEZ wieder Anmelden,meine Frau zahlt schon GEZ.
Es zahlt nur der Haushalt nicht jeder im Haushalt.
Zitat von: Altmeister am 17. September 2025, 20:09:34Hallo zusammen,ich habe eine kurze Frage,wenn ich vom Bürgergeld in Rente gehe, muss ich mich
bei der GEZ wieder Anmelden,meine Frau zahlt schon GEZ.
Du bekommst von deinen Sozialamt deinen Bescheid mit einer Bestätigung das du vom GEZ befreit bist und den sendest du mit dem ausgefüllten Formular der GEZ
Befreiung oder Ermäßigung beantragen
ZitatSie haben Anspruch auf eine Befreiung oder eine Ermäßigung? Gerne können Sie hier den Antrag stellen, um sich von der Rund�funk�beitrags�pflicht befreien zu lassen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/index_ger.html
Vielen Dank.
Wenn deine Frau zahlt solltest du klären ob Sie weil sie dir gegenüber ja Unterhaltspflichtig ist
unter die Grenze zur Veranlagung fällt.
Muss Sie zahlen musst Du dich nicht befreien lassen.
Die Briefmarke kannst du dir sparen.
Vielleicht habe ich ja gerade einen Knoten im Kopf, aber wenn TE zuvor aufstockend Bürgergeld mit seiner Frau bezogen hat, müsste diese BG bereits befreit gewesen sein. Insgesamt verstehe ich die Eingangsfrage nicht, mal abgesehen davon, dass die GEZ eine Haushaltsabgabe ist.