Hallo
Ich bin seit drei Jahren im Bürgergeld Bezug, bin Ü 60.
Nun hatte ich einen alten Gegenstand in meinem Besitz den ich bei Kleinanzeigen verkaufen wollte. Dabei hat sich herausgestellt das dieses Teil wertvoll ist.
Ich habe es in ein Auktionshaus gegeben und Mitte Oktober ist die Versteigerung. Mindestgebot wird 34.000 Euro sein, nach oben offen.
Meine Frage: muss ich das mitteilen oder kann ich mich einfach ab November vom Bezug abmelden?
Ist es besser es mitzuteilen da ich ja in absehbarer Zeit wieder Hilfe beantragen muss?
Schonmal vielen Dank vorab.
Zitat von: Enno am 23. September 2025, 15:33:12Ich habe es in ein Auktionshaus gegeben und Mitte Oktober ist die Versteigerung. Mindestgebot wird 34.000 Euro sein, nach oben offen.
Da wirst du ja für Oktober noch eine Zahlung vom JC auf deinen Konto bekommen deshalb musst du es auch melden sobald das Geld deiner Versteigerung auf deinen Konto zufließt.
Danke Rotti.
Ich denke das Geld wird frühestens Ende Oktober auf dem Konto sein, die Auktion ist im Ausland.
Es kann sich da nur noch um wenige Tage handeln, wenn überhaupt.
Trotzdem melden, dann musst du nur den Oktober und die Zahlung für November (die Ende Oktober bei dir eingeht) zurückzahlen. Selbst abmelden würde ich nicht, macht nur Probleme, wenn du dich wenige Wochen oder Monate später wieder anmeldest. Je nachdem was die Auktion hergibt, musst du einfach nur die dann geltenden Vermögensfreibeträge im Auge behalten bevor du wieder Bürgergeld beantragst, weil der Betrag im Monat nach dem Zufluss zu Vermögen wird.
Und davor war dir nicht klar, dass das Teil ein Vermögen wert sein wird? Dir ist schon klar, dass du das hättest angeben müssen?
Zitat von: superMeier am 24. September 2025, 11:58:25Und davor war dir nicht klar, dass das Teil ein Vermögen wert sein wird?
Offenbar nicht.
Zitat von: Enno am 23. September 2025, 15:33:12Nun hatte ich einen alten Gegenstand in meinem Besitz den ich bei Kleinanzeigen verkaufen wollte. Dabei hat sich herausgestellt das dieses Teil wertvoll ist.
Ich habe es in ein Auktionshaus gegeben
Zitat von: Sheherazade am 24. September 2025, 12:18:47ZitatUnd davor war dir nicht klar, dass das Teil ein Vermögen wert sein wird?
Offenbar nicht.
deshalb fragt er ja wie er sich da verhalten soll am besten sofort dem JC melden. Freibetrag 40.000€ ?
Zitat von: Sheherazade am 23. September 2025, 18:19:22Trotzdem melden
Da die Möglichkeit besteht, dass alles jemals gezahlte Bürgergeld (also die kompletten drei Jahre) zurückgezahlt werden muss (wegen fehlender Bedürftigkeit), würde ich das nicht melden, ohne vorher jemanden gefragt zu haben, die mir sicher sagt, wie am besten vorgegangen werden sollte.
@Enno, Du solltest eine Anwältin fragen.
Zitat von: Sheherazade am 24. September 2025, 12:18:47Offenbar nicht.
Bissel nachdenken würde vielleicht nicht schaden. Das wird nämlich mit Sicherheit zu Nachfragen führen.
Erstmal muss man ja wissen, was das für ein Gegenstand ist, erst dann kann man das beurteilen. Ich bin da sehr skeptisch, habe selbst noch nie in meinem Keller zufällig etwas gefunden, was mind. 34.000 Euro wert ist.
am besten kommt man da immer aus der Sache raus bei einer Vollzeitstelle und da den Schatz verkauft, denn Hausrat war das sicher nicht.
Zitat von: Enno am 23. September 2025, 15:33:12Meine Frage: muss ich das mitteilen oder kann ich mich einfach ab November vom Bezug abmelden?
Man kann sich nicht vom Bezug abmelden, etwas Derartiges kennt das SGB II nicht.
Man kann ab dem Folgemonat auf die Leistung verzichten (§ 46 Abs. 1 SGB I), allerdings ist der Verzicht unwirksam, wenn damit gesetzliche Regelungen umgangen werden (§ 46 Abs. 2 SGB I).
In deinem Fall würden mit dem Verzicht gesetzliche Regelungen zur Berücksichtigung von Vermögen umgangen, der Verzicht wäre also ohnehin unwirksam.
Der Erlös stellt eine Vermögensveränderung dar und muss mitgeteilt werden.
Das JC wird dich dann vermutlich zur vorrangigen Verwertung des nicht geschützten Vermögens auffordern.
Zitat von: Rotti am 24. September 2025, 12:38:52am besten kommt man da immer aus der Sache raus bei einer Vollzeitstelle und da den Schatz verkauft, denn Hausrat war das sicher nicht.
Und wenn das JC von diesem verschwiegenen Vermögen Wind bekommt, freut man sich über einen Prozess wegen Sozialleistungsbetrug.
Zitat von: Ottokar am 24. September 2025, 12:43:19Und wenn das JC von diesem verschwiegenen Vermögen Wind bekommt, freut man sich über einen Prozess wegen Sozialleistungsbetrug.
verschwiegen war es ja auch schon beim Antrag wenn man Antiquitäten oder sonstiges was Wertvoll sein kann nicht angibt.
Danke für das rege Interesse.
Also, ich hatte vorher nicht gewusst das es wertvoll ist.
Was sollte ich denn dem JC angeben? Es gibt kein Wertgutachten oder so, und es ist ja gar nicht gesagt ob Jemand den Mindestbetrag bietet.
Ich kann ja nicht hergehen und das JC mit Eventualitäten scheu machen.
Natürlich gebe ich den (hoffentlich) Erlös an - das war ja nie die Frage.
Wieso waren die letzten Jahre ohne Bedürftigkeit? Ich wusste es doch nicht.
Und wieso habe ich ein Vermögen verschwiegen? Welches Vermögen? Ich habe kein Vermögen.
Jetzt verstehe ich langsam gar nichts mehr.
Wenn Du und das JC gewusst hätten, dass Du etwas so Wertvolles in Deinem Besitz hast hast, hättest Du von dem Erlös von dessen Verwertung leben können/sollen/müssen - jedenfalls bevor Dir die Allgemeinheit Geld für Deinen Lebensunterhalt gibt.
Wenn Du (glaubwürdig) angibst, wie das gute Stück in Deinen Besitz gekommen ist, und wie Du dabei und bei jedem Umzug und jedem Zeitungsbericht zu etwas Ähnlichem nicht auf die Idee gekommen bist, es könnte wertvoll sein, wird vielleicht von der Anzeige "Sozialleistungsbetrug" abgesehen bzw. vielleicht wirst Du da als "unschuldig" angesehen.
Natürlich kann das niemand nachvollziehen, ohne Details zu kennen.
Was fehlt Dir noch? Was möchtest DU noch wissen?
Irgendwie habe ich das Gefühl als Lügner abgestempelt zu werden - kann das sein?
Umzug? Zeitungsbericht? Sozialleistungsbetrug??? "unschuldig"?
Danke, das genügt.
Zitat von: Enno am 24. September 2025, 14:27:10Wieso waren die letzten Jahre ohne Bedürftigkeit? Ich wusste es doch nicht.
Und wieso habe ich ein Vermögen verschwiegen? Welches Vermögen? Ich habe kein Vermögen.
Jetzt verstehe ich langsam gar nichts mehr.
Kümmer dich nicht drum, manchmal habe ich auch das Gefühl, dass aus einigen Antworten der pure Neid spricht.
Mit Beitrag #10 wurde dir alles relevante geschrieben. Lies das einfach noch mal, dann verstehst du es bestimmt.
Nein!
Ich unterstelle Dir gar nichts!! Bitte entschuldige, dass Du Dich angegriffen fühlst. So meinte ich das mitnichten!
Aber das JC wird genau danach fragen. Und vielleicht nicht so freundlich. Bzw. wenn sie Dich deshalb anzeigen, die "folgende" Stelle.
Nein, ich glaube nicht, dass Du lügst (und selbst wenn - das wäre völlig unerheblich).
@Sheherazade
Ich danke dir.
Ja, ich habe jetzt gesehen, der Hinweis "Prozess wegen Sozialleistungsbetrug" von @Ottokar bezog sich wohl auf den Rat von @Rotti, den "Schatz" erst zu verkaufen wenn man in Arbeit ist. Das hatte ich in der Aufregung gar nicht bemerkt.
@turbulent Warum sollte mich das JC anzeigen wenn ich das Guthaben ab dem Moment in dem ich das Geld habe und auch beziffern kann, anzeigen? Wieso sollten sie unfreundlich sein - ich gebe doch ALLES an. Solche Äußerungen verunsichern doch sehr!
@Ottokar Danke für die Erklärung, das ist ja vollkommen in Ordnung wenn ich das Geld erst aufbrauchen muss.
Enno
Nur nicht verunsichern lassen siehe
Zitat von: Sheherazade am 24. September 2025, 14:50:37Kümmer dich nicht drum, manchmal habe ich auch das Gefühl, dass aus einigen Antworten der pure Neid spricht.
Dazu
Zitat von: Enno am 24. September 2025, 14:27:10Ich habe kein Vermögen.
Dann musst du auch nicht den kompletten Erlös ausgeben um wieder BG zu bekommen sondern nur soviel das die Grenze des Schonvermögens erreicht wird.
Wenn du eine Single BG bist beläuft sich das im Moment auf 15 000.- Euro.
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
MfG FN
Zitat von: Ottokar am 24. September 2025, 12:43:19Der Erlös stellt eine Vermögensveränderung dar und muss mitgeteilt werden.
Was wird denn da verändert?
Es ist doch "nur" die Umwandlung eines nicht angegebenen Vermögens (seit drei Jahren, also nicht nur beim Erstantrag).
Zitat von: turbulent am 24. September 2025, 17:22:46Was wird denn da verändert?
Der Wert des Vermögensgegenstandes, der dem TE bis jetzt offensichtlich nicht bekannt war und der jetzt veräußert wird und sich somit in Barvermögen verändert.
Ich bin auch im Besitz so einiger alter Gegenstände (im Keller und auf dem Dachboden), die sich im Laufe meines Lebens angesammelt haben. Bei den meisten gehe ich davon aus, dass sie keinen erheblichen monetären Wert haben, sondern nur einen ideellen Wert für mich - ich kann mich aber auch irren.
Meiner Ansicht nach hättest du das damals beim Antrag (oder auch Weiterbewilligungsantrag) bei Sachwerten angeben müssen.
Also die Story, dass man irgend einen Schatz im Keller findet, halte ich persönlich für wenig glaubwürdig, aber ich will dem Fragesteller jetzt auch nicht unterstellen, zu lügen. Wenn es aber z.B. 10 Goldmünzen wären, wird es sicher schwierig zu behaupten, man wusste nicht, dass die was wert sind :)
Aber gut, dir bleibt ja sowieso nichts anderes übrig, als das dann zu melden, besser spät als nie, sag ich mal, aber das dürfte schon zu Problemen führen.
Ein Anwalt würde eventuell dazu raten, sich unabhängig vom Bürgergeld zu machen, also wie hier geschrieben einen Vollzeitjob suchen (falls das denn möglich ist) und das dann bis zur Rente durchzuziehen, so lange hast du ja nicht mehr zur Rente. Dann verkauft du das Teil irgendwann in der Rente, ist zwar nicht korrekt, aber derzeit hast du es ja auch nicht angegeben, daher...
Bzw. falls du das Teil jetzt verkaufst und sagen wir mal, 34.000 Euro bekommst, ist das ja auch (als Single) in 2-3 Jahren aufgebraucht? Dann benötigst du ja eventuell auch wieder Bürgergeld? Warum verkauft du es denn überhaupt im Moment? Ich sehe da keinen Vorteil für dich, bzw. eher, dass du Probleme bekommen wirst.
Kannst ja dann irgendwann mal schreiben wie es ausging, falls du das Teil (was auch immer es ist) verkaufst :)
Danke für die Aufforderung zum Sozialbetrug.
So etwas hätte ich in einem Hilfe Forum nicht erwartet.
Naja, also jetzt unterstellt du mir aber unschöne Dinge, bei dir selbst warst du ja recht empfindlich. Mir persönlich ist das ziemlich egal, was du machst oder was du nicht machst. Ich hab geschrieben, was (vermutlich) ein Anwalt raten würde. Und ein Anwalt ist erstmal seinem Mandanten verpflichtet, nicht dem JC.
Abgesehen davon, wenn man einen Sachwert von mind. 34.000 Euro verschweigt, (wenn die Freigrenze (je nach Regelung) zwischen 15.000 und 20.000 Euro liegt), sollte man vielleicht moralisch nicht so einen hohes Ross reiten :)
Also wenn du davon ausgehst, dass du dem JC einfach mal mitteilst, du hast gerade was für 40.000 Euro verkauft und bist dann erstmal raus, dann liegst du falsch :). Also ja, Geld wirst du dann sicher erstmal keiner mehr erhalten, aber das JC wird trotzdem schon noch ganz genau wissen wollen, woher Sachwert plötzlich kommt, das ist auch keine Summe, über die das JC einfach mal "hinwegsehen" kann.
Wie auch schon geschrieben wurde: Ein Anwalt ist hier sicher sinnvoll, aber viel Erfolg :)
Zitat von: superMeier am 25. September 2025, 09:33:20Bzw. falls du das Teil jetzt verkaufst und sagen wir mal, 34.000 Euro bekommst, ist das ja auch (als Single) in 2-3 Jahren aufgebraucht?
TE muss nicht das ganze Vermögen "aufbrauchen". Es reicht, wenn er es bis zum Erreichen der Vermögensfreigrenze verbraucht bevor er einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellt.
Mit deinen angeratenen Heimlichtuereien steht TE erheblich schlechter dar als wenn er den Verkaufserlös ordnungsgemäß dem Jobcenter meldet und den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid abwartet.
Zitat von: superMeier am 25. September 2025, 10:43:36Also wenn du davon ausgehst, dass du dem JC einfach mal mitteilst, du hast gerade was für 40.000 Euro verkauft und bist dann erstmal raus, dann liegst du falsch
Nein, da liegt er nicht falsch. Ich habe keine Ahnung, was dein Bangemachen soll, ich kann mir das wirklich nur mit Neid erklären.
Zitat von: Sheherazade am 25. September 2025, 11:06:31Mit deinen angeratenen Heimlichtuereien steht TE erheblich schlechter dar als wenn er den Verkaufserlös ordnungsgemäß dem Jobcenter meldet und den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid abwartet.
Dem stimme ich zu, wenn das dann später rauskommmt, würde das ordentlich nach hinten losgehen. Bzw. es sind nicht "meine Heimlichtuereien" und erst recht keine Empfehlungen, ich hab nur alle möglichen Optionen beschrieben.
Zitat von: Sheherazade am 25. September 2025, 11:06:31Nein, da liegt er nicht falsch. Ich habe keine Ahnung, was dein Bangemachen soll, ich kann mir das wirklich nur mit Neid erklären.
Nein, ich bin nicht neidisch, nur etwas skeptisch :). Wobei ich natürlich auch nichts dagegen hätte, solche Beträge mal in meinem Keller zu finden :).
Aber gut, ich bin gespannt, vielleicht berichtet der Fragesteller mal irgendwann in ein paar Monaten, wie es ausgegangen ist. Damit bin ich auch aus der Diskussion hier raus.
Ich hätte noch eine Frage.
Wenn ich nun aus dem Bezug heraus bin und in dieser Zeit Geldeingänge auf dem Konto habe, muss ich die angeben?
Zitat von: Enno am 25. September 2025, 12:10:14Wenn ich nun aus dem Bezug heraus bin und in dieser Zeit Geldeingänge auf dem Konto habe, muss ich die angeben?
Nein, ausserhalb des Leistungsbezuges bist du niemandem Rechenschaft schuldig.
@ Sheherazade Danke! :smile:
Denke daran, dass du deine Krankenversicherung selbst zahlen musst, wenn du aus dem Bürgergeld raus bist.
Zitat von: Birgit63 am 25. September 2025, 13:07:33Denke daran, dass du deine Krankenversicherung selbst zahlen musst, wenn du aus dem Bürgergeld raus bist.
und GEZ auch sehr wichtig um keine Schulden zu machen.
Zitat von: superMeier am 24. September 2025, 11:58:25Und davor war dir nicht klar, dass das Teil ein Vermögen wert sein wird?
Wie soll einem so etwas klar sein, oder bist du Fachmann für Antiquitäten?
Zitat von: Rotti am 24. September 2025, 13:11:05verschwiegen war es ja auch schon beim Antrag
Nicht, wenn man davon nichts gewusst hat.
Zitat von: superMeier am 25. September 2025, 09:33:20Also die Story, dass man irgend einen Schatz im Keller findet, halte ich persönlich für wenig glaubwürdig
Also ich nicht, es gibt immer wieder Überraschungen in solchen Bereichen.
Man denkt als Laie es ist fast Müll, dagegen kann der Wert selbst in den Millionenbereich gehen.
Wenn ich daran denke, als hier noch Sperrmüllsammlungen waren, was ich da alles gefunden habe.
Was die Leute da alles ahnungslos weggeschmissen haben.
Ein Kumpel war mal beim Lichter, allein weil er mal dahin wollte, und hat einen alten Schinken mitgenommen.
Lag Jahrzehnte auf dem Dachboden, weil er einfach hässlich war, bekommen hat er dafür satte 12.000 € haben wollte er, wenn es super läuft, 300 €.
Soviel zur Glaubwürdigkeit, ich nehme dem @TE das so, erst mal ab.
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. September 2025, 16:45:07Man denkt als Laie es ist fast Müll, dagegen kann der Wert selbst in den Millionenbereich gehen.
ich habe eine Münze als Kind im Sandkasten bei uns zuhause gefunden von Napolion ich dachte die wäre viel wert aber nein falsch gedacht.
https://www.hess-shops.de/Antiquitaeten--Kunst/Muenzen/muenze-10-centimes-1856-d-frankreich-napoleon-iii-d-30-mm.html
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. September 2025, 16:45:07Wenn ich daran denke, als hier noch Sperrmüllsammlungen waren, was ich da alles gefunden habe.
Was die Leute da alles ahnungslos weggeschmissen haben.
ja auch brauchbares für mein Bett Lattenrost ein Scharnier für das Kopfteil mein altes war Kaputt und das habe ich inzwischen schon 30 jahre. So konnte ich den alten Lattenrost noch weiter nutzen wie sagte Mama aus alt mach neu. :grins:
Zitat von: Rotti am 25. September 2025, 22:29:28habe eine Münze als Kind im Sandkasten bei uns zuhause gefunden
Münzen sind auch so etwas, der Wert kann extrem schwanken.
Manchmal entscheidet schon allein das Prägejahr bei der gleichen Münze.
Die eine hat kaum einen Wert, die andere tausende Euro.
Zitat von: Rotti am 25. September 2025, 22:29:28ja auch brauchbares für mein Bett Lattenrost ein Scharnier
So was auch, gemeint waren aber so Dinge wie Antiquitäten, die konnte man super zu Geld machen.
Bester Fund war eine Schale von Murano mit Signatur vom Künstler.
Da gab es knapp über 3000 DM dafür.
War zum Glück völlig intakt, habe die damals wie ein rohes Ei nach Hause getragen.
Kopfbahnhof schrieb:
Bester Fund war eine Schale von Murano mit Signatur vom Künstler.
Da gab es knapp über 3000 DM dafür.
War zum Glück völlig intakt, habe die damals wie ein rohes Ei nach Hause getragen.
Meinst du eine Schale aus Murano Glas von der Insel Murano
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. September 2025, 17:12:22Manchmal entscheidet schon allein das Prägejahr bei der gleichen Münze.
Die eine hat kaum einen Wert, die andere tausende Euro.
ein großer Fund Goldmünzen und die Rente wäre gerettet. Manche suchen ja mit solchen Detektoren den Boden ab auch ein Zeitvertreib.
Funde müssen abgegeben bzw. gemeldet werden, da gibt es nur eine Entschädigung.
Zitat von: Rotti am 27. September 2025, 09:44:10Manche suchen ja mit solchen Detektoren den Boden ab auch ein Zeitvertreib.
suchen darfst du... aber je nachdem wo du etwas findest...
entscheidet, ob du "buddeln" darfst oder nicht.
Zitat von: anne am 27. September 2025, 12:55:11Zitat von: Rotti am 27. September 2025, 09:44:10Manche suchen ja mit solchen Detektoren den Boden ab auch ein Zeitvertreib.
suchen darfst du... aber je nachdem wo du etwas findest...
entscheidet, ob du "buddeln" darfst oder nicht.
ich seh die immer am Strand der Ostsee suchen.
Zitat von: Ronald BW am 26. September 2025, 19:31:12Meinst du eine Schale aus Murano Glas von der Insel Murano
Ja, war etwas ungünstig geschrieben.
Die war sogar von einem gefragten Künstler aus einer bekannten Manufaktur.
Zitat von: Ronald BW am 27. September 2025, 12:24:54Funde müssen abgegeben bzw. gemeldet werden
Kommt auf den Fundort an.
Zitat von: Rotti am 27. September 2025, 17:13:59ich seh die immer am Strand der Ostsee suchen
Z.B. hier kannst du den Bernstein auch behalten, so es denn welcher ist.
Wenn nicht vorher die Buchse abfackelt :grins: