Moin ihr lieben ich hab da mal eine frage wie lange darf sich das jc zeit lassen Strom Zahlungen (Nachtspeicherheizung) zu bezahlen bei einer Nachzahlung ?
Also es geht um folgendes habe am 1.9-2025 Meine Stromrechnung bekommen von meinem Strom Anbieter daraus ergibt sich eine Nachzahlung in höhe von 540 Euro diese hab ich auch direkt digital eingereicht über das jc Portal
Da geht es um die genannten 540 Euro +Den Heizstrom den sie mir für diesen Monat nicht überwiesen haben nach mehrmaligen nachfragen dort wurde mir mehrmals gesagt es ist soweit alles fertig es muss nur abgesegnet werden Rufen sie bitte morgen nochmal an da tut sich aber 0
Mittlerweile habe ich schon ne Mahnung mit Mahngebühren und c.o zuhause die absperrankündigung flattert mir die tage auch ins haus laut Strom Anbieter da auch ein teil der Monatsrate nicht gezahlt wurde (Der teil den ich eigl jeden monat vom jc bekommen habe)
Was kann ich da machen ? hab keine lust hier im dunklen zu sitzen /Die ganzen gebühren zahlen zu müssen nur weil da mal wieder jemand pennt
Ridonn
Zitat von: Ridonn am 23. September 2025, 06:04:44wurde mir mehrmals gesagt es ist soweit alles fertig es muss nur abgesegnet werden Rufen sie bitte morgen nochmal an da tut sich aber 0
Also handelt es sich um reinen Heizstrom?
sonst hättest du ja eine andere Ansage bekommen.
Wenn ja dann würde ich mich umgehend mit einem EA an dein zuständiges SG wenden. Im Normalfall geht dass dann ganz schnell.
Grund HK gehören mtl. angewiesen
*Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
und die Nachteile die durch das abstellen entstehen musst du am Schluss auch noch tragen.
Hier ein Muster
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
in dem du natürlich deinen Antragsgrund reinschreiben musst.
MfG FN
*ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. September 2025, 16:02:39Wenn ja dann würde ich mich umgehend mit einem EA an dein zuständiges SG wenden. Im Normalfall geht dass dann ganz schnell.
Grund HK gehören mtl. angewiesen
ja genau das JC weiß genau das keine Ersparnisse vorhanden sind.
hab grad Antwort bekommen aber auf die darlehensanfrage wurde nicht eingegangen darauf das ich 2 Heizgeräte habe 1ns davonn fest installiert was über den HT läuft wurde auch nicht eingegangen sie sind rein auf den nt Preis eingegangen und das wars
War heute nochmal Persönlich da und hab mit Anwalt gedroht das hat wohl gefruchtet
Das Geld für die Nachzahlung werde ich mit wohl vom Kollegen °°Leihen°°
Geht das Problemlos wenn er das direkt an den Strom Anbieter schickt und nicht auf mein konto ? oder muss ich das angeben ?
Das Geld steht bereit nur wollten wir warten bis das jc sich meldet
Zitat von: Ridonn am 25. September 2025, 22:36:16hab grad Antwort bekommen aber auf die darlehensanfrage wurde nicht eingegangen darauf das ich 2 Heizgeräte habe 1ns davonn fest installiert was über den HT läuft wurde auch nicht eingegangen sie sind rein auf den nt Preis eingegangen und das wars
War heute nochmal Persönlich da und hab mit Anwalt gedroht das hat wohl gefruchtet
Ich verstehe zwar genauso wenig wie beim ET, aber ich nehme mal an, dass das Jobcenter deinen Heizstrom direkt an den Energieversorger zahlt und die 540€ Nachzahlung nur den Haushaltsstrom (NT) betreffen. Bitte korrigiere mich, wenn ich mich irre.
Zitat von: Ridonn am 25. September 2025, 22:36:16Das Geld für die Nachzahlung werde ich mit wohl vom Kollegen °°Leihen°°
Geht das Problemlos wenn er das direkt an den Strom Anbieter schickt
Ja, das ist die beste Lösung.
nope den betrag überweisen sie mir monatlich mit den normalen Regel Satz zusammen
Und den Ht satz muss ich zu 100% selber zahlen das is auch die nachzahlung obwohl ich 2 heizungen habe die nicht über den nt tarif gehen und die lüfter von der heizung laufen ja auch auf die ht rechnung nicht auf die nt rechnung
Eine nachtspeicherheizung speichert nachts ja die energie Rein zum heizen und erhitzt den stein der dadrinn ist sobald er aber dann auf ht umschwenkt also morgens geht der lüfter dadrinn der benötigt wird um die luft im raum zu verteilen komplett auf meine kosten
Hab 3 nachtspeicheröfen in der wohnung küche wohnzimmer schlafzimmer den in der küche hab ich abgeklemmt da der eh nicht benötigt wird bzw der elektriker vom vermieter da die heizungen nicht komplett abstellbar sind
Dann hab ich im bad eine heizung die einfach in die steckdose kommt und über der schlafzimmertür eine 2kw keramik heizung über steckdose für die zeit wo die wohnung unter 10 grad fällt da werf ich sie an und das geht leider ganz schnell ist altbau schlechte isolierung und dazu noch dachgeschoss mit undichten holzbalken wo es durchzieht funfakt kans vom dachboden an manchen stellen sogar bei mir ins wohnzimmer schaun =)
ich binn da ja kein jammerlappen aber z.b. letzten winter hatte ich da über monate ne dauer erkältung deswegen wurd der keramik heizer angebracht da die bude die ganze zeit unter 10 grad war tagsüber/abends teilweise sogar auf 0 grad runter
Könnt natürlich im gegenzug einfach sachen wie waschmaschiene trockner spühlmaschiene alle auf nachts legen aber ich will das jc da halt auch net bescheißen =)
Dann verstehe ich das hier immer noch nicht.
Zitat von: Ridonn am 25. September 2025, 22:36:16War heute nochmal Persönlich da und hab mit Anwalt gedroht das hat wohl gefruchtet
Was hat gefruchtet, was hast du jetzt erreicht?
das ich wenigstens einen bescheid habe und Klartext habe wenn sie aufs Darlehen nicht eingehen is es halt so eine Pflicht besteht da nicht
Hab auch kein bock mich da ewig mit denen rumzuboxen und am ende im dunkeln sitzen zu müssen
Zitat von: Ridonn am 26. September 2025, 11:22:09das ich wenigstens einen bescheid habe
Ja, was steht denn da in dem Bescheid?
Ihr Antrag vom 08.09.2025 auf Kostenübernahme Ihrer Heizkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum
vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 wird abgelehnt (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 22 Absatz 3
SGB II).
Begründung:
Mit Schreiben vom 08.09.2025 reichten Sie Ihre Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.09.2024 bis
31.08.2025 ein und beantragten die Übernahme der noch ausstehenden Kosten. Für den Zeitraum 01.09.2024
bis 31.08.2025 haben Sie demnach noch eine Nachzahlung in Höhe von 537,96 Euro zu entrichten.
Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sind jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen (§ 22 Absatz 1 SGB II).
Hab in meinem Schreiben aber expliziert nach einem Darlehen gefragt siehe Bild das ganze ging über das jc digital Portal
Zitat von: Ridonn am 26. September 2025, 11:44:41Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sind jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen (§ 22 Absatz 1 SGB II).
Diesem Satz entnehme ich, dass deine Miete inklusive aller Betriebs- und Heizkosten nach den örtlichen Richtlinien nicht mehr angemessen ist.
Und bevor man beim Jobcenter nach einem Darlehen fragt, setzt man sich zuerst mit dem Energieversorger in Verbindung und einigt sich auf eine Ratenzahlung des Nachzahlungsbetrages. Erst dann, wenn das nachweislich nicht möglich ist, kann man beim Jobcenter ein Darlehen beantragen.
Wenn ich deine bisherigen Beiträge zu dieser Wohnung so durchlese, wärst du langfristig besser gestellt, du würdest dir anderen Wohnraum suchen.
naja die miete hier ist für +- 50qm 430 Euro ohne Heizung mit den 759 Euro Heizkosten die ich hatte bewege ich mich nicht mal zu 50% an dem durchschnittlichem Heizkosten Satz bei Altbau selbst wenn man die 540 der Nachzahlung draufrechnet binn ich immer noch unter dem durchschnitt das macht Heizkosten in höhe von 111 Euro /monat mein nachbar zahlt knapp 200 Euro nur für NT bei gleicher Wohnungsgröße und Dämmung bei ihm ballert die Heizung aber auch 24/7 in allen räumen
Wären effektiv incl der Nachzahlung 541 Euro incl Nebenkosten und Heizung Pro Monat für etwas über 50qm das is eigl sogar günstig
Hab am 1.9. auch nen smart Meter angefordert und das dabei mal überprüft wird ob bei mir ht/nt auch korrekt läuft hab nen asbach uralten Zähler der is älter wie ich =) der is ja ab 6000kw/Jahr Pflicht
Alleine aus Finanzieller Sicht kann ich mir keinen Umzug leisten und ich bin froh hier eine Wohnung zu haben wo ich keine angst haben muss die irgendwann verlieren zu können da sie dem Vater meines ehemaligen Chefs gehört wo ich aus gesundheitlichen gründen aufhören musste aber jederzeit wenn wieder alles ok ist anfangen kann
Momentaner Status vom Amtsarzt Kaputt geschrieben selbst arbeiten am PC sind auf max 30 Minuten am stück gesetzt
Hab schon überlegt ob ich einfach solange auf 180 Euro Basis den Telefon support von meinem alten Arbeitsplatz übernehme den discord support mache ich eh immer noch =) aber komplett unentgeltlich und freiwillig wie ich Lust dazu habe damit ich hier zuhause nicht eingehe