Seit dem 28. März 2024 können Jobcenter den Regelbedarf für zwei Monate vollständig kürzen. Das betrifft erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine zumutbare Arbeit ,,nachhaltig" verweigern.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-vollstaendige-100-prozent-kuerzung-fuer-zwei-monate