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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45

Titel: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45
Hallo:
Ich habe die Wohnung, die ich gefunden hatte, endlich beziehen können, am 25.09.
Ich würde und muss wissen, wie es mit der Erstausstattung ist? Wer bezahlt sie? Das alter Jobcenter?
Gibt es hier im Forum Listen, wo man sehen kann, was unter Erstausstattung fällt? Wie hoch ist der Betrag für eine Person? Und zwar eine Person, die wohnungslos war und jetzt eine neue Wohnung aus der Wohnungslosigkeit mietet.
Muss man die Erstausstattung beantragen? Und wie ja, formlos oder gibt es Antragsformulare?
Danke


Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: Sheherazade am 28. September 2025, 14:44:23
Du bist in Berlin nach deinen bisherigen Beiträgen?

Da habe ich dieses hier gefunden:
ZitatWohnungserstausstattung

Die Übernahme von Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung ist auf Antrag möglich, wenn ein neuer Haushalt gegründet wird und keine Haushaltsgegenstände zur Verfügung stehen.

Eine Kostenübernahme ist auch möglich, wenn innerhalb eines bestehenden Haushaltes neue Bedarfe bestehen, beispielsweise wenn ein Kind für ein Babybett zu groß geworden ist.

Bitte reichen Sie eine Aufstellung der benötigten Haushaltsgegenstände über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über Ihren Antrag entscheiden kann.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung. Gewährt werden die benötigten Haushaltsgegenstände und die entsprechenden Maximalbeträge bzw. Pauschalbeträge für die Beschaffung.

Eine Übernahme der Kosten für den Ersatz defekter Geräte und/oder Möbel ist in der Regel als Zuschuss nicht möglich (ggf. Antrag auf Darlehen).

Der Anspruch hierauf besteht ggf. auch, wenn Sie regulär keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.

Nachzulesen hier. (https://www.berlin.de/jobcenter-mitte/buergergeld/geldleistungen/weitere-leistungen/#Einmalbedarfe)
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 15:10:28
Zitat von: Sheherazade am 28. September 2025, 14:44:23Du bist in Berlin
Ja.
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. September 2025, 18:00:58
Zitat von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45Das alter Jobcenter?

Das JC, was jetzt für dich zuständig ist.

Zitat von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45Muss man die Erstausstattung beantragen?
Auf jeden Fall, sonst gibt es gar nichts.

Du hast auch Anspruch darauf, es gab ja vorher gar keinen Haushalt.
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 18:50:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. September 2025, 18:00:58
Zitat von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45Das alter Jobcenter?

Das JC, was jetzt für dich zuständig ist.

Zitat von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45Muss man die Erstausstattung beantragen?
Auf jeden Fall, sonst gibt es gar nichts.

Du hast auch Anspruch darauf, es gab ja vorher gar keinen Haushalt.

Danke .
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: Ridonn am 28. September 2025, 19:02:00
erwarte aber nicht zuviel =) is stadt zu stadt anders
Bei uns gabs auswahl gebrauchtes schlafsofa oder bett  1 tisch 2 stühle kleiderschrank  2 küchenschränke spühlschrank ohne ausstanzung für einen wasserhahn und ohne wasserhahn/siphong  1 singel kühlschrank ohne eisfach 1 herd natürlich kein ceran oder induktion  und freistehend kein einbaugerät  1 wohnzimmerschrank eine mini waschmaschiene  für den rest gabs 450 Euro lampen Teller tassen töpfe besen vorhänge bettwäsche und und und eigl unrealistisch naja
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 20:07:37
Ja.
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: JensM1 am 28. September 2025, 21:25:19
Grundsätzlich ist für die Erstausstattung in Berlin das abgebende Jobcenter zuständig. Ohne Elektrogeräte eine Person ca. 1500.- zzgl. ggf. Gardinen und Staubsauger (falls mindestens ein Zimmer mit Teppichboden ausgestattet ist).

Google mal Erstausstattung Möbel Berlin, da müsstest du ein Rundschreiben von 2024 finden, wo alle Sätze aufgeführt sind.
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 29. September 2025, 12:50:38
Dankeschön.
Der Vermieter hat mir so einige Sachen gegeben heute.
Nun frage ich mich, ob ich den Antrag trotzdem stellen sollte und dann das Geld dem Vermieter geben sollte?
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: Sheherazade am 29. September 2025, 13:11:42
Zitat von: 2_Gerhaard am 29. September 2025, 12:50:38und dann das Geld dem Vermieter geben sollte

Will er denn Geld dafür haben?
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. September 2025, 13:59:33
2_Gerhaard

Zitat von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45Gibt es hier im Forum Listen, wo man sehen kann, was unter Erstausstattung fällt? Wie hoch ist der Betrag für eine Person? Und zwar eine Person, die wohnungslos war und jetzt eine neue Wohnung aus der Wohnungslosigkeit mietet.
aus dem Forum:
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (http://hartz.info/index.php?topic=62380.msg593504#msg593504)

Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung (http://hartz.info/index.php?topic=62381.0)

Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Ab%20Seite%2035%20%5Burl=http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)
und
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)>
ZitatElektrische Geräte Bei der Bewilligung eines  Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Staubsaugers sollte aus ökonomischen Erwägungen der Preis für ein Neugerät zugrunde gelegt werden.  Im Gegensatz zu einem in der Anschaffung günsti�gen Gebrauchtgerät, bietet das Neugerät die Vor�teile der geringen Reparaturanfälligkeit einschließlich der kostenfreien Garantieleistungen sowie einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch.

Folgerndes dürfte veraltet sein wenn ich von dem Beitrag von JensM ausgehe Erstausstattung Berlin (http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html)

aus dem was ich gespeichert habe steht im Anhang.

MfG FN
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 29. September 2025, 17:44:47
Zitat von: Sheherazade am 29. September 2025, 13:11:42
Zitat von: 2_Gerhaard am 29. September 2025, 12:50:38und dann das Geld dem Vermieter geben sollte

Will er denn Geld dafür haben?

Danke euch beiden.
Bisher sprach er nicht vom Geld. Er hat mir nahezu alles gegeben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. September 2025, 13:59:332_Gerhaard

Zitat von: 2_Gerhaard am 28. September 2025, 14:21:45Gibt es hier im Forum Listen, wo man sehen kann, was unter Erstausstattung fällt? Wie hoch ist der Betrag für eine Person? Und zwar eine Person, die wohnungslos war und jetzt eine neue Wohnung aus der Wohnungslosigkeit mietet.
aus dem Forum:
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (http://hartz.info/index.php?topic=62380.msg593504#msg593504)

Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung (http://hartz.info/index.php?topic=62381.0)

Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Ab%20Seite%2035%20%5Burl=http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)
und
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)>
ZitatElektrische Geräte Bei der Bewilligung eines  Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Staubsaugers sollte aus ökonomischen Erwägungen der Preis für ein Neugerät zugrunde gelegt werden.  Im Gegensatz zu einem in der Anschaffung günsti�gen Gebrauchtgerät, bietet das Neugerät die Vor�teile der geringen Reparaturanfälligkeit einschließlich der kostenfreien Garantieleistungen sowie einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch.

Folgerndes dürfte veraltet sein wenn ich von dem Beitrag von JensM ausgehe Erstausstattung Berlin (http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html)

aus dem was ich gespeichert habe steht im Anhang.

MfG FN

Sehr gut.
Danke.
Wie ist deine Einschätzung, dass der Vermieter mir einige Sachen geben hat, eigentlich ist einige untertrieben, sehr viele. Kann ich trotzdem den Antrag auf Erstausstattung stellen?
Der Antrag könnte beim Sozialamt zu stellen sein, diese Sozialämter könnten Hausbesuche machen.
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: Sheherazade am 30. September 2025, 08:57:45
Auch die Jobcenter können Hausbesuche machen, wenn der Verdacht besteht, dass der/die Antragsteller unehrlich ist/sind.

Du solltest zuerst klären, ob dein Vermieter Geld dafür haben will oder ob das Leihgaben oder Geschenke sind.
Titel: Aw: Neu – Bezug von Wohnung, Frage nach weiterem Vorgehen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 30. September 2025, 14:29:09
Zitat von: Sheherazade am 30. September 2025, 08:57:45Auch die Jobcenter können Hausbesuche machen, wenn der Verdacht besteht, dass der/die Antragsteller unehrlich ist/sind.

Du solltest zuerst klären, ob dein Vermieter Geld dafür haben will oder ob das Leihgaben oder Geschenke sind.

Richtig. Ich spreche mit ihm. Dann ist keine Verantwortung auf mich.